Muss ich für eine mögliche Covid-19-Erkrankung eine Patientenverfügung aufsetzen oder ergänzen?
Das Dokument hilft ÄrztInnen zu ermitteln, welche Behandlung ein Patient wünscht – sofern sie konkret ist.

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Kurzantwort
Niemand kann verpflichtet werden, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Das Dokument bietet aber die Chance, Einfluss auf die eigene Behandlung zu nehmen. Standard-Patientenverfügungen greifen oft spät im Krankheitsverlauf. Deshalb ist es sinnvoll, sie zu konkretisieren.
Erklärung
Mit einer Patientenverfügung können Menschen bestimmen, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie sich nicht mehr selbst äußern können. ÄrztInnen müssen sich an diese Wünsche halten. In der Praxis gibt es aber immer wieder Probleme, weil Patientenverfügungen zu allgemein gehalten sind, um aus ihnen den wirklichen Patientenwillen abzuleiten. Der Bundesgerichtshof hatte 2016 geurteilt, dass Patientenverfügungen nur dann ausreichend konkret sind, wenn sie Entscheidungen zu den Themen „künstliche Beatmung“, „künstliche Ernährung“ und „Wiederbelebung“ enthalten. Doch auch dann ist es für ÄrztInnen oft schwierig einzuschätzen, was genau die VerfasserIn wollte und was nicht.
Die meisten Standard-Patientenverfügungen beziehen sich auf aussichtslose Situationen, etwa das „Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“ oder den „unmittelbaren Sterbeprozess“. Diese Formulierungen bietet zum Beispiel das Bundesjustizministerium in seinen Textbausteinen an. Solche Patientenverfügungen kommen erst zur Anwendung, wenn die Krankheit oder das Leiden sehr weit fortgeschritten und nicht mehr umkehrbar sind. Im Falle einer Covid-19-Erkrankung kann das bedeuten, dass man zunächst tage- oder sogar wochenlang auf einer Intensivstation invasiv beatmet wird, mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit, bevor die Verfügung wirksam wird.
Eigene Wünsche und Vorstellungen aufschreiben
Wer das nicht möchte, sollte seine Patientenverfügung konkretisieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel die Dauer oder das Ausmaß der Therapie begrenzen, indem man schreibt: „Ich möchte intensivmedizinisch behandelt werden, aber wenn sich keine Besserung einstellt oder Komplikationen wie ein fortschreitendes Multiorganversagen mit Ausfall mehrere Organsysteme auftreten, soll die Therapie nicht weiter fortgeführt und ein würdevolles, schmerz- und angstfreies Sterben zugelassen werden.“
Eine Alternative ist, aufzuschreiben, welche Langzeitfolgen für einen persönlich inakzeptabel wären. Könnte ich mir vorstellen, langfristig beatmet zu werden oder regelmäßig zur Dialyse zu müssen? Auch Antworten auf solche Fragen helfen ÄrztInnen bei der Entscheidung, ob sie eine Therapie fortführen sollen oder stattdessen palliativmedizinsch behandeln, das heißt die Linderung des Leidens in den Vordergrund stellen und nicht mehr eine eventuell noch mögliche Heilung oder Lebensverlängerung.
Patientenverfügungen können übrigens jederzeit widerrufen werden – auch mündlich. Der Wille am Krankenbett zählt immer mehr als die Verfügung.
Fazit
Viele Standard-Patientenverfügungen sind so allgemein formuliert, dass sie erst spät im Verlauf einer schweren Covid-19-Erkrankung zur Anwendung kommen. Wer das nicht möchte, sollte seine Wünsche und Vorstellungen zur Behandlung konkretisieren.
Die ZukunftsReporter haben einen ausführlichen Artikel zum Thema veröffentlicht.
(Carina Frey)
QUELLEN
Persönliche Interviews mit:
- Alfred Simon, Leiter der Akademie für Ethik in der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen
- Prof. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
- Verena Querling, Pflegerechtexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Prof. Uwe Janssens, Präsident der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
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