Muss ich für eine mögliche Covid-19-Erkrankung eine Patientenverfügung aufsetzen oder ergänzen?

Das Dokument hilft ÄrztInnen zu ermitteln, welche Behandlung ein Patient wünscht – sofern sie konkret ist.

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Eine Nahaufnahme einer Bakterie [AI]

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Kurzantwort

Niemand kann verpflichtet werden, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Das Dokument bietet aber die Chance, Einfluss auf die eigene Behandlung zu nehmen. Standard-Patientenverfügungen greifen oft spät im Krankheitsverlauf. Deshalb ist es sinnvoll, sie zu konkretisieren.

Erklärung

Mit einer Patientenverfügung können Menschen bestimmen, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie sich nicht mehr selbst äußern können. ÄrztInnen müssen sich an diese Wünsche halten. In der Praxis gibt es aber immer wieder Probleme, weil Patientenverfügungen zu allgemein gehalten sind, um aus ihnen den wirklichen Patientenwillen abzuleiten. Der Bundesgerichtshof hatte 2016 geurteilt, dass Patientenverfügungen nur dann ausreichend konkret sind, wenn sie Entscheidungen zu den Themen „künstliche Beatmung“, „künstliche Ernährung“ und „Wiederbelebung“ enthalten. Doch auch dann ist es für ÄrztInnen oft schwierig einzuschätzen, was genau die VerfasserIn wollte und was nicht.

Die meisten Standard-Patientenverfügungen beziehen sich auf aussichtslose Situationen, etwa das „Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“ oder den „unmittelbaren Sterbeprozess“. Diese Formulierungen bietet zum Beispiel das Bundesjustizministerium in seinen Textbausteinen an. Solche Patientenverfügungen kommen erst zur Anwendung, wenn die Krankheit oder das Leiden sehr weit fortgeschritten und nicht mehr umkehrbar sind. Im Falle einer Covid-19-Erkrankung kann das bedeuten, dass man zunächst tage- oder sogar wochenlang auf einer Intensivstation invasiv beatmet wird, mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit, bevor die Verfügung wirksam wird.