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Wonach entscheiden ÄrztInnen, wer auf der Intensivstation behandelt wird, wenn die Plätze knapp sind?
von RiffReporter eGWenn nicht mehr alle PatientInnen angemessen behandelt werden können, müssen in den Kliniken sehr schwere und belastende Entscheidungen getroffen werden. Wer darf auf die Intensivstation, für wen ist kein Platz mehr da? Diese Auswahl wird in Fachkreisen als „Triage“ bezeichnet. Sie ist eigentlich für Katastrophenszenarien vorgesehen, scheint aber auch in der Corona-Krise nicht ausgeschlossen.
Die Würde ist unantastbar
Um ÄrztInnen dafür eine Leitlinie an die Hand zu geben, haben sich im März und April mehrere medizinische Fachgesellschaften und auch der Deutsche Ethikrat geäußert. Beide Stellungnahmen empfehlen, vorrangig die PatientInnen zu behandeln, denen man gut helfen kann. Oder anders formuliert: Sie empfehlen, bei mangelndem Platz die aussichtslosen Fälle nicht mehr auf die Intensivstation aufzunehmen. Diese Fälle sollen anderweitig versorgt werden, wenn nötig mit Schmerzmitteln.
Das Alter soll hingegen keine Rolle spielen. Das ergibt sich aus dem Prinzip der Menschenwürde: Es verbietet, Menschen eine Behandlung zu verweigern, bloß weil sie ohnehin nicht mehr lange zu leben hätten. Selbst wenn ein Mensch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nur noch mit wenigen Lebensjahren rechnen kann, sind diese Lebensjahre nicht weniger wert als die eines anderen Menschen. Als Kriterium für die Patientenauswahl bleibt den Ärztinnen und Ärzten daher nur die Erfolgsaussicht der Behandlung.
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Das Beatmungsgerät abschalten?
Eine spezielle Frage ist, ob eine Beatmung abgebrochen werden darf, wenn ein neuer Patient mit einer besseren medizinischen Prognose behandelt werden könnte. Vermutlich würde das gegen geltendes Recht verstoßen, auch wenn man sich kaum vorstellen kann, dass jemand den ÄrztInnen einen Vorwurf machen würde, wenn sie diese schwere Entscheidung gut begründen. Doch in dieser Frage sind aus den ethischen Empfehlungen unterschiedliche Akzente herauszulesen.
Die medizinischen Fachgesellschaften schreiben, dass aus Gründen der Gerechtigkeit zwischen allen schwer kranken Patientinnen und Patienten ausgewählt werden müsse – egal, ob sie schon auf der Intensivstation liegen oder nicht. So könne auch die Zahl vermeidbarer Todesfälle minimiert werden. Der Ethikrat betont hingegen, dass das geltende Recht geschützt werden müsse – und das verbiete das Abschalten des Beatmungsgeräts aus solchen Gründen: „Auch in Katastrophenzeiten hat der Staat die Fundamente der Rechtsordnung zu sichern.“ (Alexander Mäder)
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