Digitale Gesundheitsanwendungen: Welchen Nutzen haben die „Apps auf Rezept“?

Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 hat sich bei digitalen Gesundheitsanwendungen einiges getan. Gleichzeitig gibt es einige Kontroversen und Baustellen.

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
11 Minuten
Nahansicht von Händen über einem Tisch, die ein Smartphone halten

Eine schnellere und bessere Gesundheitsversorgung: Dazu sollen neben dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte auch die „digitalen Gesundheitsanwendungen“, kurz DiGA, beitragen.

DiGA werden manchmal auch als „App auf Rezept“ bezeichnet. Heißt: Arzt oder Ärztin können sie verschreiben und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Das DiGA-Verzeichnis listet verschreibungsfähige Apps für ein breites Spektrum an Erkrankungen. Dazu gehören etwa Anleitungen zu Ernährung, Bewegung und Stressmanagement bei Bluthochdruck, Übungen gegen Rückenschmerzen oder Selbsthilfeprogramme zur Therapieunterstützung bei Depression.

Unumstritten sind die DiGA jedoch nicht. Als der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen Anfang Januar den diesjährigen Bericht zu digitalen Gesundheitsanwendungen vorstellte, war die Bilanz eher ernüchternd. „Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern“, stellte Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis fest. Viele DiGA blieben einen Nutzennachweis schuldig oder könnten diesen erst spät oder nur in Teilen erbringen.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung kommt in seiner zeitgleich veröffentlichten Auswertung zu einem deutlich positiveren Fazit. Danach tragen DiGA dazu bei, „Versorgungslücken zu schließen und somit die Situation vieler Patient:innen nachhaltig zu verbessern“. Die Anbieter verweisen auf das „intensive Prüfverfahren“ durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Wie kommt es zu dieser kontroversen Einschätzung? Und welche Probleme sehen Fachleute bei den DiGA?