Das E-Rezept wird 2024 zur Pflicht

Ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept in Deutschland verpflichtend eingeführt. Einlösen lässt das E-Rezept dann nur noch mit der E-Rezept-App, der elektronischen Gesundheitskarte oder per Rezeptcode auf Papier.

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
4 Minuten
Ab Januar 2024 wird die ärztliche Verschreibung digital. Einlösen lässt sie sich dann mit der E-Rezept-App, der elektronischen Gesundheitskarte oder per Rezeptcode auf Papier.

Seit Sommer 2023 können E-Rezepte in jeder Apotheke in Deutschland per E-Rezept-App und Gesundheitskarte eingelöst werden. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Ärzt:innen Arzneimittel-Rezepte für gesetzlich Versicherte nur noch als E-Rezept ausstellen. Bis dahin gibt es aber noch das rosafarbene Papierrezept.

Wie soll das E-Rezept grundsätzlich funktionieren?

In der Praxis legen Arzt oder Ärztin die Verordnung als E-Rezept auf ihrem IT-System an und stellen einen Abholausweis aus. Dieser Abholausweis ist digital, kann aber auch auf Papier ausgedruckt werden. Die Rezeptinformationen werden über die Telematik-Infrastruktur an einen Server des E-Rezept-Fachdiensts übermittelt. Die Versicherten lösen dann ihr Rezept in der Apotheke mit dem Abholausweis ein. Die Apotheke liest die Informationen auf dem Abholausweis in ihr System ein und kann damit das Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen.

Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für das E-Rezept?

Gesetzlich Versicherte haben drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts: Papierausdruck mit Rezeptcode, Gesundheitskarte oder E-Rezept-App. Alle drei Optionen fungieren praktisch als Abholausweis. Den Rezeptcode (QR-Code), der alle Rezeptdaten enthält, können sich Versicherte in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Den Ausdruck scannt die Apotheke und verarbeitet so das E-Rezept. Alternativ können Versicherte das Rezept einfach mit ihrer Gesundheitskarte über den Kartenleser der Apotheke einlösen. Das funktioniert auch mit älteren Karten. Für die E-Rezept-App dagegen brauchen Patient:innen eine neue Gesundheitskarte mit NFC-Chip, außerdem ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die E-Rezept-App beziehungsweise die App für die elektronische Patientenakte (ePA) funktionieren. Außerdem müssen die Versicherten die PIN zu ihrer Gesundheitskarte bei ihren Krankenkassen anfordern, um sich mit ihr in der App anmelden zu können.

Welche Vorteile soll das E-Rezept haben?

Das E-Rezept soll die Handhabung einfacher machen: Chronisch Erkrankte beispielsweise müssen nicht mehr für jedes Rezept in die Arztpraxis kommen, um dort das Papierrezept abzuholen. Ein Telefonanruf in der Praxis genügt, damit dort das E-Rezept ausgestellt und an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt wird – vorausgesetzt, die Gesundheitskarte wurde im aktuellen Quartal bereits vorgelegt. Ein weiterer Vorteil soll darin bestehen, dass die Arzneimitteltherapie mit dem E-Rezept sicherer werden kann. So können Ärzt:innen rezeptpflichtige Therapien in einem Medikationsplan erfassen und mögliche Wechselwirkungen schneller erkennen. Neu ist, dass sich die auf einem E-Rezept verordneten Medikamente auch einzeln einlösen lassen, zum Beispiel in unterschiedlichen Apotheken, wenn nicht alle Arzneimittel in der gleichen Apotheke vorrätig sind. Das E-Rezept ist wie das normale Kassenrezept auf Papier vier Wochen lang gültig.

Was kann die E-Rezept-App?

Patient:innen können alle Rezepte auf ihrer E-Rezept-App verwalten. In der App können die Rezepte mit einem elektronischen Medikationsplan verknüpft werden. Außerdem können nur in der App die Wiederholungsrezepte gespeichert werden, die seit April 2023 ausgestellt werden dürfen und bis zu einem Jahr gültig sind. Herausgegeben wird die App von der gematik, verfügbar ist sie über die App-Stores. Die E-Rezept-App lässt sich auch für Online-Bestellungen in Apotheken nutzen.

Wie funktioniert der Datenschutz beim E-Rezept?

Die elektronische ärztliche Verordnung ist eine Pflichtanwendung. Das heißt, es gibt keine Möglichkeit, die Nutzung des E-Rezepts zu umgehen. Wer keine App nutzen will, kann seine Versichertenkarte verwenden oder die Zugangsdaten als Rezeptcode auf einem Papierausdruck erhalten. Patient:innen können der automatischen Übermittlung der Medikationsinformationen aus dem E-Rezeptfachdienst in die elektronische Patientenakte widersprechen. Ob das medizinisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Da das E-Rezept zwischen der Ausstellung in der ärztlichen Praxis und seinem Abruf in der Apotheke verschlüsselt gespeichert, verarbeitet und übertragen wird, ist es vor einem unbefugten Zugriff geschützt.

Auf welche praktischen Aspekte muss ich achten?

Wenn ein verordnetes Medikament nicht lieferbar ist, können Patient:innen das E-Rezept einer anderen Apotheke zuweisen. Dazu muss allerdings die Apotheke nach dem Einlesen das jeweilige Rezept im elektronischen E-Rezept-Fachdienst der gematik wieder freigeben.

Auch andere beauftragte Personen können das E-Rezept einlösen, zum Beispiel wenn Frau Müller die Medikamente für ihren Nachbarn Herrn Meier mitbringen soll. Am einfachsten ist das, wenn Herr Meier Frau Müller seine Gesundheitskarte mitgibt oder den ausgedruckten Rezeptcode. Wenn das nicht möglich oder gewünscht ist oder Frau Müller das lieber per App erledigen will, wird es etwas komplizierter. Dann muss Frau Müller zunächst in der E-Rezept-App ein getrenntes Profil für Herrn Meier anlegen. Der muss sich dann in der App auf Frau Müllers Smartphone per Gesundheitskarte und mit PIN anmelden. Dann kann Frau Müller die Rezepte für Herrn Meier in ihrem Smartphone abrufen und in der Apotheke einlösen.

Nutzen Patient:innen die Gesundheitskarte für die Abholung der Medikamente, können sie die Dosierhinweise von Arzt oder Ärztin nicht selbst sehen. Diese sind nur in der App und im Ausdruck beziehungsweise für die Apotheke bei der Einlösung ersichtlich. Auch können Patient:innen nicht gleich selbst überprüfen, ob die Praxis den Austausch des Präparats durch ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff untersagt hat (aut idem), wenn das medizinisch sinnvoll oder notwendig ist. Auch hier ist es also bei Bedarf nötig, in der Apotheke nachzufragen.

Spezial-Rezepte wie die für starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) wird es zunächst weiter nur in Papierform geben. Auch die Verordnung von Hilfsmitteln wie Inhalationsgeräten oder Blutzuckermessgeräten ist noch nicht elektronisch möglich. Bisher können Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte auch nicht bei Heim- oder Hausbesuchen ausstellen. Die Regelungen zum E-Rezept setzen voraus, dass die Technik funktioniert. Im Laufe der letzten Monate kam es allerdings immer wieder zu verschiedenen Pannen und Fehlern.

Zum Weiterlesen

Viele Antworten und Anleitungen rund um das E-Rezept finden sich auf der Seite der gematik unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

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