ePA: Die elektronische Patientenakte für alle

2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll Diagnosen, Therapievorschläge, Labordaten und Röntgenbilder speichern. Welche Vorteile verspricht sich die Gesundheitsbranche und was haben die Patient:innen von dem neuen Dienst?

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Der Arztbrief soll künftig digital übergeben – und in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden.

Seit 2021 bieten die gesetzlichen Krankenkassen die elektronische Patientenakte (ePA) an, doch bisher wird sie kaum genutzt. Das liegt zum einen daran, dass die Anmeldung etwas umständlich ist, zum anderen können viele Arztpraxen sie noch gar nicht befüllen. Daher nutzen weniger als ein Prozent der Patient:innen die ePA. Das Bundesgesundheitsministerium will nun mit dem Digital-Gesetz festlegen, dass alle gesetzlich Versicherten ab Januar 2025 die Akte automatisch erhalten. Doch was bedeutet das für die Patienten?