Schadenersatz und Schmerzensgeld – jetzt beginnen die Prozesse gegen die Impfstoff-Hersteller

Mehrere hundert Menschen klagen wegen Beschwerden, die sie auf die Covid-Impfung zurückführen, gegen Biontech, Astra-Zeneca & Co. Den Beweis zu führen, ist schwierig.

vom Recherche-Kollektiv Corona:
8 Minuten
Eine Frau hält eine Spritze in der Hand. Mit einem Tupfer reibt sie am nackten Oberarm eines Menschen.

Wenn am Montag vor dem Landgericht Rottweil die erste mündliche Verhandlung in einem Schadenersatzprozess gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech beginnt, geht es um ein Blutgerinnsel. Der Kläger macht geltend, dass eine Thrombose im Auge dazu geführt hat, dass er auf diesem Auge erblindet ist. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt den Mann. Er fordert 150.000 Euro Schadenersatz.

Denn das Gerinnsel ist relativ kurz nach der Corona-Impfung mit dem Vakzin Comirnaty aufgetreten.

Anwalt: „Solidarität mit Geschädigten“

In den nächsten Wochen und Monaten werden an vielen deutschen Landgerichten Verfahren beginnen, in denen die Kläger*innen Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Allein Cäsar-Preller hat nach eigenen Angaben 850 Mandant*innen und bereits 150 Klagen eingereicht. Weitere Kanzleien kommen hinzu. Die Kläger*innen führen an, durch die Corona-Impfung einen Impfschaden erlitten zu haben:

Im Sinne dieses Gesetzes ist [ein] Impfschaden die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.

§ 2, Satz 10 Infektionsschutzgesetz