Insektenforscher: „Das Bundesnaturschutzgesetz muss revidiert werden“

Wenn intensiv bewirtschaftete Äcker und Wiesen an Naturschutzgebiete grenzen, können sie deren Effekt schmälern. Ökologen fordern Pufferzonen

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Eine zeltartige Insektenfalle aus schwarzer und weißer Gaze steht in hügeliger Landschaft zwischen Bäumen.

Das Bundesnaturschutzgesetz verfehlt seine Wirkung. So kann man überspitzt ein Ergebnis des Projekts „Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen“ (Dina) zusammenfassen, das der Naturschutzbund NABU gemeinsam mit Forschungseinrichtungen realisiert hat.

Dafür haben die Wissenschaftlerïnnen seit 2019 Fluginsekten gefangen und untersucht – in 21 über ganz Deutschland verteilten Naturschutzgebieten. Alle grenzen direkt an Äcker; in jedem vierten sind landwirtschaftliche Nutzflächen von mindestens einem halben Hektar Größe selbst Teil der Naturschutzfläche. Oft dürfen Landwirte diese Flächen sogar konventionell bewirtschaften – mit Pestiziden und allem, was dazugehört.

Luftaufnahme von fünf kleinen weißen Dreiecken. Vier stehen auf Gras, eine auf einem Acker.
Vom Acker ins Naturschutzgebiet: Wie in der Gipskarstlandschaft Hainholz zwischen Göttingen und dem Harz in Südniedersachsen sind die Insektenfallen an allen 21 Standorten der Studie angeordnet: in einer geraden Linie, die von einem Acker ins Innere des Schutzgebiets führt.
Jemand hält eine Plastikflasche mit einer Flüssigkeit gegen die Sonne. Dunkel zeichnen sich die Silhouetten von Insekten ab.
So sieht der Fang einer einzelnen Falle aus: tausende Insekten in Alkohol. Je weiter eine Falle von den ans Schutzgebiet angrenzenden Agrarflächen entfernt stand, desto größer waren Artenvielfalt und Biomasse der darin enthaltenen Fluginsekten.