Qualität von Krankenhäusern: 3 Fragen und Antworten zum neuen Klinik-Atlas
Am Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz gab es viel Kritik. Die verabschiedete Fassung macht vieles besser, aber es bleiben einige Probleme.

Am 19. Oktober verabschiedete der Bundestag das Krankenhaustransparenzgesetz. Es sieht vor, dass zukünftig ein Klinik-Atlas, auch Transparenzverzeichnis genannt, Patient:innen über Ausstattung, Leistungen, Erfahrungsumfang und Qualität von Krankenhäusern informiert.
Der ursprüngliche Entwurf war höchst umstritten. Einiges macht das verabschiedete Gesetz besser, anderes bleibt weiter problematisch: ein Überblick.
Was ist aus dem ambitionierten Zeitplan geworden?
Ursprünglich war vorgesehen, dass das Transparenzverzeichnis im April 2024 starten sollte. Das hielten viele Fachleute für unrealistisch. Nach dem verabschiedeten Gesetz soll es jetzt zwar etwas später losgehen, aber doch schon im Mai 2024. Die Kliniken müssen erste Daten nach wie vor zum 15. Januar liefern. Das stuften Sachverständige bereits bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss als schwierig ein.
Der Klinik-Atlas wird zunächst jedoch noch nicht mit allen Daten starten, die in einer späteren Fassung enthalten sein sollen. So sollen Fallzahlen zunächst getrennt nach Fachabteilungen aufgeschlüsselt werden. Sie sagen aus, wie viele Patient:innen die Klinik in einem bestimmten Bereich behandelt.
Detailliertere Angaben zu den sogenannten Leistungsgruppen sollen erst ab 1. Oktober 2024 folgen. Damit können Interessierte zum Beispiel nicht nur allgemein nachvollziehen, wie viele Patient:innen die chirurgische Abteilung behandelt hat, sondern auch, wie viele am Herz operiert wurden. Der Hintergrund: Welche Leistungsgruppen es künftig geben soll, müssen die Bundesländer im Rahmen der Krankenhaus-Reform erst noch festlegen. Ob das tatsächlich bis Oktober 2024 abgeschlossen ist, bezweifeln einige Länder jedoch
Welche Punkten sind nachgebessert?
Zahlreiche Organisationen hatten die ursprünglichen Pläne zum Gesetz kritisiert. Weitere Entwürfe hatten einige der Kritikpunkte aufgegriffen, zuletzt die Änderungsempfehlungen des Gesundheitsausschusses. Der Bundestag hat diese Fassung wie vorgeschlagen verabschiedet.
Nach wie vor kommt dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) eine Schlüsselposition zu. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Institut die Arbeit am Klinik-Atlas vor allen seinen anderen Aufgaben priorisieren soll. Zahlreiche Sachverständige hatten darauf hingewiesen, dass das die weitere Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gefährden könnte, bei der das IQTiG eine wichtige Rolle spielt. Damit könne die Absicht des Gesetzes sogar konterkariert werden. Die Priorisierung ist in der verabschiedeten Fassung deutlich abgeschwächt. Jetzt ist nur noch die Rede davon, dass der Träger des IQTiG, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die termingerechte Bearbeitung sicherstellen soll. Außerdem kann das IQTiG zur Unterstützung externe Wissenschaftler:innen beauftragen.
Das IQTiG darf nicht nur die Angaben zur Ausstattung und die Qualitätsdaten aus den Kliniken abbilden, sondern daraus auch eigene Bewertungen entwickeln. Zudem soll der Klinik-Atlas zukünftig weitere bereits vorhandene Informationen veröffentlichen, etwa Zertifikate von Krebszentren oder die Einordnung, zu welcher Stufe der Notfallversorgung eine Klinik gehört. Das hatten mehrere Organisationen gefordert. So können sich Patient:innen etwa ein Bild davon machen, ob eine Klinik auf die Behandlung bestimmter Krebserkrankungen spezialisiert ist oder rund um die Uhr Menschen mit einem Herzinfarkt fachgerecht versorgen kann.
Klar ist inzwischen auch: Diese Angaben sollen nicht nur in dem geplanten Portal veröffentlicht werden, sondern das IQTiG soll sie inklusive der zugrundeliegenden Daten zusätzlich in maschinenlesbarer Form öffentlich zugänglich machen, ab 2026 auch per Programmier-Schnittstelle. Das ist die Voraussetzung dafür, dass auch andere Anbieter wie etwa die Weiße Liste die Daten leicht in ihren eigenen Krankenhaus-Verzeichnissen nutzen können.
Welche umstrittenen Punkte haben sich nicht geändert?
Umstritten war bei den Entwürfen, wer dafür aufkommen soll, wenn dem IQTiG für den Klinik-Atlas Mehrkosten entstehen. Der Gesetzesentwurf geht davon aus, dass das einmalig etwa 400.000 € sind, jährlich dann jeweils 150.000 €. Diese Kosten soll unverändert der G-BA als Träger des IQTiG übernehmen. Die Gelder des G-BA stammen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen.
Begründet wird das damit, dass andererseits der G-BA Geld einspart, wenn er nicht mehr, wie vor einigen Jahren beauftragt, ein Qualitätsportal einrichten muss, in dem sich Patient:innen zur Qualität von Arztpraxen und Kliniken informieren müssen. Der Teil zu den Kliniken wurde im Laufe des Gesetzgebungsprozesses gestrichen, sodass das künftige Qualitätsportal des G-BA nur noch Daten zu Arztpraxen enthalten kann. Damit entfällt für Patient:innen allerdings die Möglichkeit, bei Leistungen, die sowohl in Kliniken als auch in Praxen angeboten werden, Vergleiche anzustellen. Das betrifft etwa Herzkatheter-Untersuchungen.
Erhalten bleiben soll auch die Zuordnung von Kliniken zu Versorgungsstufen: von Krankenhäusern für die Basisversorgung bis hin zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Das hatte im Vorfeld zu Protest geführt, da die Länder bei der Krankenhaus-Reform die Einteilung abgelehnt hatten. Kritiker befürchten, dass der Klinik-Atlas die Stufen „durch die Hintertür“ einführt. Das Bundesgesundheitsministerium betont allerdings unverändert, dass das Krankenhaus-Transparenzgesetz die lang umkämpfte Klinik-Reform nicht vorwegnehmen soll. Sie soll eigentlich zum 1. Januar in Kraft treten, doch bisher liegt dazu noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vor.