Mein Kind hat Corona – was muss ich jetzt tun?

Verschiedene Subtypen von Omikron sorgen derzeit für Rekordzahlen bei den Neuinfektionen. Was muss ich tun, wenn sich mein Kind angesteckt hat? 12 Fragen und Antworten zu Isolation, Unfallmeldung und Long Covid.

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Ein kleines Kind befindet sich in Corona-Isolation zuhause und schläft.

Schnelltest positiv? Warum auch ein PCR-Test sinnvoll ist

Die Herbstwelle rauscht durch Deutschland – und so liegen die Inzidenzen bei Kindern bereits etwa doppelt so hoch im Vergleich zum Vorjahr. Ist Ihr Kind mit einem Schnelltest positiv getestet, ist es sinnvoll, zeitnah einen PCR-Test machen zu lassen. Zwar ist dieser nicht mehr verpflichtend. Es empfiehlt sich jedoch, die Corona-Infektion mit einem PCR-Test zu dokumentieren. Zum einen, weil Sie dann ein Genesenenzertifikat für Ihr Kind erhalten. Zum anderen ist der Nachweis der Infektion für den Fall gesichert, sollten nach einem sogenannten milden Verlauf zu einem späteren Zeitpunkt gesundheitliche Probleme auftreten, die etwa auf Long Covid hindeuten.

Jede*r mit einem positiven Schnelltestergebnis hat nach wie vor Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test, so sieht es § 4b der Coronavirus-Testverordnung vor. Ein schriftlicher Nachweis über den positiven Antigen-Test ist dafür nicht erforderlich.

Für einen PCR-Test sollten Sie zunächst den Hausarzt oder Kinderarzt kontaktieren. Alternativ können Sie einen Bereitschaftsarzt in der Nähe oder Testzentrum aufsuchen. Sollte ein Testcenter für eine PCR-Testung nach positivem Schnelltest Geld verlangen, ist dies unzulässig.

Wie geht es dann weiter? Ihre Hausärztin oder Kinderärztin stellt nun eine Krankschreibung aus. Informieren Sie anschließend die engeren Kontaktpersonen Ihres Kindes und die Einrichtungen wie Kita und Schule.

Warum sollte sich die gesamte Familie testen?

Manche Kinder sind symptomfrei, wenn der Schnelltest positiv anschlägt. Vorsorglich sollten sich deshalb alle Familienmitglieder schnelltesten. Kontaktpersonen, egal ob negativ oder positiv getestet, haben zudem Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.

Statistisch erfasst werden nur Infektionen, die durch einen PCR-Test bestätigt sind. Dann wird auch das Gesundheitsamt informiert.

Wie lange muss mein infiziertes Kind in Isolation?

Eine nachweislich positiv getestete Person muss 5 Tage in Isolation. Im Anschluss lautet die dringende Empfehlung des Robert Koch Instituts: wieder­holte (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Schnell­tests. Die Selbst­isolation dauert so lange an, bis der Test negativ ist.

Isolation bedeutet: Das Kind darf das Haus nicht verlassen. Auch wenn frische Luft guttut, darf es nicht einfach so spazieren gehen. Allerdings können Sie telefonische Rücksprache mit dem Gesundheitsamt halten, etwa, wenn Sie keinen Garten oder Balkon haben, denn diese Bereiche dürfte das Kind während der Isolation betreten.

±Die Isolation gilt auch für vollständig geimpfte Kinder, die positiv getestet wurden und auch wenn sie keine Symptome haben. Während der häuslichen Isolierung sind Besuche von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, nicht gestattet.

Die Regelungen für Isolation und Quarantäne werden von den Bundesländern getroffen und können voneinander abweichen. Was auf Ihr Bundesland zutrifft, steht hier.

Was gilt für Kontaktpersonen wie Geschwisterkinder und Eltern?

Wenn Ihr Kind positiv ist, sollten alle Mitglieder des Haushalts vorsorglich in Quarantäne. Eine häusliche Quarantäne wird aktuell allen Personen empfohlen, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben und dadurch zu einer Verbreitung von Covid-19 beitragen könnten.

Auch Kontaktpersonen wird eine häusliche Quarantäne von fünf Tagen empfohlen. Dabei gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Geschwisterkinder können für die Zeit der Quarantäne von Kita und Schule abgemeldet werden.

Wenn weiterhin nur Ihr Kind positiv ist, dann können Sie als Geboostete und Genesene zwar das Haus verlassen zum Einkaufen oder für andere notwendige Besorgungen. Es empfiehlt sich dennoch, so viele Kontakte wie möglich einzuschränken. Auch Nachbarn oder Lieferdienste können bei Besorgungen helfen.

Wie kann ich einer weiteren Ansteckung in der Familie vorbeugen?

Gerade wenn Kinder von Isolation oder Quarantäne betroffen sind, ist es jedoch wichtig, verhältnismäßig vorzugehen. Die Familie sollte Hygieneregeln einhalten und individuelle Lösungen für die Situation finden.

Gemeinsam kuscheln, lesen, spielen, essen – je jünger das Kind ist, desto mehr körperliche Nähe ihrer Eltern brauchen sie. Während es mit viel Organisation gelingen kann, vom positiv getesteten Partner auf Abstand zu gehen, funktioniert das bei Kindern oft nicht.

Laut RKI sollten sich infizierte Personen unabhängig vom Impfstatus der Haushaltsangehörigen möglichst getrennt von anderen zum Beispiel in einem Einzelzimmer aufhalten – dies ist natürlich für kleine Kinder oder gar Babys nicht ratsam!

Folgende Maßnahmen können dagegen einfach umgesetzt werden:

  • Regelmäßig lüften.
  • Die üblichen Hygieneempfehlungen strikt befolgen: Hände waschen, Husten- und Niesetikette einhalten.
  • Wenig Alltagsgegenstände gemeinsam verwenden, eigene Handtücher benutzen, Wäsche und Bettwäsche regelmäßig waschen.
  • Geschirr, Besteck und Küchenutensilien mit möglichst heißem Wasser und reichlich Spülmittel oder in der Spülmaschine bei mindestens 60°C reinigen.
  • Türklinken, Lichtschalter, Klospülung und gemeinsam benutzte Ablageflächen desinfizieren.

In den Gemeinschaftsräumen empfiehlt das RKI eine FFP2-Maske zu tragen.

Welchen Verlauf erwartet mein Kind bei einer Corona-Infektion?

Omikron führt bei Kindern generell zu leichteren akuten Verläufen als bei Erwachsenen. Als Symptome bekannt sind etwa Fieber, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, aber auch Gliederschmerzen und extreme Müdigkeit. Sollte ihr Kind jedoch Atemprobleme haben oder sich nur schwer wachhalten können, sollten Sie unbedingt sofort den Rettungsdienst rufen (Telefon 112) oder sich mit dem Kind direkt ins Krankenhaus begeben.

Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt grundsätzlich, dass Betroffene „ihr Immunsystem nach Möglichkeit mit viel Ruhe und Schlaf sowie einer ausgewogenen Ernährung unterstützen“. Hilfreich sei auch, viel zu trinken, da der Körper bei Infektionen mehr Flüssigkeit benötige.

Mit welchen Folgen ist nach einer Corona-Infektion zu rechnen?

Grundsätzlich wissen wir darüber noch wenig. „Auch wenn Covid-19 in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung ist, kann es in Einzelfällen in Folge der Erkrankung zu schwerwiegenden Krankheitsmanifestationen kommen. So bestehen mit Long Covid und dem sogenannten Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) zwei Krankheitsbilder, deren Langzeitprognosen noch nicht endgültig bekannt sind“, schreibt das RKI auf seiner Website.

Eine aktuelle Studie des Uniklinikums Erlangen zeigt Langzeitschäden in Lungen von Kindern und Jugendlichen. Die Forscherinnen und Forscher betrachteten insbesondere die Veränderungen der Lungenstruktur und -funktion bei 54 Kindern und Jugendlichen nach einer SARS-CoV-2-Infektion. 29 der Probandinnen und Probanden hatten sich erholt; bei 25 wurde Long Covid festgestellt.

Was ist Long Covid?

Krankheitszeichen und Symptome, die mehr als 12 Wochen nach Krankheitsbeginn auftreten, werden als Long Covid bzw. Post Covid-19-Syndrom bezeichnet. Bisher wurden größtenteils Studien zu Long Covid bei Erwachsenen publiziert, wohingegen die Datenlage bei Kindern noch sehr begrenzt ist. Long Covid kann schwere Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, die Lebensqualität, das soziale Leben und das Familienleben haben. Häufige Symptome sind laut RKI anhaltende Erschöpfungszustände (Fatigue), Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, depressive Verstimmung und Herzrhythmusstörungen. Insgesamt können verschiedene Symptome über mehrere Wochen oder gar Monate auftreten.

„Es ist unklar, ob und in welcher Häufigkeit Long Covid bei Kindern vorkommt. Insgesamt scheint Long Covid für diese Altersgruppe eine geringere Bedeutung zu haben als für Jugendliche und Erwachsene“, so das RKI. Doch eine große, kontrollierte Kohortenstudie des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Uni Dresden alarmierte 2021. Die Forschenden haben Krankenkassendaten von mehr als 150.000 Personen mit nachgewiesener Covid-19-Erkrankung ausgewertet. Sie verglichen, wie häufig in dieser Gruppe neu gemeldete Symptome im Vergleich zu 750.000 nicht an Covid-19 erkrankten Menschen auftraten. Die Analysen zeigen, dass bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern und Jugendlichen mehr als drei Monate nach Corona-Diagnose häufiger neue Symptome und Erkrankungen diagnostiziert wurden als bei vergleichbaren Personen ohne Covid-19-Diagnose.

Was ist PIMS?

In seltenen Fällen – etwa 3 von 10.000 – können Kinder und Jugendliche wenige Wochen nach einer Corona-Infektion schwer am sogenannten PIMS-Syndrom erkranken. Dabei ist irrelevant, ob die Kinder eine Covid-19-Infektion mit den typischen Symptomen durchgemacht haben oder ob die Viruserkrankung symptomlos abläuft. Im medizinischen Sprachgebrauch wird diese Krankheit „Multisystem Inflammatory Syndrom in Children“ (MIS-C) oder „Pediatric Multisystem Inflammatory Syndrom“ (PIMS) genannt. Nach der Corona-Infektion spielt das Immunsystem der betroffenen Kinder verrückt. Sie leiden plötzlich an Fieber, geschwollenen Lymphknoten und einer geröteten Bindehaut oder bekommen Hautausschläge. Zudem können Bauchschmerzen auftreten, die zunächst an eine Blinddarmentzündung denken lassen. Der Großteil der erkrankten Kinder leidet nicht an Vorerkrankungen. PIMS ist laut dem RKI in der Regel gut behandelbar und hat eine gute Prognose.

Die Kinderklinik des Regiomed Klinikums Coburg hatte im Januar 2022 gewarnt, dass immer mehr Kinder und Jugendliche mit diesen schweren Ganzkörperentzündungsreaktionen behandelt würden. Unterdessen zeigt eine kleine Studie, dass bei Jugendlichen die zweimalige Impfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech mit 91-prozentiger Wirksamkeit vor PIMS schützen konnte.

Und was ist mit den Corona-Impfungen für Kinder?

Nachweislich gilt: die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Folgen. Studien belegen jedoch auch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich und kann schwere Verläufe abmildern.

In ihrer aktuellen Empfehlung rät die Ständige Impfkommission STIKO allen Menschen ab 12 Jahren zu einer Auffrischimpfung (Booster) vorzugsweise mit einem der an Omikron angepassten Impfstoffe. Dies gilt sowohl für die BA.1– als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe.

Kindern von 5 bis 12 Jahren werden flächendeckende Impfmöglichkeiten gegen das Coronavirus angeboten. Seit kurzem ist der bivalente Impfstoff BA.4/5 in Deutschland verfügbar, dieser ist jedoch erst ab 12 Jahren und erst nach der Grundimmunisierung, also ab der dritten Impfung, zugelassen. Für die Altersgruppe 5 bis 12 Jahre ist die Zulassung des Boosters für Deutschland bereits beantragt. Die US-Arzneimittelbehörde FDA erteilte dem aktualisierten Pfizer-BioNTech-Booster für Kinder von 5 bis 11 Jahren am 12. Oktober 2022 eine Notfallgenehmigung. Die Agentur genehmigte ferner den Moderna-Booster für Kinder von 6 bis 17 Jahren.

Die STIKO empfiehlt gesunden 5– bis 11-jährigen Kindern als Basisimmunisierung 1 Impfstoffdosis präferenziell mit Comirnaty 10 µg, monovalenter Wildtyp-Impfstoff (6– bis 11-jährige Kinder jedoch können auch mit Spikevax geimpft werden). Eine vollständige Grundimmunisierung der COVID-19-Impfung mit zwei Impfungen kann aber auch bei 5– bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Kinder in dieser Altersklasse, die an einer Grunderkrankung leiden, wird von der STIKO 2 Impfungen sowie 2 Auffrischimpfungen empfohlen. Europaweit gelten unterschiedliche Impfempfehlungen für Kinder.

Auch jüngeren Kindern ab 6 Monaten werden von einigen Ärzt*innen Impfungen (auch Booster) angeboten. Diese heißen off-Label Impfungen, da sie hierzulande noch nicht zugelassen sind. Die FDA hat den Covid-19 Impfstoff für Kinder ab 6 Monaten bereits im Juni 2022 mit einer Notfallgenehmigung für die USA erlaubt. Dass auch hierzulande Nachfrage nach diesen Impfungen für Kinder besteht, kann die Initiative U12 betätigen, die Ärzt*innen und Eltern für Impfaktionen zusammenbringt. Die europäische Zulassungsbehörde EMA hat am 19. Oktober 2022 die Zulassung der Corona-Impfstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna für Babys und Kleinkinder ab sechs Monaten empfohlen. Die europäische Kommission folgt üblicherweise dieser Empfehlung. Damit wären dann die off-Label Impfungen gegen das Coronavirus für die jüngeren Kinder Geschichte.

Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene ist nach Absprache mit den Ärzt*innen eine Kombinationsimpfung mit dem Wirkstoff gegen das Influenza-Virus („Grippeimpfung“) möglich.

Sollten Eltern eine Corona-Infektion als Unfall melden?

Sollte sich ihr Kind in der Schule oder auf dem Weg dorthin bei einer Mitschülerin oder einem Mitschüler mit Covid-19 infiziert haben, beantwortet der Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht Matthias Klein aus Karlsruhe diese Frage ganz klar mit „ja.“ Denn das Kind habe durch die Unfallmeldung Vorteile, wenn es zum Beispiel infolge einer Infektion länger ausfalle oder gar bleibende Schäden wie Long Covid davontrage. „Die Versorgung der Unfallkasse ist sehr gut. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt viel mehr als die Krankenkasse“, sagt Anwalt Matthias Klein. Ein zeitnaher positiver PCR-Test als Bestätigung eines Schnelltests sei der „sicherste Weg“, eine Infektion tatsächlich nachzuweisen, so der Medizinrechtler.

Die Meldung hat innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Ansteckung zu erfolgen. Für gewöhnlich wird der Unfall durch die Einrichtung gemeldet. Doch weil Schulen angesichts der Pandemie sowieso am Limit stünden, könne man dies sicherheitshalber auch selbst formlos vornehmen, so Klein. Gleiches gelte für Kinder, die Krippen, Kindertagesstätten oder Horte besuchen.

Nach dem heutigen Stand der Forschung über Long Covid sei völlig unklar, welche Auswirkungen eine Infektion für Kinder mittel- und langfristig habe. Eltern sollten daher Nachweise für die Infektion des Kindes unbedingt sichern und die Meldung bei der gesetzlichen Unfallkasse vornehmen.

Auch der Landesverband Niedersachsen vom Sozialverband Deutschland erklärt, dass Schulen nur bei schweren Krankheitsverläufen verpflichtet seien, die Unfallversicherung zu informieren und rät den Eltern, die Meldung selber vorzunehmen. Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann.

Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich Ihr Kind tatsächlich in der Schule oder auf dem Weg dorthin angesteckt hat – beispielsweise, wenn der Sitznachbar ihres Kindes infektiös in der Schule war. Als Nachweis der eigenen Infektion gelte ein zeitnaher PCR-Test, schreibt der Landesverband Niedersachsen auf seiner Webseite.

Was bedeutet die Corona-Herbstwelle für die Kinder?

In Deutschland leben etwa 4,8 Millionen Kinder unter 5 Jahren, die abgesehen von einer off-Label-Impfung größtenteils immunologisch ungeschützt sind. 972.370 Kinder unter 5 Jahren (Stand: 13.10.2022) haben sich bereits nachweislich seit Pandemiebeginn mit Covid-19 infiziert.

Von den Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren sind nur knapp 20 Prozent zweifach geimpft. Knapp 70 Prozent der 12– bis 17-Jährigen sind zweifach geimpft.

Im Gegensatz zu vorangegangen Wellen fehlen derzeit Basismaßnahmen in den Einrichtungen, um Kinder besser vor einer Ansteckung zu schützen: Maskenpflicht, Pool-Tests in Schulen und Kitas mit PCR-Testpflicht bei positivem Pooltest, Clusterquarantäne, Unterricht und Betreuung in kleinen festen Gruppen in Schulen und Kitas, Ermöglichung von Online-Teilhabe am Unterricht sowie Luftfilter.

Für Schulen gilt: Eine Maskenpflicht für Beschäftigte sowie für Schüler*innen ab dem 5. Schuljahr können die einzelnen Bundesländer unabhängig von der Bundesregierung erlassen.

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