Selbst zahlen beim Zahnarzt? Was man über Kostenpläne, Kassenleistungen und Zuzahlung wissen sollte
Ein Besuch in der Zahnarztpraxis endet manchmal mit einer bösen finanziellen Überraschung: Was die Kasse nicht zahlt und wie man unerwartete Kosten vermeidet

Besuche in der Zahnarztpraxis sind für die meisten nicht gerade erfreulich. Und manchmal bergen sie auch noch böse finanzielle Überraschungen. So in dieser Geschichte, die eine Geflüchtete aus der Ukraine erzählte:
An der Anmeldung in der Praxis legte sie ganz normal ihre Krankenkassen-Karte vor. Nach der Behandlung präsentierte der Zahnarzt auf einmal eine Rechnung: 60 Euro sollte sie für Leistungen zahlen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Für jemanden im Bürgergeld-Bezug ist das eine Menge Geld. Zum Vergleich: Im Regelsatz sind pro Monat weniger als 20 Euro für Gesundheitspflege vorgesehen. Vor der Behandlung war von solchen Kosten keine Rede.
Die Deutschkenntnisse der Frau auf B1-Niveau reichten nicht für eine Diskussion über die Rechnung. Außerdem war ihr nicht klar, ob das in Deutschland vielleicht so üblich ist. Sie zahlte, aber es blieb ein schlechtes Gefühl. Hätte sich eine solche Situation vermeiden lassen?
Was dahinter steckt
Bei Selbstzahler-Leistungen haben gesetzlich Versicherte bestimmte Rechte. Das Patientenrechtegesetz (konkret § 630 c BGB) regelt auch die Kostenfrage. Das heißt in diesem Fall: Wenn der Zahnarzt weiß, dass die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlt, hätte er für die Patientin einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen müssen.
Was weiterhilft
Um solche oder ähnliche Probleme zu lösen oder noch besser zu vermeiden, ist es hilfreich, sich vorab über einige Aspekte zu informieren:
Was sind Patientenrechte?
Patientenrechte beziehen sich auf eine ganze Reihe verschiedener Aspekte. Viele davon haben mit dem Recht auf ausreichende Aufklärung zu tun, etwa zur Diagnose, verschiedenen Behandlungsoptionen oder dem Vorgehen bei Behandlungsfehlern.
Gerade bei Selbstzahlerleistungen gibt es noch weitergehende Rechte: Dazu gehören etwa ein schriftlicher Kostenvoranschlag, eine schriftliche Rechnung und noch einiges mehr.
Welche Regeln in der Zahnarztpraxis gelten
Das gilt grundsätzlich für alle Arztpraxen, also zum Beispiel auch für die Augenärztin und den Hautarzt. Was speziell bei Zahnarzt-Behandlungen zu bedenken ist, hat die Verbraucherzentrale im Portal „Kostenfalle Zahn“ zusammengestellt.
Hier finden sich Informationen dazu, welche Zahnarzt-Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen: Das ist gut zu wissen, um informiert über zusätzliche Leistungen entscheiden zu können, die man selbst bezahlen muss. Es gibt aber auch Tipps, worauf gesetzlich Versicherte in der Zahnarzt-Praxis bestehen können, zum Beispiel auf die Versorgung mit Kassenleistungen und die Einsicht in Patientenunterlagen. Hilfreich sind die Hinweise, was sich bei Ärger um die Kosten tun lässt: Wo kann man eine Rechnung überprüfen lassen, wenn man den Verdacht hat, dass zu viel berechnet wird? Wo kann man sich beschweren, wenn die Zahnärztin zu Selbstzahlerleistungen gedrängt hat?
Wo sich weitere Informationen zu Selbstzahlerleistungen finden lassen
Selbstzahler-Leistungen heißen im Fachjargon auch „individuelle Gesundheitsleistungen“ oder kurz „IGeL“. Für IGeL in der Hausarzt- oder Facharzt-Praxis hat der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes (Bund) inzwischen eine ganze Reihe von Bewertungen erstellt. Sie tragen zusammen, was zu Nutzen und Risiken bekannt ist.
Ob eine bestimmte Behandlung oder Untersuchung ein IGeL oder eine Kassenleistung ist, lässt sich manchmal gar nicht so leicht feststellen. Einen kleinen Einblick in diese Frage gibt eine Episode des IGeL-Podcasts.
Wie sich Probleme in der Zahnarztpraxis vermeiden lassen
In den Informationen der Verbraucherzentrale gibt es einige hilfreiche Tipps für den nächsten Besuch bei Zahnarzt oder Zahnärztin:
- Patient:innen sollten vor Beginn der Behandlung auf einem schriftlichen Kostenplan bestehen.
- Man kann gezielt nach zuzahlungsfreien Leistungen fragen und sich genau erklären lassen, wie sich die Zusatzleistungen davon unterscheiden und welche Alternativen es gibt.
- Bei sehr umfangreichen und/oder teuren Behandlungen lohnt es sich, eine Zweitmeinung oder einen Kostenvoranschlag in einer anderen Zahnarzt-Praxis einzuholen.
- Im Zweifelsfall können auch Beratungsangebote von Krankenkassen, der Unabhängigen Patientenberatung und zahnärztliche Beratungsstellen bei den Zahnärztekammern weiterhelfen.
Dieser Text wurde am 15. März 2023 als Newsletter verschickt. Der Newsletter von Plan G erscheint zweimal im Monat. Er hilft mit konkreten Infos und Tipps, bessere Gesundheitsentscheidungen zu treffen.