Wie jetzt auch Haushalte in Wohnungen von Photovoltaik auf dem Dach profitieren können

Bislang konnten sich nur Besitzer von Einfamilienhäusern auf einfache Weise mit günstigem Solarstrom vom Dach versorgen. Eine Gesetzesänderung macht das nun auch Eigentümern und Mietern von Wohnungen möglich.

vom Recherche-Kollektiv Klima & Wandel:
5 Minuten
Mehrparteienhaus aus der Vogelperspektive mit Solarmodulen auf dem Dach

Wer sich als Hausbesitzer selbst mit günstigem Solarstrom versorgen will, hat es leicht: Ein Anruf beim Installateur genügt, um eine Photovoltaik-Anlage auf’s Dach zu bringen.

Für Wohnungseigentümer waren die Hürden bislang ungleich höher. Sie mussten dafür zunächst eine Mehrheit in ihrer Eigentümergemeinschaft (WEG) finden – und dann beim Eigenverbrauch des Stroms rechtliche Auflagen erfüllen, die eigentlich für Energieversorger gemacht sind.

Zumindest beim letzten Punkt gibt es nun aber Entlastung: Die Bundesregierung will mit ihrem Solarpaket 1 dafür sorgen, dass WEGs die Bewohner, ob Eigentümer oder Mieter, auf unkomplizierte Weise mit hausgemachtem Solarstrom beliefern können. „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ heißt das neue Modell. Das Gesetz hat Ende April Bundestag und Bundesrat passiert.