Neue Richtlinie: So will die EU den Klimaschutz im Gebäudesektor voranbringen

Die neue EU-Richtlinie für die Energieeffizienz von Gebäuden sieht für bestehende Immobilien nur schwache Vorgaben vor – auch, weil sich die Bundesregierung gegen höhere Standards eingesetzt hat. Was die Richtlinie verlangt.

vom Recherche-Kollektiv Klima & Wandel:
5 Minuten
Ein Handwerker bringt eine Dämmplatte an einer Betonwand an, im Hintergrund ein Baugerüst.

Für einige Monate sah es so aus, als setze die EU beim Klimaschutz in Gebäuden zu einem Riesensprung an: Eine Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude solle her. So hatten es zumindest EU-Kommission und Europäisches Parlament beschlossen, ursprünglich unterstützt auch von der Bundesregierung.

Diese Vorgabe sollte zentrales Element der novellierten EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz („Energy Performance of Building Directive“, kurz EPBD) sein. Die Richtlinie gilt als einer der wichtigsten Hebel, das europäische Klimaziel von 55 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2030, verglichen mit 1990, zu erreichen – eine ambitionierte Ausgestaltung vorausgesetzt.

Von der Sanierungspflicht ist nun jedoch, nach Abschluss der Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten im sogenannten Trilog-Verfahren, nicht viel übriggeblieben. Auch bei anderen Themen bringt die Neufassung der Richtlinie zumindest aus deutscher Perspektive nur relativ wenig Fortschritt.

Worauf haben sich EU-Kommission, europäisches Parlament und die Mitgliedsstaaten konkret geeinigt?