Umweltrechtler: Artenschutz ist Verlierer der neuen Gesetze zum Windkraft-Ausbau

Lauter Verlierer? Der renommierte Umweltrechtler Martin Gellermann sieht durch das neue Naturschutzrecht den Artenschutz massiv geschwächt, ohne dass die Windkraft entscheidend vorangebracht wird.

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
9 Minuten
Ein Seeadler sitzt in einem Baum, im Hintergrund die Rotoren eines Windrades

Als Teil des Gesetzespakets zum schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien hat der Bundestag auf Betreiben von Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Wirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) auch das Bundesnaturschutzgesetz neugefasst. Naturschutzverbände sehen eine massive Schwächung des Artenschutzes mit weitreichenden negativen Folgen für die Überlebenschancen bedrohter Arten.

Der Umwelt- und Verwaltungsjurist Martin Gellermann war Gutachter bei der Anhörung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Im Interview kritisiert er das Gesetz scharf.

Gellermann steht vor einem Regal mit juristischer Literatur
Der renommierte Planungs- und Umweltrechtler Martin Gellermann kritisiert die Ampel-Gesetze als schädlich für die Natur und wenig effektiv für den Erneuerbaren-Ausbau.

Die Schutzstandards des Artenschutzrechts wurden abgesenkt, ohne dass sich damit ein Gewinn für den forcierten Ausbau der Windenergie verbindet.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz einen guten Kompromiss, um einen schnelleren, weil rechtssicheren Ausbau der Windenergie zu erreichen und gleichzeitig ökologische Schutzstandards für betroffene Tiere nicht abzusenken. Ist dieses Kunststück gelungen?

Die These der Ministerin teile ich nicht. Von einem guten Kompromiss zu sprechen, erscheint mir reichlich gewagt. Die Schutzstandards des Artenschutzrechts wurden abgesenkt, ohne dass sich damit ein Gewinn für den forcierten Ausbau der Windenergie verbindet. Die geplanten Regelungen sind komplex und schwierig und sind in einigen Bereichen auch mit Blick auf europäisches Recht mindestens zweifelhaft, nach meiner Meinung verstoßen sie klar dagegen. Genehmigungen auf Basis des neuen Gesetzes sind daher rechtlich angreifbar und vermitteln Trägern von Windkraftprojekten nicht die für ihre Investitionsentscheidung nötige Rechtssicherheit. Gewinner dürften letztlich weder der Artenschutz noch die Windkraftnutzung, sondern wohl eher die Anwälte sein, für die das neue Recht wie ein Arbeitsbeschaffungsprogramm wirkt.

Selbst vom Aussterben bedrohte Arten wie Uferschnepfe, Bekassine oder Großtrappe sollen künftig nicht mehr vor windkraftbedingter Tötung geschützt sein.

Mit Blick auf den Artenschutz: Sie sprachen Bedenken wegen Verstößen gegen Europarecht an. Wo sehen sie die?

An einigen Stellen, aber lassen Sie mich nur eine oder zwei herausgreifen: Die Zahl der kollisionsgefährdeten Arten soll mit dem Gesetz auf 15 begrenzt werden. Selbst vom Aussterben bedrohte Arten wie Uferschnepfe, Bekassine oder Großtrappe sollen künftig nicht mehr vor windkraftbedingter Tötung geschützt sein. Das ist mit Artikel 5 der EU-Vogelschutzrichtlinie schlicht unvereinbar, weil diese Vorschrift die Mitgliedstaaten verpflichtet, sämtliche europäischen Vögel vor den negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung zu schützen. Ein weiterer Punkt betrifft die Bewältigung artenschutzrechtlicher Konfliktlagen. Ist das Tötungsrisiko für einen Vogel im Einzelfall signifikant erhöht, konnte das Problem bisher ziemlich einfach gelöst werden: durch die Abschaltung der Anlagen während des Tages in der Brutzeit. Nach meiner Erfahrung wurde in der Praxis nicht selten in dieser Weise verfahren, um nicht mit dem im Gesetz vorgeschriebenen Tötungsverbot in Konflikt zu geraten. Ausgerechnet dieses wirksame Instrument der Konfliktbewältigung soll den Behörden aber jetzt aus der Hand genommen werden.

Eine Gruppe Bekassinen im flachen Wasser zwischen Ufervegetation
Nach europäischem Recht eine besonders geschützte Art, soll es beim Ausbau der Windkraft keinerlei Beschränkungen wegen der vom Aussterben bedrohten Bekassine geben.
Ein Porträtfoto eines Schreiadlers
In Deutschland fast ausgestorben und extrem gefährdet durch die Windkraft. Dennoch wird der Mindestabstand zwischen Horst und Windrädern mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes drastisch verringert.
Eine Gruppe Großtrappen fliegt vor einem Windrad.
Vorrang für Erneuerbare hat seinen Preis: Die vom Aussterben bedrohten Großtrappen verlieren mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetz komplett die Anerkennung als windkraftsensible Vogelart.
Schwarzstorch-Junge im Nest, kurz vor dem Ausfliegen
Flog buchstäblich in letzter Minute aus der Liste der als windkraftanfällig anerkannten Vogelarten: Auf Schwarzstorch-Vorkommen muss künftig noch weniger Rücksicht genommen werde.