Umweltausschuss des EU-Parlament: Verantwortliche für Ökozid persönlich haftbar machen

Der Straftatbestand des Ökozids soll in der Europäischen Union künftig verfolgt werden können. Europa-Abgeordnete wollen rechtliche Vorgaben nachschärfen.

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Ökozid soll als neuer Straftatbestand in die Gesetze aufgenommen werden, fordern Umweltschützer.

Der Straftatbestand des Ökozids soll in die EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt neu aufgenommen werden. Dafür sprach sich am gestrigen Dienstag der Umweltausschuss (ENVI) im Europäischen Parlament aus. Die EU-Kommission hat dazu einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie von 2008 vorgestellt, über den das europäische Parlament derzeit berät.

Bisher wurde der Ökozid nur in der Präambel der Richtlinie erwähnt. Nun soll er als eigenständiger Artikel in die Richtlinie aufgenommen werden. Befürwortet wird dies auch vom Wirtschafts- und Sozialausschuss des Parlaments. Weitere Diskussionen stehen im Rechtsausschuss an.

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments stützt sich auf ein Positionspapier der Stop Ecocide Foundation, das die Einführung des neuen Straftatbestands fordert, um Ökozid strafrechtlich zu ahnden.

Im vergangenen Jahr hatten unabhängige Rechtsexperten im Auftrag der Stiftung eine Definition für Ökozid erarbeitet, die nun auch vom Ausschuss übernommen wurde. Demnach bezieht sich der Vorwurf des Ökozids auf „rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, die mit dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden“.

Lasche Kontrollen, geringfügige Sanktionen

Patrizia Heidegger, Direktorin für Globale Politik und Nachhaltigkeit im Europäischen Umweltbüro, betont, dass Umweltkriminalität weltweit die drittgrößte Verbrechenskategorie darstelle, da sie „unglaublich lukrativ“ sei. Gegenwärtig zahle sich das Begehen von Umweltstraftaten in der Europäischen Union aus, da es von der Polizei nur selten aufgedeckt und noch seltener wirksam verfolgt werde. Die Urteile der Gerichte seien weder wirksam noch abschreckend. Es brauche strenge Sanktionen und mehr Ressourcen, um die Straftaten zu ahnden.