Klimaneutral-Greenwashing im Handel: Gericht zeigt Drogeriemarktkette dm die rote Karte

Das Landgericht Karlsruhe untersagt der Drogeriemarktkette dm Werbung mit angeblich „klimaneutralen“ und „umweltneutralen“ Produkten.

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Werbung mit „Klimaneutralität“ soll nach Ansicht von Umweltschützern künftig strengen Regeln unterliegen.

Klimaneutrale Fotobücher oder CO2-kompensiertes Heizöl – das Angebot von angeblich klimaneutralen Produkten und Dienstleistungen ist inzwischen unüberschaubar.

Die Drogeriemarktkette dm darf nach einem Gerichtsurteil ihre Eigenmarken nun nicht mehr als „umweltneutral“ oder „klimaneutral“ bewerben. Erwirkt hat das Urteil die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Karlsruher Landgericht. Sie hatte seit Mai 2022 gegen 24 Unternehmen rechtliche Schritte eingeleitet, damit diese die entsprechende Werbung einstellen. Ein Drittel der Verfahren hat die Organisation vor Gericht gewonnen beziehungsweise strafbewerte Unterlassungserklärungen erwirkt.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht die Entscheidung zur dm-Werbung als „wichtigen Erfolg gegen Greenwashing im Handel“. dm-Geschäftsführerin Kerstin Erbe betonte hingegen, dass die Klage der DUH sich gegen die konkrete Gestaltung der Verpackung einzelner Produkte richte, nicht aber gegen die grundsätzliche Verwendung der Begriffe „klimaneutral“ oder „umweltneutral“. Dagegen verwehrte sich die DUH und forderte dm auf die Aussage bis Freitag, den 28. Juli, in einer Unterlassungserklärung zurückzunehmen. Auch das „Ob“ der Auslobung der Produkte als „klimaneutral“ sei Gegenstand der Klage gewesen.

Die DUH appelliert jetzt an die Bundespolitik, irreführende Werbung, die behauptet, Produkte oder Unternehmen seien „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ grundsätzlich zu verbieten.

Unzureichende Transparenz, fragwürdige Kompensationsprojekte

Was bedeutet „klimaneutral“? Klimaneutralität ist dann gegeben, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht erhöht. Häufig verweisen Unternehmen dazu auf sogenannte Kompensationsprojekte; sie versuchen damit die entstandene Klimabelastung mit Investitionen in Klimaschutzprojekte wie Erneuerbare Energien oder CO2-Emissionssenken wie Wälder auszugleichen.

Im Verfahren vor dem Karlsruher Landgericht gegen dm kritisierte die DUH, dass die Drogeriemarktkette auch auf ihrem Internetauftritt keine ausreichenden Informationen über die Kompensation der klimaschädlichen Emissionen oder Umweltauswirkungen bereitgestellt habe. Dafür verweise das Unternehmen auf „fragwürdige Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt“. Es gebe kaum oder keine überprüfbaren Informationen über Zahlungen, Projekte und die tatsächliche Klimawirkung.

Werbeverbot für „klimaneutral“ und „umweltneutral“ – dafür setzt sich die DUH ein.
Werbung für ein „klimaneutrales“ Motoröl? Die Deutsche Umwelthilfe geht derzeit vor deutschen Gerichten erfolgreich gegen solche Werbeversprechen vor.