Straßen bauen, Raubbau fördern, Wölfe töten

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD lässt nichts Gutes für die Artenvielfalt erwarten – ein Kommentar

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
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Ein wenige Monate alter Jungwolf auf einer noch schneebedeckten Wiese

Es ist natürlich reiner Zufall. Zeitgleich mit dem Zustandekommen einer neuen Bundesregierung legten jetzt gleich zwei Bundesländer ihre Aktualisierungen der Roten Liste bedrohter Vogelarten vor. Beides hat nur auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun, auf den zweiten schon. Denn die Roten Listen aus den so unterschiedlichen Ländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt untermauern nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf für die neuen Koalitionäre. Denn Vögel sind wichtige Indikatoren für den Zustand der Natur und die Roten Listen somit so etwas wie Fieberkurven für die Artenvielfalt im Land.

In Nordrhein-Westfalen sind jetzt die Hälfte aller 188 Brutvogelarten ausgestorben oder in einer der Gefährdungskategorien eingeordnet. Seit der letzten Roten Liste von 2008 sind mit Haubenlerche und Ortolan zwei weitere Vogelarten des Offenlandes ausgestorben. Auch im viertgrößten Flächenland Deutschlands findet sich der Star jetzt auf der Roten Liste. Die Populationen fast jeder zweiten Vogelart der Agrarlandschaft haben in den letzten 25 Jahren zwischen Weser, Rhein und Ruhr abgenommen.

Ein mit Blick auf den Lebensraum Agrarland ganz ähnliches Bild ergibt sich für Sachsen-Anhalt, dem stark landwirtschaftlich geprägten achtgrößten Bundesland: Star, Neuntöter und Heidelerche finden sich hier erstmals auf der Vorwarnliste, Uferschnepfe und Steinkauz stehen vor dem Aussterben. Die Feldlerche verbucht nach sehr vorsichtiger Schätzung in den letzten 25 Jahren ein Minus zwischen 20 und 50 Prozent und findet sich damit erstmals als gefährdete Art in der Roten Liste. Anhaltend negativ auch der Trend für den Rotmilan in diesem für die Art besonders wichtigen Bundesland – denn in Sachsen-Anhalt leben rund acht Prozent aller Rotmilane weltweit. Hält der Negativtrend auch bei ihm wie bislang an, rechnen die Autoren der Roten Liste innerhalb der nächsten 50 Jahre mit einer Halbierung des Bestandes.

So unterschiedlich die Strukturen der beiden Bundesländer sind, so eindeutig ist doch das Fazit: Vor allem im Lebensraum Agrarland muss sich umgehend etwas tun, soll nicht ein Großteil der Vogelarten unter die Räder geraten. Diese Erkenntnis ist alles andere als neu oder originell: Seit Jahren zeigen alle Indikatoren bundes- wie europaweit, dass vor allem die Vogelarten in Lebensräumen dramatisch abnehmen, die auch landwirtschaftlich genutzt werden.

Doch dass die neuen und alten Koalitionäre die Dringlichkeit durchgreifender Änderungen insbesondere in der Landwirtschaftspolitik begriffen haben, darf nach der Lektüre des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD bezweifelt werden. Im Laufe der Verhandlungen ist der Schutz der Biodiversität regelrecht weichgespült worden. Vom „dramatischen Ausmaß“ des Insektensterbens, das noch in ersten Verhandlungspapieren beklagt wurde, ist nun beispielsweise nicht mehr die Rede. Vom umgehenden Verbot des Pflanzengifts Glyphosat – das als Totalherbizid alle unerwünschten „Unkräuter“ absterben lässt und so auch vielen Insekten- und Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzieht – ebenfalls nicht. „Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“, heißt es nun.

Formelkompromisse ohne verbindliche Ziele

Klingt gut, bedeutet aber erstmal gar nichts, außer einem Weiter so, denn dafür hat ja der Mitkoalitionär CSU in Person des bisherigen Landwirtschaftsministers Christian Schmidt durch seinen Alleingang bei der Entscheidung über eine europaweite Zulassung gesorgt. Das vollmundige Versprechen danach aus der SPD, dass die CSU ihre Demütigung von Umweltministerin Barbara Hendricks – die von Schmidt kaltschnäuzig übergangen worden war – mit einem sofortigen strikten Glyphosat-Verbot bezahlen werde, war wertlos.

In allen naturschutzrelevanten Themen, von der Energie- über die Verkehrs- bis hin zur Landwirtschaftspolitik fehlt es im Koalitionsvertrag an ambitionierten und mutigen Zielen und Festlegungen oder wenigstens Fahrplänen, die nötig wären, um die anhaltende Zerstörung unserer natürlichen Umwelt zu stoppen und dem Naturschutz einen Schub zu verleihen. Für den mangelnden Willen zu Veränderungen finden sich im Koalitionsvertrag ungezählte Beispiele – in großen, wie in kleinen Themenfeldern.

Beispiel Landwirtschaft: „Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft – sowohl ökologisch als auch konventionell. Nachhaltige Landwirtschaft und Naturschutz sind keine Gegensätze.“ Mit solchen Formelkompromissen, die die verheerende Wirkung der konventionellen Landwirtschaft schlicht negieren, kann keine ökologische Wende gelingen. Auch das gewaltige Volumen für das Budget der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik soll beibehalten werden, ohne den Geldregen auch nur im geringsten an ökologische Kriterien zu binden. Um aus Formulierungen wie diesen Ansätze einer Besserung zu erkennen, muss man schon ein großer Optimist sein: "Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Effizienz für eine marktfähige Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert.

Insofern sind besonders Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie die Wahrung sozialer Standards im öffentlichen Interesse auch öffentlich zu fördern." Auch hinter der großspurigen Ankündigung, den Öko-Landbau bis 2030 auf 20 Prozent der Fläche auszubauen, verbirgt sich kein Aufbruch, sondern alter Wein in neuen Schläuchen. Das 20-Prozent-Ziel wurde erstmals bereits 2001 ausgegeben. Wie es erreicht werden soll, das wird im Koalitionsvertrag durch keine konkrete Planung unterfüttert so wie das in anderen Bereichen, etwa dem Wohnungs- und Straßenbau oder der Digitalisierung, geschieht.

Mehr Straßen, weniger Beteiligung des Naturschutzes

Beispiel Windenergie: Das Ausbauziel für Erneuerbare Energien wird deutlich angehoben, auf 65 Prozent bis 2030. Zu einem der damit verbundenen gravierendsten Zielkonflikte der Umweltpolitik überhaupt, dem zwischen Ausbau der Windkraft und Naturschutz, findet sich lediglich dieser aussagelose Satz, den jede Seite für sich reklamieren kann: „Wir werden beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten.“ Der Druck auf die letzten unverbauten Flächen wird massiv steigen, doch Vorgaben für eine naturverträgliche Energiewende? Fehlanzeige.

Das ist wohl kein Zufall: An der Politik des gegenüber Naturschutzbelangen vielfach rücksichtslosen Windenergieausbaus soll sich eben nichts ändern. Im Gegenteil: Flankierend wird angekündigt, Rechte von Betroffenen und Umweltverbänden zu torpedieren: „Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der Präklusion einsetzen.“ Mit letzterem sollen Benachteiligungen für Kläger in Umweltverfahren wieder eingeführt werden, die der Europäische Gerichtshof 2015 zugunsten von Umweltverbänden und von Großprojekten Betroffener gekippt hatte.

Beispiel Verkehr: „Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen…fortführen.“ Zusammen mit der Ankündigung: „Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden“ verheißt das nichts Gutes. Denn hinter Schlagworten wie Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung verbirgt sich nur allzu oft ein Abbau der Berücksichtigung von Naturschutzinteressen, siehe Verbandsklagerecht.

Beispiel Jagd: "Wir werden bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Jagdmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung schaffen.“ Konkret heißt der Verzicht auf ein längst überfälliges Verbot bleihaltiger Munition die Fortsetzung vielfachen Leidens etwa von Seeadlern bei der Aufnahme von bleiverseuchtem Aas.

Eine bunt blühende Wiese
Artenreiche Wiesen sind in der Agrarsteppe vielerorts zur Seltenheit geworden.
Schwarzweiß-Foto von Windrädern und Bauernhäusern in Norddeutschland
Windräder bestimmen n weiten Landstrichen schon heute das Landschaftsbild. Sie erzeugen sauberen Strom, bringen zugleich aber Probleme für den Naturschutz mit sich.
Vögel im Gras [AI]
Wo Glyphosat alles pflanzliche Leben auslöscht, haben Rebhühner keine Chance. Die Art steht in Deutschland mittlerweile vor dem Aussterben.
Ein screenshot eines Teils aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung
Während der Koalitionsverhandlungen wurden naturschutzfreundliche Passagen weiter verwässert. So beim Insektensterben. Die Qualifizierung als „Alarmierend“, wie in einer frühen Fassung noch festgestellt, wurde gestrichen. Auch die Passagen zum Wolf wurden während der Verhandlungen stark verschärft. Nach dem endgültigen Koalitionsvertrag soll es nun für ein Todesurteil ausreichen, wenn ein Wolf einmalig einen Weidezaun überwindet. Zudem wird Druck auf die EU-Kommission gemacht, um den Weg zu einer „notwendigen Bestandsreduzierung“ freizumachen.
Ein junger Wolf und ein Kolkrabe an einer Beute
Ein Jungwolf zeigt sich beeindruckt von einem Kolkraben. Die Wiederbesiedlung Deutschlands mit Wölfen sollte Grund zur Freude sein, nicht zur Panikmache
Ein Wolf in der israelischen Steinwüste
Wölfe sollen nach dem Willen der Koalitionäre „letal entnommen“ werden dürfen, wenn sie Weidezäune überwinden.