Kinderlose Paare und Forschende sollen vom neuen Embryonenschutzgesetz profitieren

Das Gesetz zum Schutz von Embryonen ist veraltet und erfüllt die Anforderungen nicht mehr. Mehrere ExpertInnengremien beraten über eine Reform. Die Neufassung betrifft auch Paare, die ungewollt kinderlos sind.

vom Recherche-Kollektiv die ZukunftsReporter:
8 Minuten
Eine flache Glasschale steht auf einem Tisch, darüber feine Pipetten, mit denen die Befruchtung der Eizelle in der Schale vollzogen wird.

Viele politische Themen werden laut auf offener Bühne diskutiert. Beim Embryonenschutzgesetz ist das anders – obwohl die Regelung für die vielen Tausend Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, für Frauen mit Fehlgeburten und die Zukunft des Forschungsstandorts Deutschland von großer Bedeutung ist. Hier ringen ExpertInnen abseits der Medienöffentlichkeit um gute Regeln. Sie wollen das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz modernisieren und der Politik helfen, ein Gesetz von großer Bedeutung zu erarbeiten. Das Vorhaben klingt zunächst sehr akademisch. Doch anders als der Name des Gesetzes vermuten lässt, geht es nicht nur um Embryos. Es geht um essentielle Fragen der Familienplanung und darum, ob WissenschaftlerInnen den Beginn menschlichen Lebens erforschen dürfen.

Brisante Themen: Forschung an Embryonen, Abtreibung, Eizellspende

Das Gesetzgebungsverfahren ist kompliziert und die Themenliste steckt voller Explosivkraft. Es betrifft Schwangerschaftsabbrüche, Forschung an Embryonen, künstliche Befruchtung, Leihmutterschaft, die Spende von Eizellen und Embryonen und vieles mehr. Gleich vier Ministerien sind an einem Herkulesprojekt beteiligt, das langsam Formen annimmt. Das Wissenschaftsministerium (BMBF) hat im Oktober zu einer Konferenz eingeladen, bei der Thesenpapiere für den Umgang mit Forschung an Embryonen diskutiert wurden. Die Ministerien für Frauen und Familien, Justiz und Gesundheit beriefen im März eine gemeinsame Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein.

Doch selbst wenn es gelingt, dass die ExpertInnen sich bis zum Sommer 2024 auf mögliche Rahmenbedingungen einigen, muss im Parlament noch eine fraktionsübergreifende Mehrheit gefunden werden. Der Deutsche Bundestag tut sich schwer mit weitreichenden bioethischen Reformen. Das haben im Jahr 2020 der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn und sein Nachfolger Karl Lauterbach erlebt, die mit ihrem gemeinsamen Vorschlag für ein neues Gesetz zur Organspende strauchelten. Obwohl der Ruf nach Veränderung laut ist, weiß niemand, ob die Abgeordneten das Embryonenschutzgesetz mit seinen vielen Facetten modernisieren werden – und ob sie das überhaupt wollen.