Naturschutz oder Tierwohl? Baden-Württembergs Tierschutzbeauftragte kritisiert Katzen-Ausgehverbot

Zum Schutz bedrohter Vögel hat der Rhein-Neckar-Kreis ein viermonatiges Katzen-Ausgangsverbot für einen Stadtteil verhängt. Die Tierschutzbeauftragte des Landes findet das überzogen.

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
6 Minuten
Julia Stubenbord im Porträt

Eine Haubenlerche im Porträt
Streitfall Haubenlerche: Um den in Deutschland vom Aussterben bedrohten Vogel zu schützen, hat der Rhein-Neckar-Kreis ein Ausgehverbot für Katzen in der Nähe der letzten Brutplätze erlassen. Das stößt auf Kritik.

Was kritisieren Sie an der Entscheidung des Kreises, wonach Katzen in einem Gefahrenbereich um die Brutplätze der Haubenlerchen vom 1. April bis zum 31. August nicht frei herumlaufen dürfen?

Es geht hier um eine Abwägung zwischen Naturschutzrecht und Tierschutzrecht. Im konkreten Fall gibt es meiner Meinung nach einen Überhang an Naturschutzrecht gegenüber Tierschutzrecht – denn die sehr lange Zeit, über die die Katzen eingesperrt sein sollen, ist eine erhebliche Belastung für eine Katze, die Freigang gewohnt ist.

Sie halten die Entscheidung für nicht vereinbar mit Tierschutzgesetzen?

Für Katzen, die nicht an das Leben im Haus gewohnt sind, ist ein Einsperren von heute auf morgen nicht tierschutzgerecht. Für alle Katzen ist es besser, wenn sie mal rauskönnen. Wenn sie daran gewöhnt sind, ist es umso schlimmer, wenn sie das plötzlich nicht mehr dürfen.