Namibia: Konflikt statt Versöhnung?

Warum das „Aussöhnungsabkommen“ mit Deutschland Namibia spaltet

vom Recherche-Kollektiv Afrika-Reporter:
10 Minuten
Aus der kargen Landschaft ragt ein Berg mit großem Plateau, der Waterberg

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Unterhändler der deutschen und namibischen Regierung auf ein „Aussöhnungsabkommen“ geeinigt. Es muss noch ratifiziert werden. Dabei geht es um die Anerkennung des Vernichtungskrieges der kolonialen deutschen Schutztruppen im damaligen Deutsch-Südwest-Afrika als Völkermord, eine offizielle Entschuldigung und eine finanzielle Unterstützung für die Nachfahren der Opfer.

Doch in Namibia wächst Kritik, die sich zu einem handfesten Konflikt auswachsen könnte. Dabei geht es um viel mehr, als nur den Streit ums Geld, und die Frage ob die Summe von 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre angemessen oder „inakzeptabel“ ist. Das Abkommen vertieft eine bereits bestehende Spaltung entlang politischer und ethnischer Linien. Es geht um Landbesitz und Korruption. Und um gegenseitigen Respekt.

Mitte Mai erhielt ich ein Email von einem Vertreter der Ovaherero Traditional Authority, den ich bei einer Recherche in Namibia kennengelernt hatte. Ob ich etwas über die neuesten Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia wüsste. Es gebe Gerüchte, dass wieder eine Delegation nach Berlin gereist sei. Das Email spricht Bände: Die Ovaherero Traditional Authority ist einer der Herero-Verbände in Namibia, vertritt also einen Teil der Nachfahren der Opfer des Völkermords, weiß aber offenbar nichts von dieser neuen Verhandlungsrunde. Gleichzeitig gibt es in Deutschland erste Meldungen über einen noch unbestätigten Durchbruch bei den Gesprächen.

Ende Mai verkündet Bundesaußenminister Heiko Maas schließlich den „Abschluss der Verhandlungen mit Namibia“. Ziel sei es, „einen gemeinsamen Weg zu echter Versöhnung im Angedenken der Opfer zu finden“. Vertreter der Herero und Nama seien auf namibischer Seite eng in die Verhandlungen eingebunden worden. Die Kritik lässt nicht lange auf sich warten: Unter anderem lehnen die Ovaherero Traditional Authority und die Nama Traditional Leaders Association das Abkommen als inakzeptabel ab. Auch, weil sie nicht beteiligt, und, wie das Email belegt, nicht einmal vorab informiert wurden.

Kritik an mangelnder Beteiligung

Die Tatsache, dass nicht alle Vertreter von Herero und Nama an den Verhandlungen beteiligt waren, inklusive jenen, die in der Diaspora leben, ist schon seit dem Beginn der Gespräche umstritten. Der namibische Politikwissenschaftler Ndumba Jonah Kamwanyah spricht von einem fundamentalen Fehler. Auch die Stimmen der Damara und San seien nicht gehört worden. Sie seien zwar nicht explizit im Vernichtungsbefehl von 1904 erwähnt worden, hätten aber auf ähnliche Weise unter der deutschen Kolonialmacht gelitten. Und sie werden in dem paraphierten Abkommen auch erwähnt.

Auf einer Liste sind Namen der San festgehalten, die während der deutschen Kolonialzeit festgenommen wurden. Für Viehdiebstahl wurden sie mit bis zu 6 Jahren Gefangenschaft in Ketten bestraft.
Harte Strafen für gefangene San – Owela-Museum, Windhoek

Die namibische Regierung habe die Chance verpasst, als Mediator zwischen allen Nachfahren der Opfer und Deutschland zu vermitteln, den unterschiedlichen Stimmen Gehör zu verschaffen und zur Einigung beizutragen. Stattdessen seien bilaterale Verhandlungen geführt worden. „Nur regierungstreue Opfergruppen wurden daran beteiligt, die anderen hatten von Beginn an den Eindruck, dass die Regierung nicht in ihrem Interesse handeln würde.“

Eine Klage in den USA als Ausdruck der Not

Hintergrund: Im Jahr 2006 hatte der damalige Paramount Chief der Herero, Kuaima Riruako, einen wegweisenden Antrag zum Genozid im namibischen Parlament eingebracht. Er wurde einstimmig angenommen. Allerdings wurde die zentrale Forderung – nach direkten Entschädigungszahlungen für die Nachfahren der Opfer – bei den Verhandlungen mit Deutschland von vornherein ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund reichten Vertreter der Herero und Nama 2017 vor einem US-Gericht eine Sammelklage gegen Deutschland ein.

Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber die Tatsache, dass „Teile der Betroffenen den juristischen Weg eingeschlagen haben“, könne als „Ausdruck ihrer Not verstanden werden, als gleichberechtigte Gesprächs- und Verhandlungspartner akzeptiert zu werden“, hieß es 2019 in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel. Sie seien „in großer Sorge um den Aussöhnungsprozess“, so die Verfasser, darunter Jürgen Zimmerer, Historiker und Leiter der Forschungsstelle Hamburgs (post-) koloniales Erbe.

Die Summe, die Deutschland anbietet sei „beleidigend“

Die heutige, heftige Kritik an dem „Aussöhnungsabkommen“ und der Verfahrensweise beider Länder war also vorhersehbar. Neben der Frage, wer überhaupt mitverhandeln durfte, gibt es auch Streit ums Geld. Deutschland hat 1,1 Milliarden Euro angeboten, explizit nicht als Entschädigung, sondern als „Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids, das den Opfern zugefügt wurde“. Mit dieser Summe sollen in den nächsten drei Jahrzehnten, zusätzlich zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, Wiederaufbau und Entwicklung in den Siedlungsgebieten der Herero und Nama unterstützt werden.

Die Summe sei „eine Beleidigung“, ein „Affront“, heißt es nun von etlichen Herero- und Nama-Vertretern. Und selbst Namibias Vize-Präsident Nangolo Mbumba räumte ein, seine Regierung sei „nicht stolz“ auf dieses Ergebnis, mehr sei jedoch nicht machbar gewesen. Auch von möglichen späteren Nachverhandlungen ist beschwichtigend die Rede. Politikwissenschaftler Kamwanyah hat jedoch seine Zweifel, ob Deutschland sich darauf einlassen würde. Und selbst wenn, werde auch eine Aufstockung des Betrags den Konflikt nicht lösen können.

Das Foto zeigt deutsche Kolonialherren hinter ausgemergelten Männern, Frauen und Kindern, teils in Ketten.
In Ketten vor den Kolonialherren – Owela-Museum, Windhoek
Von der Veranda der Lodge ist nur ein Teil des Holzdaches zu sehen, Blick über die weite Buschandschaf auf den Waterberg
Blick von einer Lodge auf den Waterberg