Max Schrems: EU-Kommission will europäisches Datenschutzniveau absenken

Seit dem 10. Oktober können US-Unternehmen die personenbezogenen Daten von Europäer:innen in die USA importieren. Grundlage ist das EU-US-Datenschutzrahmenabkommen. Max Schrems erklärt im Interview, wie er sich auf seine mittlerweile dritte Klage gegen den Datentransfer vorbereitet – und warum die EU-Kommission zu wenig tut.

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Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat sich auf den europäisch-amerikanischen Datentransfer spezialisiert.

Seit dem 10. Oktober können US-Unternehmen die personenbezogenen Daten von Europäer:innen auf Grundlage des neuen EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens in die USA importieren und dort verarbeiten. Als Voraussetzung reicht eine Selbst-Zertifizierung. Das neue Abkommen verspricht mehr Durchsetzungsrechte bei Beschwerden gegen die Massenüberwachung durch US-Geheimdienste. Aber wird das Abkommen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand haben?

Bereits zweimal hatte der Europäische Gerichtshof frühere Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission für den transatlantischen Datenverkehr kassiert: 2015 den Safe Harbor und 2020 den Privacy Shield. In beiden Fällen hatte der österreichische Jurist Max Schrems erfolgreich geklagt. Er ist Vorsitzender der Datenschutzorganisation noyb. und geht seit Jahren auch gegen den US-Internetkonzern Meta vor.

Werden Sie jetzt zum dritten Mal gegen den Beschluss der EU-Kommission zum transatlantischen Datenverkehr klagen?

Max Schrems: Ja, wir haben die Klage schon zum größten Teil fertiggestellt.

Wird sich die Klage wieder auf die Massenüberwachung durch US-Geheimdienste beziehen?

Schrems: Ja, wir kümmern uns wieder um die Daten, die der staatlichen Überwachung unterliegen, beziehen uns in unserer Klageschrift aber auch auf die kommerzielle Datennutzung durch US-Unternehmen, die ebenfalls problematisch ist.