E-Rezept, elektronische Patientenakte & Transparenz: Bundesregierung digitalisiert Gesundheitswesen

E-Rezept und elektronische Patientenakte für alle, mehr Transparenz zur Qualität von Krankenhausbehandlungen. Die Bundesregierung hat dazu im Bundestag eine Reihe von Gesetzen eingebracht.

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E-Rezept, elektronische Patientenakte und Transparenz von Krankenhaus-Behandlungen – die Bundesregierung digitalisiert das Gesundheitswesen,

Am Donnerstag beginnt im Bundestag die Debatte über die umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens. Als erster Punkt auf der Tagesordnung steht die Transparenz bei Krankenhäusern durch das neue Krankenhaustransparenzgesetz. In den kommenden Tagen und Wochen stehen weitere Gesetzentwürfe aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf dem Plan: Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem Digitalgesetz sollen die Grundlage für eine umfassende Digitalisierung und Forschung im Gesundheitswesen gelegt werden. Da die Gesetze bereits im Januar 2024 in Kraft treten sollen, wird der Bundestag für die Debatte der Entwürfe nicht viel Zeit haben. Dabei sind sie im Detail hochumstritten.

E-Rezept und Elektronische Patientenakte für alle

Mit dem Digitalgesetz will das Bundesgesundheitsministerium das elektronische Rezept (E-Rezept) 2024 flächendeckend einführen. Ab dem 15. Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA) standardmäßig eingerichtet werden – möglich ist nur ein Widerspruch (Opt-out).

Das Bundesgesundheitsministerium betont die Vorteile der ePa: Sie enthält einen integrierten Medikationsplan, der Wechselwirkungen zwischen Medikamenten erkennt. Außerdem sollen mit der ePA Mehrfach-Untersuchungen vermieden werden. Das Management der ePA soll in Patientenhand liegen: Die Patienten sollen den Ärzten Zugriff auf die Daten gewähren. Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollen sie die Daten mitnehmen können.

Datenschutz und IT-Sicherheit als Achillesferse

Die Opt-out-Regelung für die ePA stieß im Vorfeld auf Kritik: Ärzte befürchten, dass das Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht gefährdet sein könnte, wenn sensible Gesundheitsdaten ohne explizite Zustimmung weitergegeben werden. Hingegen verspricht Lauterbach: „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten überall sicher genutzt werden, um sie besser zu versorgen.“