Elektroautos laden entgegen der Fahrtrichtung: Ein bisschen mehr Flexibilität, bitte!

Die Straßenverkehrsordnung stammt aus einer Zeit, in der es E-Autos allenfalls als Kinderspielzeug gab. Das muss sich ändern. Die Mobilitätskolumne.

vom Recherche-Kollektiv Busy Streets:
3 Minuten
Ein VW ID.5 lädt Strom in Wien

Da flattert es an meinem Scheibenwischer, das Knöllchen! 15 Euro für einen Parkverstoß, wie ärgerlich. Normalerweise würde ich zu meinem Fehler stehen, die Strafe überweisen und die Sache schnell wieder vergessen – ich bin niemand, der sofort „Abzocke“ schreit, wenn die Polizei eine Verkehrssünderïn zur Kasse bittet.

In diesem Fall aber bin ich maximal verwirrt: Was habe ich falsch gemacht?

Mein E-Auto steht auf einem Elektro-Parkplatz, eingestöpselt in eine Ladestation. Ein E-Kennzeichen hängt an der Karosserie, die Parkscheibe liegt ordnungsgemäß auf dem Armaturenbrett. Auch die Uhrzeit stimmt. Kein „Ladeschnorrer“, der stundenlang eine Stromquelle blockiert.

Mein Verstoß laut Knöllchen: Parken entgegen der Fahrtrichtung. Ich lade zwar, und parke nicht, aber die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht da keinen Unterschied. In Abschnitt 4 heißt es: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen.“

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