Juristen halten Genehmigung vieler Tierversuche für rechtswidrig

In ehrenamtlichen Kommissionen sollen Vertreter:innen aus Tierschutz und Wissenschaft Anträge für Tierversuche prüfen. Doch nicht immer erhalten sie dafür überhaupt die nötigen Informationen – genehmigt werden die Experimente meist dennoch. Juristen halten diese Praxis für rechtswidrig. Kritik gibt es zudem an der Rolle der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz, die in ganz Deutschland zahlreiche Mitglieder für die Kommissionen vorschlägt. Mit dem Ratschlag „Machste Patho!“ kursiert ein Trick, wie sich eine Tötung überlebender Versuchstiere begründen lässt.

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Einer Labormaus wird mit einer Spritze ein Wirkstoff verabreicht.

An mehr als 13.000 Ratten wollte ein Pharmaunternehmen seine Giftigkeitsprüfungen durchführen. Auf verschiedenen Wegen sollten die Nager neuen Wirkstoffen ausgesetzt werden: oral, subkutan, intravenös. Im vergangenen Jahr beantragte die Firma die Genehmigung beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

Rund 1,86 Millionen Tiere setzten Forscher:innen im Jahr 2021 bundesweit für Experimente ein. Am häufigsten sind es Mäuse (72 Prozent), mit großem Abstand folgen Zebrafische und Ratten. Die Versuche sind umstritten: Die einen betrachten sie als unverzichtbar für den wissenschaftlichen Fortschritt, in der Arzneimittelentwicklung sind sie vorgeschrieben. Andere lehnen sie radikal ab oder halten zumindest viele der Versuche für unnötig. Wegen dieser unterschiedlichen Perspektiven ist es genau geregelt, wann ein Tierversuch erlaubt ist. Doch es gibt Zweifel daran, dass die Genehmigungsverfahren so laufen, wie sie das sollten.