„Sozial ungerecht“: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Steuervorteile für teure Elektroautos

Die Bundesregierung will das Dienstwagenprivileg ausweiten. Konnten bisher nur E-Autos bis 60.000 Euro von der 0,25-Prozent-Regel profitieren, soll die Grenze künftig bei 80.000 Euro liegen. Umweltschützer protestieren.

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Nahaufnahme eines Stromkabels, das im E-Auto steckt.

Die Bundesregierung plant, Steuervorteile für Elektroautos auszuweiten. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf zum sogenannten „Wachstumschancengesetz“ hervor, der auf der Website des Bundestags abrufbar ist.

Konkret geht es um die Ausweitung des sogenannten Dienstwagen-Privilegs: Aktuell können Personen, die einen (Verbrenner-)Dienstwagen privat nutzen, diesen pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Auf E-Autos fällt ein ermäßigter Satz von 0,25 Prozent an.

Einzige Einschränkung: Der Bruttolistenpreis der Stromer darf nicht über 60.000 Euro liegen. Sonst werden 0,5 Prozent fällig.

Elektro-SUV würden vom Steuervorteil profitieren

Laut dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung diese Grenze nun auf 80.000 Euro anzuheben. Dies geschehe „zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Mit anderen Worten: Der Verkauf von (teuren) E-Autos soll angekurbelt werden.