Bayerischer Verfassungsrichter sieht „Pflicht“ zum Stellen eines AfD-Verbotsantrags

Chan-jo Jun sieht die Bundesregierung in der Pflicht, ein AfD-Verbot zu beantragen. Politische Argumente dürften die im Grundgesetz vorgesehene rechtlichen Prüfung durch Karlsruhe nicht verhindern, sagt der bayerische Verfassungsrichter im RiffReporter-Interview. Bleibt ein Verbotsantrag aus, sei auch eine Verfassungsbeschwerde von Bürger:innen denkbar.

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Ein Pappschild, das bei einer Demonstration gegen Rechtsextremismus hochgehalten wird, zeigt die Aufschrift: „Ene mene meck, die AfD muss weg!“
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