Verkaufsstopp für rechte Zeitschrift und ein TV-Duell ohne die AfD? Welche Freiheiten Medien haben

Ein rechtsextremes Magazin verschwindet aus Bahnhofskiosken und vor den Europa- und Landtagswahlen diskutieren Redaktionen über ihren Umgang mit der AfD. Im Interview klärt der Medienrechtler Tobias Gostomzyk auf, welche Entscheidungsfreiheiten Medien haben – und welche „Zumutungen“ sie nicht vermeiden können.

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Szene aus dem Fernsehstudio der ARD-Sendung „Maischberger“ mit der Moderatorin Sandra Maischberger, dem AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalle und  Investigativjournalist Olaf Sundermeyer.

Bundesweit demonstrieren Menschen gegen Rechtsextremismus, zugleich deuten Umfragen Rekordergebnisse der in Teilen als rechtsextremistisch eingestuften AfD bei anstehenden Wahlen an. Wie Medien damit umgehen sollten, ist nicht nur eine redaktionelle, sondern auch eine juristische Frage – die auch den Pressevertrieb betrifft. Zuletzt reagierten mehrere große Betreiber von Bahnhofsbuchhandlungen auf eine Petition und kündigten an, das Magazin Compact nicht mehr zu verkaufen, das für den Verfassungsschutz „gesichert rechtsextremistisch“ ist. Dagegen hatten zuvor andere Einzelhändler immer wieder erklärt, gar keinen Einfluss darauf zu haben, welche Zeitschriften sie verkaufen müssten.

Im Interview ordnet der Medienrechtler Tobias Gostomzyk die Argumente ein. Er beantwortet auch die Frage, wie viel Raum Zeitungen der AfD geben müssen und ob öffentlich-rechtliche Sender frei darin sind, AfD-Politiker wie Björn Höcke zu einem TV-Duell einzuladen oder nicht.