Zusammen steigen, zusammen fallen

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten

„Wer nach Antakya kommt, weiß, er kommt zu Freunden.“ Warm sind die Worte, mit denen die amtierende Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer (CDU), ihre Leser auffordert, ihre Furcht abzulegen und die Türkei zu besuchen, genauer ihren südlichsten Zipfel im Grenzgebiet zu Syrien, wo man „im Schatten der Bäume“, so die Staatsministerin, „einen Rundgang durch das Labyrinth der Gassen bei einem Çay oder Mokka ausklingen lassen“ kann. Die Empfehlung des Regierungsmitglieds, erschienen in einer Werbungs-Zeitungsbeilage „Türkei – Vielfalt erleben“, rundet die aktuelle Reisewarnung ihres eigenen Hauses auf das Reizendste ab, die wegen „erhöhten Risikos für Reisende“ vom Besuch der Provinz Hatay, deren Hauptstadt Antakya ist, „dringend abrät“ und generell Reiselustigen höchst eindringlich vor Augen führt, dass mit „willkürlichen“ Verhaftungen deutscher Staatsbürger „in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen“ ist.

Noch egaler als der Türkei sind die Menschenrechte dem syrischen Diktator und Massenmörder von unbegreiflichen Ausmaßen Baschar al-Assad, dessen von seinen hilfsbereiten Geheimpolizisten pazifizierten Teil des Landes in der letzten Woche von einigen AfD-Bundestagsabgeordneten bereist wurde. Was muss das toll gewesen sein! Keine einzige Fassbombe ist ihnen auf den Kopf gefallen. Total sicher, die Flüchtlinge dahin zurückzuschicken. Noch einen Çay oder Mokka?

Ich war Anfang dieser Woche bei einer Tagung, die der Deutsche Anwaltverein organisiert hatte. Es ging um die Türkei, und es ging um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Straßburger Gerichtshof hat bislang Klagen von Türk_innen, die unter dem Notstandsregime nach dem Putschversuch 2016 zu Zehntausenden ihre Freiheit, ihre Lebensgrundlage, ihre Würde verloren haben, als unzulässig abgewiesen. Der Grund: die Kläger hätten den Rechtsweg in der Türkei noch nicht erschöpft. Dieser Rechtsweg besteht seit einem Notstandsdekret vom 2. Januar 2017 zuerst mal in einer Regierungskommission, die die Beschwerden entlassener Staatsdiener überprüfen soll – ein veritables Nadelöhr, durch das man aber durch muss, um überhaupt Zugang zur Justiz zu erhalten, der einem im Zweifel auch nichts nützt, weil die Justiz selbst massivsten Säuberungen unterzogen wurde, bis hinauf zum türkischen Verfassungsgericht, das sich selbst für außerstande erklärt hat, die Notstandsdekrete auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, und zwei seiner Mitglieder ihrer Ämter enthoben hat, weil sie nach „Informationen aus sozialen Kreisen“ (sic!) mit der Gülen-Organisation verbunden seien. Kurz: der Rechtsweg in der Türkei ist ein zynischer Witz, und jeder weiß das.

Wie lange glaubt der Gerichtshof noch damit davonkommen zu können, dass er die Opfer eines der brutalsten Regime, die je das Privileg einer EMRK-Mitgliedschaft genossen haben, in einer solchen kafkaesken Warteschleife von sich fernhält? Es ist ja nicht so, als ob nicht auch für ihn eine Menge auf dem Spiel stünde. Er verstehe ja, sagte der frühere türkische EGMR-Richter Riza Türmen, dass der Gerichtshof befürchte, von der Welle zu erwartender Klagen aus der Türkei überspült zu werden. Aber noch größeren Schaden werde es anrichten, wenn es seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setze.

Gebt dem Gerichtshof Zeit, appellierten dagegen der ehemalige Vizekanzler Michael O’Boyle und die britische Menschenrechts-Professorin Francoise Hampson. Vielleicht kommt die Zeit ja schon übernächste Woche: Da wird (am 20. März) der EGMR sein Urteil in der Sache Altan und Alpay v. Türkei verkünden. Die Kläger sind zwei Journalisten, die nach dem Putschversuch als angebliche Gülenisten verhaftet wurden und seither in Untersuchungshaft sitzen. Das ist der Fall, in dem das türkische Verfassungsgericht tatsächlich diese Untersuchungshaft für verfassungswidrig erklärt hatte, nur um von den jeweiligen Strafgerichten point-blank ignoriert zu werden.

Der Fall ist sicherlich eine gute Gelegenheit für ein deutliches Signal nach Ankara. Aber es wird viel davon abhängen, was Straßburg daraus macht. Sollte der Gerichtshof etwa zu dem Schluss kommen, dass die Untersuchungshaft nur gegen Art. 5 Abs. 1c EMRK verstoße, könne ihm passieren – darauf wies Başak Çalı hin, Völkerrechtsprofessorin an der Hertie School of Governance –, was ihm schon 2014 im Fall Mammadov v. Aserbaidschan passiert war: Der Untersuchungsgefangene wird, statt freigelassen, flugs verurteilt und ist somit kein Untersuchungs-, sondern ein Strafgefangener mehr. Interessant wird auch, was der Gerichtshof zu Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde), Art. 15 (Notstand) und Art. 18 (Einschränkungen von Menschenrechten) zu sagen hat.

Der Fall ist aber auch eine Gelegenheit für ein deutliches Signal an ganz Europa. Dazu besteht Anlass genug. In der Schweiz trommelt die SVP gerade für ihre so genannte „Selbstbestimmungsinitiative“, die, wenn sie eine Mehrheit bekommt, Konvention und Gerichtshof in der Schweiz faktisch irrelevant machen würde. Dänemark, das zurzeit den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats führt, will im April den Mitgliedsstaaten einen Erklärungsentwurf zur Abstimmung vorlegen, der wenig Interesse an der schwindenden Umsetzungsbereitschaft der Mitgliedsstaaten zeigt umso mehr an der Zuständigkeitsgrenzen des Gerichtshofs. In Russland ist der EGMR sowieso schon neutralisiert, und in Großbritannien ist der Rückzug aus der Menschenrechtskonvention ein etablierter politischer Topos der Konservativen. Am Fall der Türkei können Konvention und Gerichtshof demonstrieren, warum sie nicht nur ein lästiger Elitenluxus sind, mit dem irgendwelche Schneeflocken ihre Empfindlichkeiten auf Kosten des Gemeinwohls ausleben. Sondern das, was noch da ist, wenn ein Autokrat alle nationalen Institutionen des Rechtsstaats unter seinen Daumen zwingt. Menschenrechtsschutz aus Straßburg: Nie war er so wertvoll wie heute. Oder in den Worten von Başak Çalı: Die Türkei und der EGMR stehen zusammen oder fallen zusammen.

Gerichte, die eine Rolle spielen

Die andere Instanz justiziellen Rechtsschutzes in Europa, der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, hat in dieser Woche mit dem spektakulären Urteil Achmea Aufsehen erregt: Es geht um Investorenschutz, es geht um Schiedsgerichte, es geht um die Integrität der Unions-Rechtsordnung und die machtvolle Stellung des EuGH, der über sie wacht. DANIEL THYM deutet das Achmea-Urteil als Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. STEFFEN HINDELANG wiederum liest die Entscheidung vorsichtiger und hält es noch nicht für ausgemacht, dass Schiedsgerichte auch in Intra-EU-Investitionsschutzabkommen künftig keine Rolle mehr spielen werden.

Unsere Serie von Fragen und Antworten aus der Feder von LAURENT PECH und KIM LANE SCHEPPELE zu den Möglichkeiten der Union, sich gegen den Zerfall der Rechtsstaatlichkeit in Polen zur Wehr zu setzen, geht weiter – darunter die Frage „Warum Polen und nicht Ungarn?“, die Pech und Scheppele im Wesentlichen damit beantworten, dass die Europäische Volkspartei von Merkel und Juncker den Ungarn Orbán als einen der Ihren betrachtet und den Polen Kaczyński nicht.

Das, was in Polen passiert ist, beim Namen nennen: das Verfassungsgericht ist in seiner jetzigen Besetzung kein Verfassungsgericht, und seine Urteile sind keine Urteile. TOMASZ TADEUSZ KONCEWICZ fordert die polnischen Richter_innen auf, dem gekaperten polnischen Verfassungsgericht die Anerkennung zu verweigern und die Prüfung polnischer Hoheitsakte an der Verfassung in die eigenen Hände zu nehmen.

In Österreich schickt sich die ÖVP/FPÖ-Regierung an, Personalentscheidungen zum österreichischen Verfassungsgerichtshof zu treffen, dem ältesten der Welt, entworfen von Hans Kelsen. Den Linzer Verwaltungsrechtsprofessor Andreas Hauer will sie zum Verfassungsrichter machen. INES RÖSSL und PAUL HAHNENKAMP haben sich im Rahmen eines historischen Abrisses zur Praxis politischer Verfassungsrichterwahlen in Österreich den wissenschaftlichen Hintergrund des Herrn Professor Hauer angesehen und allerhand gefunden, was es einem kalt den Rücken hinunterkriechen lässt.

Zurück zu Polen: Dort, im oberschlesischen Kattowitz, wird im Spätherbst die nächste Klimakonferenz stattfinden, und damit es dort keinen Ärger gibt, hat der polnische Gesetzgeber kurzerhand jede spontane Demonstrationsaktivität während der COP24 verboten. HANNAH BIRKENKÖTTER analysiert die in diesem Gesetz enthaltenen Grundrechtseingriffe.

In Pakistan hat der Oberste Gerichtshof den wegen Korruption abgesetzten Premierminister Nawaz Sharif für unfähig erklärt, einer Partei vorzusitzen und Kandidaten für die Parlamentswahlen zu nominieren. ADEEL HUSSAIN kommentiert die Rolle als muslimische Moralwächter, die sich der Gerichtshof damit zuweist.

US-Präsident Trump droht das Atomabkommen mit dem Iran zu kündigen. Darf er das völkerrechtlich überhaupt? PAULA FISCHER und BERND SCHOLL sehen Gründe, diese Frage mit Nein zu beantworten.

Anderswo

STEPHAN KLENNER untersucht, ob die Überlegungen, Andrea Nahles per Urwahl zur SPD-Vorsitzenden zu wählen statt per Parteitagsbeschluss, mit dem deutschen Parteiengesetz in Einklang stünden.

DIRK VOORHOOF und DANIEL SIMONS berichten von einer Entscheidung des Straßburger Menschenrechts-Gerichtshofs zu den Rechten von Journalisten, die über eine Demonstration berichten und bei deren Auflösung der Polizei in die Hände fallen.

DANIEL SARMIENTO sieht in den ersten beiden Monaten des Jahres 2018 einen Europäischen Gerichtshof am Werk, der ohne falsche Zurückhaltung die Zügel der verfassungsrechtlichen Prinzipiensetzung in der EU ergriffen hat.

STEPHEN WEATHERILL überlegt, was die britische Premierministerin Theresa May in ihrer viel beachteten Rede zum Brexit mit „wechselseitiger Anerkennung“ zwischen EU und UK im Sinn gehabt haben könnte.

EUGENE VOLOKH berichtet von einer Klage im US-Staat Oregon, wonach es gegen das Verbot von Altersdiskriminierung verstoße, einem 20-Jährigen keine Waffe zu verkaufen.

NICOLETTA PERLO blickt aus Anlass der italienischen Parlamentswahlen auf die vorangegangenen Wahlrechtsreformen zurück, und JEAN-PHILIPPE DEROSIER muss beim Anblick der vier sich belauernden Parteien an Sergio Leones Italo-Western denken (beide französisch).

ITZIAR GÓMEZ FERNÁNDEZ fragt, warum im spanischen Verfassungsgericht so wenige Frauen vertreten sind (nur jede zehnte).

JULIANO ZAIDEN BENVINDO stellt in Frage, ob die brasilianische Justiz die Wahlen „moralisieren“ sollte.

So viel für diese Woche. Ihnen eine gute Zeit!

Ihr Max Steinbeis


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