Diesmal ist es ernst

von Maximilian Steinbeis
7 Minuten
Blaues Quadrat in braunem Quadrat.

Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs,

Es fällt nicht leicht, gelassen zu bleiben, wenn in den drei größten EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig die Erde unter den Füßen ihrer jeweiligen Regierungen so heftig bebt wie in der vergangenen Woche. In Deutschland ist die Erschütterung noch am mildesten: Die Kampfabstimmung um Angela Merkels Nachfolge an der CDU-Spitze wird ja allgemein als demokratiebelebend und eine tolle Sache empfunden, und vom Ende her betrachtet ist die Sache eh im Sinne der Kontinuität ausgegangen – aber gerade deswegen, gerade weil den alten weißen Andenpaktierern einfach keine Freude vergönnt ist und die vermeintliche „Mutti“ ihnen allen mitsamt ihrer Bildzeitung noch im Abgang zeigt, wie man vernünftig und in Würde Macht ausübt und Macht loslässt, war dieser Vorgang groß.

In Frankreich dagegen brennen die Barrikaden. Das passiert dort mit gewisser Regelmäßigkeit, aber die Gewalt, mit der sich die Wut der Gilets Jaunes über den Präsidenten, seine Ökosteuer und seine Jupiterhaftigkeit Bahn bricht, scheint zu signalisieren: Diesmal ist es anders. Diesmal ist es ernst.

Ob das so ist oder nicht, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Mir ist aber ein Rezensionsartikel zu Julian Jacksons neuer Charles-de-Gaulle-Biographie von Adam Gopnik in den Sinn gekommen, der im Sommer, lange vor den gelben Westen, im New Yorker zu lesen war. Über den Vater der Präsidialverfassung der Fünften Republik, schreibt Gopnik unter Berufung auf Jackson folgendes: „By seeming to concentrate so much power on one regal figure, De Gaulle made it possible to rule France again, but also insured that opposition would have to be impassioned and clamorous to register at all. Prime Ministers, when they become unpopular, are eased out by their supporters; kings, when they become unpopular, must be thrown out by a mob. Afterward, theatrical mini-revolutions became the norm in French politics. The ability of each new President to survive the coming wave of street protests became even more important than his ability to hold the legislature together.“

Was immer Macron politisch und persönlich für Schuld trägt an der aktuellen Misere: Verfassung matters. De Gaulle, der selbst im Mai 1968 einer gewalttätigen Massendemonstration weichen musste, hatte sich ein Präsidialsystem auf den überlebensgroßen Leib geschneidert, das keinem Sterblichen passt noch steht. Und wenn der vermeintliche Jupiter jetzt mit Gewalt aus seinen elysischen Gefilden vertrieben wird und der Republik tatsächlich nur noch die Wahl zwischen Le Pest und Mélencholera bleibt – dann geht der Verfassungsstaat Frankreich wirklich dunklen Zeiten entgegen, und mit ihm ganz Europa.

Held in Contempt

Prime Ministers, when they become unpopular, are eased out by their supporters? Da dürfte der New-Yorker-Autor wohl zuvörderst Großbritannien im Sinn gehabt haben. Unpopulär ist die britische Premierministerin Theresa May mitsamt ihrem Brexit-Verhandlungsergebnis wahrhaftig genug. Und am Dienstag, wenn in Westminster darüber abgestimmt wird, scheint ihre Niederlage so gut wie unausweichlich. Die Regierung ihrer Majestät hat keine Mehrheit mehr im Parlament, wie es scheint.

In dieser Woche schon war May dreimal an einem Tag im Parlament gescheitert, einmal davon im Zusammenhang mit einem verfassungsrechtlich sehr interessanten Vorgang: Die Regierung hatte von Kronanwalt Geoffrey Cox ein Gutachten über die rechtlichen Auswirkungen des Brexit-Abkommens erstellen lassen, das das Parlament herausverlangte, um sich vor der Abstimmung eine informierte Meinung bilden zu können. Das verweigerte die Regierung mit dem Hinweis auf das Verfassungsprinzip, sich vertraulich juristisch beraten lassen zu können. Das Parlament fuhr aber ein konkurrierendes Verfassungsprinzip auf, nämlich dass die Regierung den Willen des Unterhauses zu respektieren hat. Seinen Beschluss, das Verhalten der Regierung als „contempt of parliament“ zu verurteilen, konnte May nicht verhindern.

Der Brexit verändert laufend die ungeschriebene Verfassung Großbritanniens. Die Gewichte zwischen den Verfassungsinstitutionen, zwischen Parlament und Regierung haben sich verschoben und verschieben sich weiter. Was aber passieren, wenn May am Dienstag im Unterhaus keine Mehrheit bekommt – ob sie dann zurücktritt und Neuwahlen einleitet, ob es eine Vertrauensabstimmung gibt und sie die womöglich sogar gewinnt, weil die Brexiteers in ihren Reihen zwar den harten Brexit, aber keine Neuwahlen wünschen, ob sie womöglich sogar weiter geschäftsführend im Amt bleibt, wenn sie die verliert – das scheint alles im Moment möglich, und es ist kein Wunder, dass deshalb im Vereinigten Königreich viele von einer Verfassungskrise sprechen. Wir werden noch vor der Abstimmung versuchen, einen Blogpost zu bringen, der diesen Knoten ein bisschen entwirrt.

Blaue Luft und rote Linien

Von der EU-Seite her betrachtet ist mit den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts im Fall Wightman wahrscheinlich geworden, dass zumindest europarechtlich ein „Exit vom Brexit“ für Großbritannien unter bestimmten Bedingungen möglich wäre. WALTHER MICHL hält das grundsätzlich für eine gute Nachricht, während ODEY HARAN befürchtet, dass vor lauter Rücksicht auf die Briten sich das Europarecht ein trojanisches Pferd in den eigenen Schlosshof rollen würde, wenn der Gerichtshof den Empfehlungen des Generalanwalts folgt.

Zur Wahl der CDU-Vorsitzenden als „Sternstunde innerparteilicher Demokratie“ in Deutschland tröpfeln JAN KEESEN, EMANUEL TOWFIGH und JACOB ULRICH etwas Essig in den Wein und weisen darauf hin, dass es keine wirklich stichhaltigen Gründe dafür gibt, nur die drei Promi-Kandidat_innen in Regionalkonferenzen der Basis vorzustellen und die auch antretenden unbekannten Kandidaten nicht.

Ungarn hat es nun geschafft, nicht nur die CEU aus Budapest ins Wiener Exil zu treiben, sondern damit offenbar trotz aller von EVP-Fraktionschef und -„Spitzenkandidat“ Manfred Weber heuchlerisch in die blaue Luft gezogenen „roten Linien“ auch noch vorläufig ungeschoren davon zu kommen. Dass vielleicht gar nicht mal so sehr die CEU selbst, sondern vielmehr die jetzt jeder Aussicht auf eine nicht von der Fidesz-Partei korrumpierte höhere Bildung beraubten ungarischen Studierenden sind, die am meisten zu bedauern sind, unterstreicht MILES MAFTEAN.

Die Ukraine feiert, während sie einem möglichen Krieg mit Russland entgegen sieht, den fünften Jahrestag des Euromaidan, was ALINA CHERVIATSOVA zu einer kritischen Bilanz veranlasst.

Polen hat zwar angekündigt, die Unterjochung des Obersten Gerichtshofs wieder rückgängig zu machen, aber der Gesetzentwurf ist immer noch nicht vom Präsidenten unterzeichnet und in Kraft getreten. Wie ernst ist es der PiS mit ihrem Gehorsam gegenüber dem Europäischen Gerichtshof wirklich? PIOTR BOGDANOWICZ und MACIEJ TABOROWSKI warnen jedenfalls die EU-Kommission und den polnischen Obersten Gerichtshof davor, ihre Anträge gegenüber dem EuGH voreilig zurückzunehmen.

Die Schweiz hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen die so genannte „Selbstbestimmungsinitiative“ entschieden, die das Land bei Konflikten zwischen verfassungs- und menschenrechtlichen Pflichten zum Völkerrechtsbruch gezwungen hätte. STEFAN SCHLEGEL schlägt vor, eine Vermutung für eine völkerrechtsfreundliche Auslegung von Volksinitiativen zu formulieren, um die direkte Demokratie der Schweiz globalisierungsfähig zu machen.

Brasilien hat nach der Wahl des Rechtsextremen Jair Bolsonaro Anlass, sich der Militärdiktatur der 70er und 80er Jahre und der unseligen Rolle der Justiz darin zu erinnen, wozu EMILIO PELUSO NEDER MEYER und FABRÍCIO BERTINI PASQUOT POLIDO auffordern.

In Deutschland gibt es einen Entwurf für ein „Fachkräfte-Einwanderungsgesetz“, an dem DAVID WERDERMANN kritisiert, dass es Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten vom Arbeitsmarkt in Deutschland ausschließt.

Das deutsche Wahlrecht muss seit vielen Jahren reformiert werden – so fordert es das Bundesverfassungsgericht. Nur will der Gesetzgeber nicht, weshalb bei der nächsten Bundestagswahl vor lauter Überhangs- und Ausgleichsmandaten die Zahl der Sitze im Bundestag jedes Maß sprengen würde. OLIVER LEMBCKE und FRANK HEBER halten das für einen ausgemachten Skandal.

Verfassung im Widerstand

Wie widerstandsfähig wäre die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung, wenn in Deutschland eines Tages eine autoritäre Partei eine Mehrheit bekommen sollte? Welche Stärken, welche Schwachpunkte gibt es? Was kann Deutschland aus den realen Erfahrungen Polens und Ungarns lernen? Im November haben in einem Sitzungsraum in Berlin zwei Tage lang Wissenschaftler_innen und Aktivist_innen aus Ungarn und Polen mit entsprechenden Expert_innen aus Deutschland über diese Fragen diskutiert. Die Wahl von Richter- und Verfassungsrichter_innen, die Rolle der Staatsanwaltschaft, Medienregulierung und Meinungsfreiheit, Wahl-, Parlaments- und Parteienrecht – der Kampf um die Demokratie wird nicht zuletzt auf subskonstituioneller Ebene entschieden, und da bekommt man vielfach gar nicht richtig mit, was da längst für Worst-Practice-Beispiele zur Nachahmung anderer entwickelt werden. Warum sollten nicht auch diejenigen, die sich dem Autoritarismus entgegenstemmen, voneinander lernen?

Die Erträge dieser Tagung veröffentlichen wir jetzt auf dem Verfassungsblog in einem Online-Symposium. Nach der Einführung der Organisatoren MATTIAS KUMM, KRISZTA KOVÁCS, GÁBOR ATTILA TÓTH sowie meiner Wenigkeit schärfen MATTIAS KUMM und CHRISTOPH GRABENWARTER die Konturen des Begriffs der Widerstandsfähigkeit von Verfassungen, und SUSAN ROSE-ACKERMAN und GÁBOR ATTILA TÓTH klären das Verhältnis von Regeln und Institutionen zu bloßen Traditionen und Konventionen. MICHAELA HAILBRONNER trägt zusammen, was die Diskussionen zum Themenfeld Justiz und Staatsanwaltschaft für Erkenntnisse erbracht haben. MATHIAS HONG sammelt die Erträge der Debatten zum Themenfeld Medien, Meinungsfreiheit und Zivilgesellschaft. ANNA VON NOTZ tut das gleiche in Bezug auf das Thema politischer Wettbewerb: Wahlen, Parteienrecht, Oppositionsrechte. Zuletzt werden JELENA VON ACHENBACH, DIETER GRIMM und SUJIT CHOUDHRY ihre Schlussfolgerungen aus dem Gehörten präsentieren.

Diese Tagung war nur ein Anfang. Zu jedem dieser Themenfelder könnte man nochmal zwei Tage und länger zusammensitzen, um ein klareres Bild zu bekommen, wie es unserer Rechts- und Verfassungsordnung unter ungarischen bzw. polnischen Bedingungen ergehen würde. Wir werden da dran bleiben.

Anderswo

ANDREAS ORATOR berichtet von der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Bankenunion.

CONSTANTIN COJOCARIU untersucht ein Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs in einem französischen Fall zum Recht von Menschen mit Behinderungen zu heiraten.

DIMITER TOSHKOV zeigt, dass es zwischen den Wahlerfolg der rechten Vox-Partei im bislang linken Andalusien und dem Thema Immigration einen Zusammenhang gibt.

Auf „Agenda Pública“ erscheinen anlässlich des 40. Jahrestags der spanischen Verfassung eine Reihe von Artikeln mit Reformvorschlägen von MARIA JOSEFA RIDAURA zu innerer Sicherheit und Grundrechtsschutz, von ANA MARÍA CARMONA CONTRERAS zur Territorialität, von ENRIQUETA EXPOSITO zur Monarchie, von ANA MARÍA OVEJERO PUENTE zur Justiz, von MARIAN AHUMADA zum Verfassungsgericht, von ROBERTO FERNÁNDEZ LLERA zur Finanzverfassung, von MAYTE SALVADOR CRESPO zur Reformierbarkeit der Verfassung, von RAFAEL BUSTOS GILBERT zu Europa und Globalisierung, von IGNACIO GARCÍA VITORIA zur Wirtschaftsverfassung und von MIGUEL ÁNGEL PRESNO DE LINERA zum Parlament.

STEVE PEERS hat sich angesehen, was auf die 5 Millionen EU-Bürger_innen in UK im Fall eines Hard Brexit zukommt. MEG RUSSEL und ALAN RENWICK beschäftigen sich mit der Möglichkeit eines zweiten Referendums. ILYA SOMIN hält die Forderung eines zweites Referendums für demokratisch untadelig: „Those who live by the referendum sword risk dying by it.“

PIERRE DE VOS ist nicht einverstanden mit der Interpretation des südafrikanischen Supreme Court of Appeal des Begriffs Hate Speech.

MATHIAS CHAUCHAT analysiert die Folgen des Unabhängigkeitsreferendums in Neukaledonien.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute!

Ihr Max Steinbeis

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