Debatte über rechtsextreme AfD: Es braucht neue Verfahren für Parteiverbote

Statt Verfassungsrichter prüfen zu lassen, debattiert die Politik seit Jahren über einen AfD-Verbotsantrag. In der Sache kommt sie zum Schaden aller nicht voran. Die Verfahren für Parteiverbote sollten daher geändert werden. Ein Kommentar.

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Anti-AfD-Demonstration in Trier, eine junge Frau hält ein handgeschriebenes Plakat mit der Aufschrift: „AfD wählen ist so 1933“

Wann Parteien zu verbieten sind, darin ist das Grundgesetz sehr klar: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig“, heißt es in Artikel 21.

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