Wem gehört der Weltraum?

Stephan Hobe im Interview über die aktuelle Rechtslage zu Asteroidenbergbau und privatisierten Raketenstarts

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Zwei Minisatelliten

Die NASA will wieder Menschen über den Erdorbit hinaus ins All schicken und auch die ESA denkt über eine Basisstation auf dem Mond nach. Um die nötigen Ressourcen nicht laufend von der Erde nachliefern zu müssen, könnte man erdnahe Asteroiden oder den Mond selbst als Rohstoffquelle anzapfen, so die Überlegungen einiger Forscher und Unternehmen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf diesen kosmischen Schotter? Zudem schreitet die Privatisierung der Raumfahrt auch auf anderer Ebene voran. Wer kommt also im Schadensfall auf, wenn Satelliten oder gar Menschen nicht mehr nur durch rein staatliche Anbieter ins All geschickt werden? Die aktuelle Situation zeigt: Das Weltraumrecht braucht eine Neuauflage – auf nationaler wie internationaler Ebene. Weltraumreporterin Felicitas Mokler hat darüber mit Stephan Hobe, dem Leiter des Instituts für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln, gesprochen.

Felicitas Mokler: Herr Hobe, dank neuer technischer Entwicklungen in der Raumfahrt rückt der Asteroidenbergbau immer mehr in den Bereich des Möglichen. In den USA, Großbritannien und Luxemburg wurden bereits Unternehmen gegründet, die den Ressourcenabbau im All zum Ziel haben. Doch wie ist dazu eigentlich die Rechtslage? Gehört der Weltraum nicht allen – oder gar niemandem?

Stephan Hobe: Der Weltraumvertrag von 1967 hat die Frage nach dem Ressourcenabbau auf Himmelskörpern noch sehr im Ungefähren gelassen. Nach der vorherrschenden Auffassung ist es darin jedenfalls nicht ausdrücklich verboten, Ressourcen abzubauen.

Der Weltraumvertrag spricht allgemein davon, man dürfe sich kein Territorium im Weltraum und auf Himmelskörpern aneignen. Er spricht dann etwas unklar davon, dass man sich durch den Gebrauch von Weltraum und von Himmelskörpern keine Dinge aneignen dürfe. Daraus wird teilweise geschlossen, dass auch die Ressourcennutzung untersagt ist. Ich halte das für nicht zutreffend, aber für erklärungs- und präzisierungsbedürftig.

Ist das im späteren Mondabkommen von 1979 nicht besser geregelt?

Darin ist schon sehr viel expliziter ausgeführt, wie mit Ressourcen nicht nur auf dem Mond, sondern auch auf anderen Himmelskörpern umgegangen werden soll; er erklärt aber auch nicht hundertprozentig, ob der Abbau von Rohstoffen möglich sein soll oder nicht. Es spricht viel dafür, dass das möglich sein soll, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen sind bis heute sehr umstritten, etwa, ob man die Erträge teilen muss.

Das wird ganz aktuell auf nationaler wie internationaler Ebene stark diskutiert. Technologisch rückt die Möglichkeit für Rohstoffabbau auf Asteroiden offenkundig immer mehr in Reichweite.

Einige Staaten möchten hierfür ein investitionsfreundliches Klima für potenzielle Nutzer schaffen. Das haben die Vereinigten Staaten von Amerika und Luxemburg im Blick, und das möchten demnächst vielleicht auch Japan und die Vereinigten Arabischen Emirate versuchen. Luxemburg und die Vereinigten Staaten sind bisher die einzigen Staaten, die bereits explizite nationale Erlaubnisse für den Abbau von Ressourcen geben. Und vielleicht ziehen demnächst auch die Vereinigten Arabischen Emirate damit nach.


Stephan Hobe Portrait.
Stephan Hobe ist Leiter der Instituts für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln

Haben solche nationalen Gesetze überhaupt Gültigkeit? Wäre der Anspruch auf Territorium oder Ressourcen im All nicht eher auf internationaler Ebene zu regeln?

So sehen das alle logisch denkenden Menschen. Das liegt eindeutig außerhalb der staatlichen Jurisdiktionsgewalt, also außerhalb der Kompetenzen eines einzelnen Staates. Das muss immer als internationaler Gemeinschaftsakt passieren. Nur von jenen, die meinen, sie könnten es, wird das nicht so gesehen. Ich bin mir aber sicher, dass sie damit auf den Bauch fallen werden. – Die von mir zunächst relativ einsam vertretene Meinung setzt sich auch langsam durch. – Überhaupt sind wir gerade dabei, eine intensive Debatte vor allem in den Vereinten Nationen zu führen, wie das denn eigentlich mit nationalen Rechtsetzungsbefugnissen in Sachen Weltraum sein soll.

Wie positioniert sich da die Bundesregierung? Der Koalitionsvertrag sieht ja den Entwurf eines Weltraumgesetzes in dieser Legislaturperiode vor.

Deutschland positioniert sich da glücklicherweise am richtigen Ende zusammen mit Belgien, zusammen mit Holland, …; aber eben weitgehend nur mit westeuropäischen Staaten, nämlich dass es einer internationalen, in den UN erarbeiteten Regelung bedarf.

Wird es nicht schwierig, bei einem so breiten Meinungsspektrum wie es der Staatenverein der Vereinten Nationen repräsentiert, einen Konsens zu erzielen?

Das ist unglaublich schwer geworden, und man kann die Frustration der Vereinigten Staaten von Amerika in diesem Punkt auch so deuten, dass es eben nur sehr selten wirklich zu einem fruchtbaren Konsens kommt. Bereits das Mondabkommen hat ein großes Problem: Nur 18 Staaten haben es überhaupt akzeptiert, während der Weltraumvertrag von ungefähr 110 Staaten unterzeichnet wurde, also beileibe auch nicht von der gesamten internationalen Gemeinschaft. Aber es spricht Vieles dafür, dass das der einzig mögliche Weg ist. Und auf der anderen Seite haben wir immerhin vier oder fünf internationale Abkommen den Weltraum betreffend, die auf diese Weise entstanden sind und die heute die meisten, genauer zwischen 80 und 100 Staaten, immerhin akzeptiert und ratifiziert haben. So ganz aussichtslos ist das also nicht.

Wie soll nun das geplante Weltraumgesetz der Bundesregierung aussehen: Wird es den Bereich Asteroidenbergbau komplett ausschließen und sich auf Haftungsfragen beschränken?

In einem ersten Gesetzesentwurf gegen Ende der letzten Legislaturperiode wurden die eigentlichen Probleme dessen, was wir denn regeln sollten, zum Beispiel ein Haftungsregime, eher stiefmütterlich aufgegriffen. – Derzeit wird das neu verhandelt. Dieser neue Gesetzesentwurf soll sich meines Wissens auf die wesentlichen Dinge reduzieren. Darin zu regeln wären also das Lizenzierungsverfahren für private Nutzer, die Haftungsfrage der Registrierung, die Versicherungspflicht und gegebenenfalls Umweltschutzbestimmungen.

Dem ursprünglichen Weltraumvertrag nach haftet für Schäden durch eine Mission bisher derjenige Staat, der eine Weltraummission beauftragt hat.

Ja. Als sogenannter Startstaat gilt derjenige Staat, der entweder das Objekt in den Weltraum geschickt hat, der dafür gesorgt hat, dass das andere getan haben oder von dessen Anlagen oder von dessen Territorium etwas gestartet ist. Es gibt also vier Möglichkeiten als Startstaat im Schadensfall zu haften. Und nach der bisherigen Gesetzeslage gibt es keine private Haftung, sondern nur staatliche.

Das müsste also tatsächlich national geregelt werden …

Unbedingt. Das ist äußerst aktuell und könnte für Deutschland höchst unangenehm werden, wenn nicht geregelt ist, dass Deutschland als haftender Staat auf einen Versicherer des privaten Beförderers zurückgreifen kann. – Zumindest bislang hat Deutschland ja keine eigenen Raketen. Man wird einen Satelliten oder eine Nutzlast auf der europäischen Ariane oder auch auf einer amerikanischen Rakete von Space-X starten. Dennoch ist dann Deutschland derjenige Staat, der hinter dem Satellitenstart steht und haftbar gemacht werden kann.

Wenn etwa die Rakete abstürzt …

… und die Nutzlast weg ist. Und dann geht es darum, dass der Geschädigte natürlich Schadensersatz haben möchte und Deutschland einer der haftenden Staaten wäre, wenn Deutschland nicht auf den Versicherer des privaten Akteurs verweisen könnte.

Käme auch eine Art Deckelung der Haftungskosten für Unternehmen in Frage?

Das macht beispielsweise Frankreich, um als Startstaat attraktiv zu werden. In diesem Fall haftet eine private Firma nur bis zu einer bestimmten Höhe der Kosten; den Rest übernimmt der Staat. Die Firma braucht sich also nur bis zu dieser gedeckelten Höhe zu versichern. Das erleichtert die Versicherungsmöglichkeit erheblich. Ob das im Moment auch für Deutschland diskutiert wird, kann ich nicht sagen.

Noch einmal zurück zum Weltraumbergbau: Falls dieser wirklich kommen wird, wird noch etwas Zeit vergehen. Was ist Ihre Zukunftsprognose dazu?

Ich bin kein Wissenschaftler, deshalb tappe ich da im Dunkeln. In der Regel sprechen wir von rund 50 Jahren oder länger, wie ich aus wissenschaftlichen Kreisen weiß. Ich glaube, das sagen fast alle und der Rest ist Propaganda. Das muss man wirklich mal so sehen, dass das ganz bewusst auch aus politischen Zielen so dargestellt wird. – Es sei denn, es käme ein wissenschaftlicher Prozess zustande – was es in der jüngeren Zeit häufiger gab –, der die Entwicklung beschleunigen würde. Und: Wo Enthusiasmus für eine neue Idee ist, und das haben die Amerikaner immer wieder bewiesen, da fließt auch Geld. Und dann kommen die Dinge möglicherweise schneller voran. Das kann man nie ganz ausschließen. Und das ist wohl auch so ein bisschen Luxemburgs Kalkül. Dann könnte das auch ein viel kürzerer Zeitraum von vielleicht 20 Jahren sein.

Herr Hobe, vielen Dank für das Gespräch.

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