Streiten können

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten

Ungarn hat gewählt, Viktor Orbán hat seine Zweidrittelmehrheit wieder, und was er damit anfangen wird, kann man sich im Moment nur ausmalen. Beflügelt wird die Fantasie durch die namentliche Auflistung von mehr als 200 so genannten „Soros-Söldnern“ aus Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft, die ein Fidesz-nahes Magazin sozusagen zur Fahndung ausschreibt, und das Panikgefühl durch den jüngst veröffentlichten Bericht der grünen Europa-Abgeordneten Judith Sargentini: Der führt sehr kompakt die Gründe auf, warum Ungarn im achten Jahr der Regierung Orbán kein bisschen weniger eine Gefahr für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in der EU darstellt als das von der Kommission bereits mit einem entsprechenden Verfahren versehene Polen. Ein lesenswertes Dokument, das allerdings wenig Chancen haben dürfte, seine Wirkung zu entfalten und ein EU-Verfahren in Gang zu setzen, solange in der von CSU-Mann Manfred Weber geführten EVP-Fraktion bis auf eine Handvoll Ausnahmen alle Orbán eigentlich rundum klasse finden und gar nicht begreifen können, warum alle so gemeine Sachen über ihn sagen, wo er doch 48%-Wahlergebnisse einzufahren versteht, was an seinen demokratischen Credentials ja doch jeden Zweifel beseitigen sollte. Wer einen von dem Harvard-Politologen und Bestsellerautor Yascha Mounk verfassten Aufruf an Angela Merkel, dieses Elend zu beenden, unterzeichnen möchte, kann das hier tun.

Naja. Es gab schon Wochen, an deren Ende es mir leichter gefallen ist, Zuversicht und Zukunftsfreude zu versprühen. Dazu trägt auch mein kleiner Ausflug nach Posen bei, den ich im letzten Editorial angekündigt hatte.

Dort hatte das ehrwürdige Instytut Zachodni (West-Institut) zu einer Konferenz zum Thema „Challenge for the Application of Rule of Law in European States“ geladen und vier Herren auf das Podium gesetzt, zwei aus Polen, zwei aus dem Ausland: Der deutsche Verfassungsrichter Peter Müller und der Ex-Vizepräsident des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs Clemens Jabloner traten als Anwälte des liberalen Rechts- und Verfassungsstaats auf; die Gegenposition vertraten zwei Professoren von der Krakauer Jagiellonen-Universität, der Verfassungsrechtler Andrzej Bryk und der Rechtshistoriker Andrzej Dziadzio, die beide überhaupt keinen Fehl an der Verfassungspolitik der PiS-Regierung erkennen konnten. Gerade so, als hinge das rechtswissenschaftliche Urteil über die PiS-Politik davon ab, ob man Pole oder Westler sei.

Je leidenschaftlicher Müller und Jabloner wurden in ihrer Entgeisterung darüber, was ihnen von den beiden Professoren aus Krakau verfassungstheoretisch zugemutet wurde, desto höflicher und professoraler wiegten diese ihre Köpfe: Ja, das verstehe man natürlich, dass sie als Vertreter des Richterstandes diesen Standpunkt einnehmen, und für die deutsche bzw. österreichische Verfassungsordnung möge das ja alles seine Richtigkeit haben. Aber viel interessanter, sagte Bryk, finde er den Vergleich mit den USA, wo niemand auf die Idee käme, ein eigens dazu geschaffenes Gericht mit der Kontrolle der vom Gesetzgeber erlassenen Normen zu betrauen. Die Quelle der Macht des Supreme Court sei der Wille des amerikanischen Volkes. Und wo er versucht habe, sich diesem entgegen zu stellen, etwa in der Zeit von Roosevelts New Deal, da sei es dem Gericht nicht gut bekommen. In Madisons Gewaltenteilung, so Professor Bryk, sei eben der Zugang zur Verfassung kein Monopol eines Gerichts, sondern die Sache aller drei Gewalten. Dass man sich in Deutschland nach den NS-Erfahrungen im Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit lieber auf die Seite des Rechts schlage, verstehe er ja, sekundierte Kollege Dziadzio. Aber souverän sei halt am Ende das Volk und nicht das Recht.

So furchtbar überzeugend war das alles nicht, dass es Müller und Jabloner schwer gefallen wäre, mit aller gebotenen Schärfe zu widersprechen. Aber das verpuffte alles wie in einem Wattesack. Es kam kein Gespräch zustande. Bryk und Dziadzio blieben zu jedem Zeitpunkt höflich und korrekt, nie erhoben sie ihre Stimme, und als am Ende alle zum Abendessen schritten und ich neben Bryk zu sitzen kam, fragte mich dieser in einem nicht unvertrauten Ton ordinarienhafter Jovialität, ob ich eigentlich wisse, dass die EU-Sternenflagge ursprünglich nach dem Willen von Schumann, Adenauer und De Gasperi den Strahlenkranz der Jungfrau Maria symbolisieren sollte? Nein. War mir neu.

Beide, Müller und Jabloner, waren professionell genug, sich nicht aus der Fassung bringen zu lassen, aber Mühe schien es mir beide gelegentlich schon gekostet haben. Jabloner hatte einen ausgesprochen starken Moment, als er tatsächlich mal ein wenig lauter wurde. Das war, als Dziadzio auf die polnische Verfassung von 1997 zu sprechen kam. Die, so Dziadzio, sei ein Kompromiss zwischen Reformkommunisten und Liberalen gewesen. Jetzt habe das souveräne Volk aber eine konservative Mehrheit an die Macht gewählt, und wenn die jetzt von der sozial-liberal geprägten Verfassung dauernd gehindert werde, sie auszuüben, dann sei das halt nicht demokratisch. Da habe er doch gleich mal eine Frage an den Herrn Professor, sagte da Jabloner mit schneidender Schärfe. Ob denn zur Änderung der Verfassung von 1997 eine Zweidrittelmehrheit notwendig sei? Ja, sagte Dziadzio. Und ob die konservative Mehrheit, die sich von der Verfassung von 1997 eingeengt fühle, über eine solche verfüge? Hmm. Da wusste Dziadzio einen Moment lang überhaupt nicht, worauf der Gast aus Wien hinauswollte. Aber dann war der Moment vorbei. Und Dziadzio beantwortete die Frage, vollkommen korrekt, mit: Nein.

Köpfe und Kopftücher

Dass man sich auch über heikelste Verfassungsdinge leidenschaftlich, aber produktiv streiten kann, zeigt der Beitrag von DANIEL SARMIENTO zu der Affäre Puigdemont. Sarmiento spart nicht mit massiver, vor allem europarechtlich begründeter Kritik am Oberlandesgericht Schleswig und seiner Entscheidung, den spanischen Haftbefehl gegen den katalanischen Sezessionistenchef wegen „Rebellion“ nicht zu vollstrecken. Meine Empfehlung: nach dem Ende weiterscrollen. Diesmal lohnt sich, trotz der üblichen und bei solchen Themen wohl unvermeidlichen emotionalen Ausreißer, tatsächlich mal und mehr noch als sonst die Lektüre der Kommentare.

In Deutschland, aber auch in Österreich halten es bestimmte Teile des politischen Spektrums unterdessen für dringlich, das Problem der zum Kopftuch gezwungenen muslimischen Kindergartenmädchen endlich entschlossen anzupacken, bevor es uns total über den Kopf wächst. ALEXANDER SOMEK zeigt sich „peinlich berührt“ ob dieses Vorgangs, der offen legt, „dass es der Liberalismus in Österreich noch immer nicht weiter gebracht hat als zur verächtlichen Haltung gegenüber den sozial Schwachen.“

Nach dem Wahlsieg von Viktor Orbán in Ungarn nimmt sich VIKTOR KAZAI den Fidesz-Wahlkampf vor und zeigt, wie bis zur Unkenntlichkeit verschwommen die Grenze zwischen amtlicher Regierungskommunikation und Wahlkampfkampagne der Fidesz dort ist, ohne dass sich daran verfassungsrechtlich jemand groß stören würde.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention haben ihre Erklärung von Kopenhagen zur Reform des EGMR verabschiedet. Die Kritik an dem Entwurf der Erklärung, die ARGELIA QUERALT schildert, ist offenbar nicht ohne Wirkung geblieben.

Die Vorlage-Entscheidung des Irischen High Court in punkto polnische Haftbefehle und ihre Folgen für das System des wechselseitigen Vertrauens in der EU analysieren PETRA BÁRD und WOUTER VAN BALLEGOOIJ.

Anderswo

ED BATES macht sich erste Gedanken über die finale Version der Kopenhagen-Erklärung zum Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof, und GEIR ULFSTEIN findet interessanter, was nicht drinsteht, als was drinsteht.

ANTOINE BUYSE weist darauf hin, dass mit der Ratifikation Frankreichs das 16. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Kraft tritt – was bedeutet, dass künftig die obersten Gerichte der Mitgliedsstaaten dem Straßburger Gerichtshof Fragen vorlegen können, ähnlich wie beim EuGH.

STEVE PEERS untersucht das Urteil des EuGH zum Recht auf Familienzusammenführung für minderjährige Geflüchtete.

SARAH KEY erinnert sich an ihre Kindheit in Nord-Irland, genauer im vom Bürgerkrieg gebeutelten West-Belfast, und an Zustände, deren Überwindung durch Brexit aufs Spiel gesetzt wird.

ESTELLE CHAMBAS schlägt Frankreichs Präsident Macron bei dessen Plänen, das Gesetzgebungsverfahren effizienter zu machen, das britische Vorbild des fast-track-Verfahrens vor.

ILYA SOMIN erinnert US-Präsident Trump daran, dass er für einen Kriegseinsatz in Syrien von Verfassungs wegen die Zustimmung des Kongresses braucht. KEVIN JON HELLER weist darauf hin, dass ein völkerrechtswidriger Kriegseinsatz in Syrien den Assad-Truppen das Recht gäbe, amerikanische Flugzeuge abzuschießen und amerikanische Soldat_innen zu töten.

SARAH KEENAN erzählt die Geschichte des zweitkleinsten Staats der Welt, der westpazifischen Insel Nauru, auf der Australien seine Flüchtlingsprobleme exterritorialisiert – besonderes lesenswert.

FRANCISCA POU GIMÉNEZ untersucht, wie sich der zunehmende Aktivismus des Interamerikanischen Menschenrechts-Gerichtshofs auswirken wird.

Schluss für heute. Während ich dies hier schreibe, kommen die Nachrichten über die alliierten Luftangriffe in Syrien rein. God help us. Bis nächste Woche, und alles Gute!

Ihr Max Steinbeis


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