Angela Merkels Gewissen

Über die Ehe für alle und andere Verfassungsnews der Woche

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten
Porträt von Maximilian Steinbeis

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Jetzt also auch Deutschland: 16 Jahre nach den Niederlanden hat als letztes europäisches Land nördlich der Alpen und westlich der Oder (außer Nordirland) auch die Bundesrepublik die Ehe für alle geöffnet. Es hat Glitzerkonfetti geregnet in den Reihen der grünen Bundestagsfraktion nach der Abstimmung am Freitagmorgen, und Bundestagspräsident Norbert Lammert sah sich genötigt, die Feiernden zu ermahnen, sich nicht dem „Verdacht der Albernheit“ auszusetzen. Das soll uns den Spaß nicht vermiesen. Auch der Verfassungsblog hat sich seit Jahren immer wieder an den vermeintlichen Verfassungsgründen, die gegen die Öffnung der Ehe für alle ins Feld geführt wurden und werden, abgearbeitet, und wenn jetzt gefeiert wird, dann feiern wir aus ganzem Herzen mit.

Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende gehörte, anders als etwa ihr Generalsekretär und die CDU-Vorsitzende des Landesverbands Berlin, zu denjenigen, die mit Nein gestimmt haben. Ihre Begründung ist bemerkenswert: Sie berief sich auf ihre „Grundüberzeugung, dass der grundgesetzliche Schutz in Art. 6 die Ehe von Mann und Frau beinhaltet“. Die Klärung dieser Frage sei als „Gewissensentscheidung“ zu sehen. Deshalb habe sie dafür gesorgt, dass die Unionsfraktion von der Fraktionsdisziplin zu entbunden wurde.