Zwei Unionen

von Maximilian Steinbeis
8 Minuten
Markus Söder mit einer braunen Kapuze

Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands ist, wie der Name schon sagt, eine Union: Sie führt zusammen, was von alleine nicht zusammenhält. Ein Kanzlerwahlverein aus Alt- und Neoliberalen, Konservativen, christlichen Gewerkschaftlern, Katholiken und Protestanten – lauter Leuten, die wenig miteinander gemein haben außer der gemeinsamen Absicht, „vernünftige Leute“ an die Macht zu bringen und flackeräugige, ungewaschene Revolutionäre von derselben fernzuhalten. Die vernünftigen Leute sollen nicht länger um Glaubens-, Standes- und Klasseninteressen kämpfen, da hat am Ende nämlich niemand etwas davon, sondern sich lieber als vernünftige Leute zusammensetzen und mittels Recht und Gesetz vernünftige Dinge tun, die sich für alle auszahlen. Das ist die CDU.

Auch die Europäische Union führt zusammen, was von alleine nicht zusammenhält. Sie bindet gut zwei Dutzend Staaten, sich wechselseitig nicht mehr bloß als Ausland zu betrachten, dessen Schaden einem egal sein kann, solange er einem selber nützt. Sie entpolarisiert und entpolitisiert die Interessengegensätze der Nationalstaaten, die nicht länger von flackeräugigen und ungewaschenen Revolutionären in Konflikte oder gar Kriege gestürzt werden, sondern sich vernünftig zusammensetzen und mittels Recht und Gesetz vernünftige Dinge tun sollen, die sich für alle auszahlen. Und das leuchtet vor allem der CDU ungeheuer ein, weshalb Europa zu den wenigen Dingen zählt, die wirklich den Marken- und Identitätskern der CDU definieren.

Nun stellt sich aber heraus, dass es zunehmend Leute gibt, die gar nicht flackeräugig und ungewaschen und auch nicht besonders revolutionär daherkommen, aber trotzdem keinerlei Neigung zeigen, zusammenzuführen, was nicht von allein zusammenhält. Im Gegenteil. Das sind die eigenen Leute. Die, mit denen sonst gewohnt ist zusammenzusitzen und vernünftig über die vernünftigen Dinge zu sprechen. In der EVP. Im Europaparlament. In der eigenen Bundesregierung. In der eigenen Bundestagsfraktion.

„Deutschland darf nicht ewig auf Europa warten, sondern muss selbständig handeln“, tweetet Markus Söder. Die „Zeit des Multilateralismus“ werde jetzt abgelöst von „Einzelländern, die auch Entscheidungen treffen“. Man müsse jetzt auch mal an die „eigene Bevölkerung denken und nicht immer nur immer an ganz Europa“.

Die CDU hat einen sehr robusten Magen. Aber es gibt Dinge, die kann auch sie nicht herunterschlucken, ohne daran zugrunde zu gehen. Was die CSU ihr in dieser Woche aufgetischt hat, gehört dazu.

Apropos Herrschaft des Unrechts

Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, die die CSU jetzt vierzehn Tage vor dem EU-Gipfel faktisch zur Bedingung des Fortbestands der Regierung Merkel macht, wäre rechtswidrig. Es gibt meines Wissens nicht eine einzige Expert_in für Asyl- und Migrationsrecht in Deutschland, die das anders sieht. (Ex-Verfassungsrichter und Juraprofessoren mit anderen Schwerpunktgebieten werden, wohl gemerkt, auch bei noch so großem Selbstbewusstsein nicht gleich Experten für das notorisch komplizierte Migrationsrecht, wenn sie mal einen Blick ins Asylgesetz geworfen haben.) Es ist zwar, zugegeben, nicht ganz trivial zu verstehen, dass und auf welche Weise das europäische Asyl- und Migrationsrecht die einseitige Zurückweisung ausschließt, zumal das deutsche Asylgesetz etwas anderes zu suggerieren scheint. Aber dafür hat man ja Expert_innen, damit die einem das erklären. Was wir auf dem Verfassungsblog seit drei Jahren in unzähligen Artikeln getan haben, wirklich, wir können es schon kaum mehr hören, dieses Thema. (Wie in Plenardebatte des Bundestags Katrin Göring-Eckardt kürzlich der FDP und der AfD empfahl: „Lesen Sie wenigstens mal den Verfassungsblog!“)

Vor allem aber ist es sehr wohl zu verstehen, was die einseitige Zurückweisung so problematisch macht, wenn man tut, was die Europapartei CDU automatisch macht und machen sollte, nämlich die Situation aus der europäischen Perspektive betrachten. Zurückweisen heißt: Wir prüfen deinen Rechtsstatus nicht. Du bekommst bei uns kein Verfahren. Wir wollen gar nicht wissen, ob du ein Folteropfer bist, ob deine Frau schon Asyl in Deutschland hat, wo du herkommst und was du erlebt hast – alles nicht unser Problem. Wenn du aus Österreich zu uns gekommen bist, dann geh dorthin zurück – nicht unser Problem. Und wenn Österreich dich weiter schickt, weil du zuvor ja in Ungarn warst, und von dort nach Serbien, Mazedonien, Griechenland, Türkei bis direkt vor Bashar Al-Assads Haustür: nicht unser Problem. Wenn dich Österreich nicht weiterschickt und irgendwann die Auffanglager überquellen und das Asylsystem zusammenkracht, wie zuvor in Griechenland und Ungarn – nicht unser Problem. Denn wie sagt Markus Söder so schön? „Auch mal an die eigene Bevölkerung denken.“

Wenn eines gewiss ist bei der CSU, dann ihre ideologische Beweglichkeit: Sie heißt ja nicht umsonst ebenfalls Union. Natürlich ist das alles ein verzweifelter Versuch, vor den Landtagswahlen in Bayern die Umfragen nach oben zu treiben. Doch gerade deshalb ist kaum vorstellbar, dass die CSU, Beweglichkeit hin oder her, aus dieser Nummer noch ohne Bruch mit der CDU wieder herauskommt. Jedenfalls Angela Merkel scheint entschlossen, ihren Bluff auffliegen zu lassen.

Vielleicht ist es sogar eine Riesenchance für die Union, wenn es jetzt zum Bruch kommt mit der CSU – für beide Unionen. In knapp einem Jahr sind Europawahlen, und CSU-Mann Manfred Weber arbeitet im Bündnis mit Viktor Orbán an dem Projekt, als „Spitzenkandidat“ der Europäischen Volkspartei Anspruch auf das Amt des nächsten Kommissionspräsidenten zu erheben. Das bräuchte die CDU dann nicht mehr mitzumachen. Stattdessen, wer weiß, wäre plötzlich ein Bündnis mit Emmanuel Macrons En Marche denkbar? Vielleicht könnte überhaupt eine verjüngte CDU mit Leuten wie Annegret Kramp-Karrenbauer, Peter Altmaier, Daniel Günther, Armin Laschet eine neue pro-europäische Sammlungsbewegung um sich scharen? Die dann auch die vom Putinismus einigermaßen uninfizierteren Zerfallsprodukte der Sozialdemokratie umfasst (deswegen ja Union), Heiko Maas etwa, der gerade eine ziemlich sensationelle Europarede gehalten hat, oder Olaf Scholz, der neuerdings der Europäischen Arbeitslosenversicherung viel abgewinnen kann? Vielleicht könnte sich die wohl immer noch existierende Mehrheit in Deutschland, die sehr gut weiß, was sie an Europa hat, auf diese Weise neu elektrisieren und mobilisieren lassen und den Trumpisten und Orbanisten von CSU und AfD auf diese Weise die krachende Niederlage beibringen, die sie so gründlich verdient haben?

Ich weiß, ich weiß. Ich träume. Bitte nicht gleich wieder aufwecken…

Refugees in Orbit

Übrigens: die Crowdfunding-Kampagne, die ich in der letzten Woche gestartet habe, hat bisher knapp 100 freiwillige Abonnenten erbracht – was schon mal schön ist. Mir scheint aber, wenn ich mir so die Resonanz auf unsere Arbeit gerade in dieser Woche ansehe, dass da eigentlich noch erheblich mehr möglich sein müsste. Wenn Sie unsere Arbeit wertschätzen, dann wäre es toll, wenn Sie sich einen kleinen Ruck geben und uns unterstützen könnten. Dauert überhaupt nicht lang und kostet überhaupt nicht viel. Aber für uns macht es einen Riesenunterschied. Also, bitte HIER klicken.

Große Verdienste um die juristisch informierte Asylrechtsdebatte in Deutschland in dieser Woche hat sich DANA SCHMALZ erworben mit einem zweiteiligen Artikel, der erstens darlegt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden unter dem geltenden Europa- und Völkerrecht nicht ohne Rechtsbruch zu haben ist, und zweitens, warum.

Wie es aussieht, wenn die harte Rechte regiert und „auch mal an die eigene Bevölkerung denkt“, konnte man in dieser Woche auf dem Mittelmeer erleben, wo 600 Flüchtlinge auf einem Rettungsschiff zwischen Malta und Italien herumirrten und von beiden „zurückgewiesen“ wurden. Für JAMES HATHAWAY ist der Schurke in diesem Spiel nicht allein Italiens neuer Innenminister Salvini, sondern der Status Quo im internationalen Flüchtlingsrecht, der die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz allein dem Staat aufbürdet, den der Flüchtling zuerst erreicht.

Kritisches zum umstrittenen Plan der Bundesregierung, Flüchtlinge in so genannten „Anker-Zentren“ zu kasernieren, schreiben MEIKE RIEBAU und NEREA GONZÁLEZ MÉNDEZ DE VIGO auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche das Streikverbot für Beamte als verfassungsmäßig bestätigt, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solche Regelungen für problematisch hält. JOSEF LINDNER findet die Entscheidung „klar und stringent“, und MARTEN BREUER argumentiert, dass auch die Balance mit Straßburg durchaus auf kluge Weise hergestellt wird.

Eine Premiere ist, dass der Verfassungsblog gleich einen komplett ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Diskussion stellt. Den hat ALEXANDER PEUKERT ausgearbeitet, um dem umstrittenen Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz besser in Einklang mit der Meinungs- und Informationsfreiheit zu bringen.

Den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition, die staatliche Parteienfinanzierung zugunsten v.a. der SPD massiv auszuweiten, hält SOPHIE SCHÖNBERGER für rundwegs verfassungswidrig. Den Vorstoß der AfD, die parteinahen Stiftungen mit ihren aus Steuermitteln finanzierten Millionenetats auf eine solidere Rechtsgrundlage zu stellen, hält HEIKE MERTEN für prinzipiell berechtigt.

Deutschland ist für die nächsten zwei Jahre in den UN-Sicherheitsrat gewählt worden und hat mit dem Argument für sich geworben, sich für die Stärkung der Völkerrechtsordnung einzusetzen – was nicht ganz zu Deutschlands Positionierung etwa zu Trumps Luftangriffen in Syrien passt, wie HANNAH BIRKENKÖTTER bemängelt.

In der Türkei fallen gerade die ersten Urteile gegen die Unterzeichner des Aufrufs „Academics for Peace“, die ihre Unterschrift jetzt wohl mit Gefängnisstrafen büßen müssen, der in der Türkei immer noch geltenden Meinungsfreiheit zum Spott. BASAK CALI untersucht, auf welche Weise die türkische Strafjustiz versucht, an der Verfassungsrechtslage vorbeizukommen.

In Polen zeigt sich die Regierung von dem Druck der EU-Kommission, von der Unterwerfung des Obersten Gerichtshofs abzusehen, vollkommen unbeeindruckt. TOMASZ KONCEWICZ ist davon wenig überrascht und verweist auf ein längst vergessenes EuGH-Urteil, aus dem man für den Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen viel lernen kann.

ALON HAREL macht sich in seinem jüngst auf Deutsch erschienenen Buch „Why Law Matters“ für „robusten Konstitutionalismus“ stark, und KAI MÖLLER stellt Harels Thesen in einen größeren rechtstheoretischen Zusammenhang.

Im Vereinigten Königreich hat das Unterhaus über die 15 Änderungen am Brexit-Gesetz abgestimmt, mit denen das House of Lords das Schlimmste zu verhüten versucht hat. Was es damit auf sich hat, untersucht JOELLE GROGAN.

Das epochale Coman-Urteil des EuGH aus der letzten Woche analysiert MARTIJN VAN DEN BRINK.

Und der Glossator FABIAN STEINHAUER schreibt in dieser Woche in der ersten Person Singular.

Anderswo

SILKE RUTH LASKOWSKI berichtet über eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, Geschlechterparität im Parlament wahlrechtlich herzustellen.

DIRK VOORHOOF analysiert ein Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs zur Balance von Meinungsfreiheit und Kampf gegen Hate Speech in einem russischen Fall.

THOMAS EHRHARD ist skeptisch, ob die geplante Wahlrechtsreform in Frankreich das Parlament wirklich effizienter und repräsentativer machen wird.

ANTHONY SFEZ ist nicht so sicher, ob das konstruktive Misstrauensvotum, mit dem Pedro Sánchez neuer Ministerpräsident von Spanien wurde, wirklich so konstruktiv war.

VINCENZO MIRI nimmt das Urteil des Kassationsgerichtshofs zum Status der gleichgeschlechtlichen Ehe in Italien unter die Lupe.

JAKE RICHARDS untersucht das Urteil des britischen Supreme Court zum Abtreibungsverbot in Nordirland.

Auch dies war wieder eine Wahnsinnswoche. Wenn Sie finden, dass man sich gar nicht mehr auskennt vor lauter neuen Posts auf dem Verfassungsblog – dann müssen wir Ihnen Recht geben. Wir brauchen wirklich einen Relaunch im Herbst. Um den bezahlen zu können: bitte HIER klicken und ein freiwilliges Förderabo abschließen. Vielen Dank schon mal!

Alles Gute und Ihnen eine erfolgreiche Woche,

Max Steinbeis

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