Was Verfassungen aushalten

Verfassungs-Stresstests, wohin das Auge blickt: die wöchentlichen Verfassungsnews von Max Steinbeis

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Lasst uns einen Moment innehalten und uns vergegenwärtigen, wie an diesem Tag vor genau einem Jahr unsere Welt aussah: Brexit? Gab es noch nicht. Putsch gegen Erdogan? Noch nicht passiert. Präsident Trump war noch eine Gruselfantasie im Coniunctivus Irrealis. Eine Präsidentin Le Pen war dafür ein beängstigend reales Thema, während den Namen Macron wiederum nur Spezialisten kannten. In Österreich ahnten die ersten, dass die Präsidentschaftswahl wiederholt werden müsste, aber noch nicht, wie sie ausging.

Ein Jahr, das sich anfühlt wie zehn. In meinem Alter kenne ich das eher umgekehrt …

Ich hatte in dieser Woche das Vergnügen, einem Workshop in den Räumen des Wissenschaftskollegs zu Berlin beizuwohnen, organisiert von der indischen Juristin Menaka Guruswamy und Philipp Dann von der Humboldt-Universität, die ein knappes Dutzend ziemlich kluger Leute aus aller Welt zusammengebracht haben, um über Frage When do Democratic Constitutions Endure? zu diskutieren. Was halten demokratische Verfassungen aus? Und im Gegenzug: was nicht? Wie zerbrechlich ist die normative Ordnung, in der wir leben?

Der Stresstest läuft noch: Ob und mit welchen Folgen Trump seines Amtes enthoben, wozu Macron seine Machtfülle einsetzen und mit welchem Erfolg May bzw. ihre Nachfolger_in die Trümmer des EU-Mitgliedsstaats UK wieder zusammenkleben wird, ist bis auf weiteres offen, und bis wir die Ergebnisse in den Händen halten, werden wir uns noch einige Zeit gedulden müssen. Während wir im Wartezimmer nervös auf- und ablaufen, hören wir nicht auf zu spekulieren und uns den Kopf zu zerbrechen, nicht zuletzt über eine Frage, die Menaka Guruswamy auf den Punkt brachte: Why now? Warum jetzt? Warum passiert das alles gerade jetzt, in so kurzer Zeit, und überall gleichzeitig?

Guruswamy, gegenwärtig Fellow am Wissenschaftskolleg, kämpft als Anwältin vor dem indischen Supreme Court für Verfassungsrecht und Menschenrechte. Als Exempel einer Verfassung, die ungeheure ethnische, religiöse und politische Vielfalt in robuste demokratische Prozesse kanalisiert, stellt die indische Verfassung unser etwa gleich altes und auch ziemlich erfolgreiches Grundgesetz locker in den Schatten. Doch seit 2014 die Hindu-Nationalisten die Macht übernommen haben, ist diese Erfolgsgeschichte akut bedroht. An ihrem Ende wird aktiv gearbeitet, as we speak, wie Menaka Guruswamy sagte.

Jede Verfassung ist verschieden, aber gerade das schafft Vergleichbarkeit. Vergleichende Verfassungslehre ist ein blühender Wissenschaftszweig, und es gibt mittlerweile reichhaltige Datenbanken, aus denen man Theorien generieren kann, welche konstitutionellen Antworten auf die verfassungspolitischen Fragen besser oder schlechter funktionieren. Michael Meyer (DRI) untersuchte die Tauglichkeit von Amtszeitbeschränkungen für Präsidenten als Indikator für konstitutionelle Widerstandskraft. Stefan Voigt (Hamburg) präsentierte seinen Ansatz, Notstandsverfassungen in aller Welt zu vergleichen. Zachary Elkins (Texas/Austin) zeigte, wie sich der inclusionary turn in Südamerika in Form von mehr legislativer Macht der Regierung in den Verfassungen Boliviens, Ecuadors und Venezuelas niederschlägt. Für die generelle Frage When do Democratic Constitutions Endure? lässt sich daraus freilich einstweilen noch nicht allzu viel an Antwort ableiten, noch weniger für die Frage Why now?

Dafür muss man womöglich weniger die Verfassungen selbst, als die politische Kultur ins Visier nehmen: When does Constitutionalism Endure? Philipp Dann (HU Berlin) verwies darauf, dass schon im postkolonialen Afrika die Erklärung, warum es dort oft so fürchterlich schief ging mit der Demokratie, nur selten in den Institutionen und Verfahren der Verfassung zu finden war und umso öfter im Fehlen einer Kultur des Aushaltens von Uneinigkeit. Genügend Zeit, ein robustes Parteiensystem auszubilden, ist für den Erfolg einer demokratischen Verfassung oft wichtiger als Wahlen, wie Steven Wilkinson (Yale) am Vergleich zwischen Indien und dem Kongo demonstrierte, und Sujit Choudhry (Berkeley) ging noch einen Schritt weiter und vermutete, dass sich der Drang, gleich Wahlen auszurufen, im Erfolgskalkül einer Verfassung regelrecht negativ niederschlägt.

Jedenfalls scheint, zumindest in der westlichen Welt, der Verfassungs-Stresstest mit dem Verlust an Vertrauen in der Bevölkerung zu tun zu haben, dass der liberale Konstitutionalismus weiterhin ihrer Sicherheit dient. Auf welch komplexe Weise dieses Vertrauen von Territorialität und Staatsgrenzen abhängt und durch Globalisierung untergraben wird, versuchte Ulrich K. Preuß (Bremen/Hertie) zu entwirren, wogegen Christoph Möllers (HU Berlin/WiKo) einwandte, dass Globalisierung aus indischer Perspektive ganz anders aussieht als aus deutscher. Elkins wiederum betonte, dass ein gewisses Maß an nationaler Identität als Gegengift zu ethnisch-religiösen Spannungen in der Gesellschaft auch Kosmopoliten am Herzen liegen sollte, während Wilkinson die Arroganz der Hauptstadt-Eliten hervorhob, die sich überall einfliegen lassen, anstatt lokale Entscheidungsstrukturen lokale Probleme lösen zu lassen. Das sind alles Dinge, die es seit 30, 40 Jahren gibt, warf Sujit Choudhry ein. Why now? Vielleicht war der Sprengstoff schon längst da, und es hat nur jetzt erst jemand das Streichholz fallen lassen? Aber, wenn das so ist, warum brennt es jetzt an so vielen Ecken der Welt gleichzeitig so lichterloh?

Ein Jahr ist keine lange Zeit, und bis wir die Ergebnisse des Stresstests halbwegs erkennen können, werden noch viele weitere vergehen. Meine Hypothese wäre einstweilen, dass der wichtigste Marker für die Endurance einer Verfassung nicht so sehr in ihrer Fähigkeit zu finden ist, eine anti-konstitutionalistische Machtübernahme zu verhindern, sondern eine solche zu überleben. Negativ fällt der Stresstest überall dort aus, wo anti-konstitutionalistische Kräfte, wenn sie einmal staatliche Machtmittel in die Hand bekommen haben, diese erfolgreich dazu nutzen können, die Legitimation ihrer Macht selber zu reproduzieren. Wenn ihnen das gelingt, hat die Verfassung verloren. Wo sie aber auf robuste Institutionen stoßen, auf Medienöffentlichkeit, auf Oppositionsparteien, auf eine unabhängige und starke Justiz, die ihnen Rechtfertigung abverlangen und die Möglichkeit konkurrierender Machtansprüche offenhalten – dort hat die Verfassung die besten Chancen, jede noch so aggressiv anti-konstitutionalistische Machtübernahme zu überleben.

Jenseits des Aushaltbaren

So gesehen sollte sich der Stresstest auf die Widerstandsfähigkeit der Institutionen konzentrieren, die eine Verfassungsordnung hervorgebracht hat. In den USA jedenfalls tut er das auch. Zu den Institutionen, deren Widerstand Donald Trump effektiv aus dem Amt tragen könnte, zählt zuvörderst die Justiz, wo seit dieser Woche zwei neue Klagen wegen Trumps Vermischung von Amt und Geschäft anhängig sind. Welche Aussicht auf Erfolg diese haben und wie sehr diese vom prozessualen Problem des Standing (Klagebefugnis) der Kläger abhängen, hat JUD MATHEWS für uns aufgeschrieben.

In Deutschland schickt sich die Juristenschaft, aufgeschreckt von den politischen Erfolgen der Anti-Konstitutionalisten und angeführt u.a. durch die Verfassungsrichterin Susanne Baer, durch das Projekt eines aufwändigen Rechtsstaatlichkeits-Museums zur Gegenwehr an. In Karlsruhe soll das „Forum Recht“ stehen, und darüber berichten die Riff-Kollegin CARMELA THIELE von DebatteMuseum und der rechtspolitische Korrespondent der Süddeutschen Zeitung WOLFGANG JANISCH nicht ohne kritischen Unterton über dieses ehrgeizige Projekt.

In Spanien sieht MIGUEL AZPITARTE nach der katalonischen Ankündigung, am 1. November ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum durchzuführen, fünf Möglichkeiten, wie es jetzt weiter gehen könnte – eine unattraktiver als die andere und allesamt in einen dichten „Nebel der Ungewissheit“ gehüllt.

FABIAN STEINHAUER glossiert in dieser Woche den Verfassungsblog selbst, genauer gesagt sein vollbefriedigendes Juristenkürzel „VB“, als Zensur in der Klausur zumindest in meinem Heimatstaat Bayern immer noch das Maß aller Dinge.

Anderswo

NICK BARBER macht sich Gedanken, wie das Internet und Blogs (wie dieser) die Arbeit von Rechtswissenschaftler_innen in den nächsten fünf Jahren weiter verändern wird: „I think we are on the cusp of a very exiting and largely positive shift in the way in which we operate.“ LEONID SIROTA, der wohl führende Verfassungsblogger in Kanada, widerspricht Barbers These, dass in Zukunft vor allem institutionalisierte Blogs mit professionellem Editing das Rennen machen werden, und bekennt sich dazu, ein „blogging romantic“ zu sein.

STEVE PEERS zeigt, wie Theresa Mays gescheitertes Parlamentswahl-Kalkül das House of Lords als entscheidenden Faktor für den Brexit wieder zurück ins Spiel gebracht hat.

KENNETH ARMSTRONG widerspricht der aktuell diskutierten These, dass die britische Regierung den Artikel-50-Brexit-Knopf gar nicht wirksam gedrückt hat, weil es an einem vorherigen förmlichen Beschluss zum Brexit gefehlt hat.

KARIN LOEVY belegt anhand des Bombenanschlags von Manchester, wie schnell in punkto Ausnahmezustand die Schmitt-inspirierte Theorie zur Wirklichkeit zu passen aufhört.

BRUNO DAUGERON kritisiert Macrons Ankündigung, zu Ministern nur zu ernennen, wer bei den Parlamentswahlen seinen Wahlkreis gewinnt, als verfassungsrechtlich unfundiert und „wider die politische Logik“.

VRINDA NARAIN analysiert ein Urteil aus Indien, das den im Hinduismus heiligen Flüssen Ganges und Yamuna Rechtspersönlichkeit zuerkennt – umweltpolitisch jedenfalls teilweise positiv, aber religionspolitisch eher Besorgnis erregend.

Ob Donald Trump den Sonderermittler Robert Mueller, der die Russland-Verstrickungen seines Teams untersuchen soll, feuern kann und mit welchen Folgen, diskutieren JACK GOLDSMITH, JONATHAN ADLER, ERIC POSNER und MARTY LEDERMAN.

In der nächsten Woche kommt ein voraussichtlich interessantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Racial Profiling in Deutschland. Geplant ist auch eine Analyse, was der voraussichtliche Ausfall jeder parlamentarischen Opposition in Frankreich für das französische Verfassungssystem bedeutet. Ihnen einstweilen ein erholsames Wochenende, und bleiben Sie uns gewogen!

Alles Gute,

Ihr Max Steinbeis

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