Attacken gegen die Herrschaft des Rechts

VerfassungsNews: Max Steinbeis präsentiert aktuelle Debatten über die (rechtlichen) Grundlagen des Zusammenlebens

von Maximilian Steinbeis
7 Minuten
Der US-Supreme Court.

Berlin, 13. Februar 2017

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Donald Trump, Theresa May, Jarosław Kaczyński: Wenn man die drei gemeinsam betrachtet, zeigt sich ein Muster. Alle drei waren binnen Wochen nach ihrer Machtübernahme in rechtliche Auseinandersetzungen über das Ausmaß ihrer verfassungsrechtlichen Bindungen verstrickt. Alle drei tun sich schwer damit zu akzeptieren, dass das Recht sich der Umsetzung dessen, was sie „den Willen des Volkes“ nennen, bisweilen in den Weg stellt. Alle drei fanden ihre Widersacher, wenn auch mit ungleichem Erfolg, nicht so sehr in der Opposition als in hochrangigen Richtern, die ohne Furcht handelten, sich unbeliebt zu machen, und unbeirrt von der Aussicht waren, als Werkzeuge politisch interessierter Kräfte hingestellt zu werden. Und alle drei gaben oder geben der Justiz Anlass zu Urteilen, die – soweit sie Bestand haben – die verfassungsrechtliche Zukunft ihres Landes auf lange Zeit prägen werden.

In Trumps Fall, ebenso wie in Mays, geht es um Außenpolitik. Einwanderung und nationale Sicherheit fallen bekanntlich in die Domäne der Exekutive – aber heißt das, dass die Regierung tun kann, was sie will, ohne jede gerichtliche Kontrolle? Jawohl, sagen Trumps Anwälte – ein Standpunkt, der nach US-Verfassungsrecht weniger abwegig ist als er von außen vielleicht aussieht. Ihnen hat das Bundesberufungsgericht im Eilverfahren jetzt ziemlich schonungslos gesagt, was das bedeuten würde: Wenn die Justiz bei diesen Themen nicht nur der Exekutive Freiraum gewähren, sondern ihr Tun überhaupt nicht mehr am Maßstab der Verfassung messen würde, dann „läuft das den fundamentalen Strukturen unserer konstitutionellen Demokratie zuwider“. Einstweilen bleiben die USA, anders als von Trump beabsichtigt, eine konstitutionelle Demokratie und im Großen und Ganzen ein Land, in dem die Macht sich dem Recht zu beugen hat. Was ist eine gute Nachricht, wenn nicht das?

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