Macron oder Juncker?

von Maximilian Steinbeis
5 Minuten

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Kommissionspräsident Juncker hat seine „State-of-the-Union“-Rede gehalten und darin dieses und jenes vorgeschlagen, dem einen Reformvorschlag Zustimmung, der anderen Veränderungsidee Skepsis signalisiert, und all das wird jetzt von den Experten gewogen und sortiert und interpretiert. Das alles interessiert da draußen keinen Menschen, – den Grenzerfahrungen der Euro- und der Flüchtlingskrise zum Trotz und obwohl wir im größten Staat der EU mitten im Wahlkampf stecken. Seit so vielen Jahren trudeln wir in Angela Merkels Pragmatismus-Wurstkessel im Kreis herum, mit immer den gleichen Problemen, Hoffnungen und Frustrationen, dass wir uns ein zwischen zwei Polen aufgespanntes politisches Feld kaum noch vorstellen können – ja, dass uns die Sehnsucht danach fast ein wenig albern, nostalgisch, gar fahrlässig erscheint. Auf diese Gefahr hin würde ich gern eine Hypothese vorschlagen: Betrachten wir doch versuchshalber mal die Gegenwart als ein solches polarisiertes Feld. Vielleicht fällt die Wahlentscheidung am nächsten Sonntag dann etwas leichter.

Also: wir stehen vor einer Entscheidung. Vor einem Weg, der sich gabelt. Die bisherige Middle-of-the-Road-Strategie ist keine Option mehr, sondern endet bestenfalls im Wald und schlechtestenfalls am Baum. Wir haben eine Richtungsentscheidung zu fällen. Nennen wir die eine Richtung die klein-europäische: eine krisenfeste, stabil konstruierte Eurozone der 19 mit allen, zu ihrem Funktionieren nötigen Kompetenzen und Institutionen, die den Schweden, Tschechen, Polen, Ungarn etc. sagt: seid dabei, wenn ihr wollt und die nötigen Voraussetzungen mitbringt, aber dieses „wenn“ meinen wir ernst, und wenn nicht, dann seid ihr draußen. Die andere Richtung, die groß-europäische, priorisiert weiter das gemeinsame Projekt der 28 (plus eines halben Dutzend von ihrer Beitrittsperspektive abhängiger Balkanstaaten und minus UK) als zweifellos unvollkommenen, aber doch immerhin vorhandenen Rahmen, ihre ökonomischen und ideologischen Differenzen zu überwinden oder zumindest zu managen, anstatt sie zu politisieren und als Gegensätze zu inszenieren.

Emmanuel Macron ficht für die eine, Jean-Claude Juncker für die andere Lösung – ein Gegensatz, der auch im Wahlkampf die Öffentlichkeit nicht zuletzt deshalb nicht recht polarisiert, weil er sich selbst beinhaltet: Ob man ihn politisch ausfechten oder lieber juristisch managen soll, ist ja ein ganz wesentlicher Teil der Frage. Trotzdem ist er da, der Gegensatz: Macron oder Juncker. Hier oder dort. Diese Entscheidung wird über das nächste halbe Jahr fallen und das nächste halbe Jahrhundert prägen. Und wir alle sind als Cives Europaei aufgerufen, Position zu beziehen.

Meine Wahl steht fest: Ich bin bei Macron. Ich habe großen Respekt vor Juncker und der europapolitischen Lebensleistung seiner Generation, einschließlich und insbesondere der Osterweiterung und der Währungsunion. Sie waren spektakulär erfolgreich darin, die vermeintlichen Gegensätze zwischen den Nationen als Popanz zu entlarven, hinter dem sich in Wahrheit jede Menge gemeinsamer Interessen verbergen. Aber jetzt haben wir es mit einem Gegensatz von ganz anderer Art zu tun, der quer durch alle Nationen geht. Mit Anti-Pluralisten, Essentialisten und Voluntaristen, die einen Unterschied zwischen den Eigenen und den Anderen machen und damit begründen, dass sie ihn halt machen – das ist so, weil wir das so sagen – und sich darin keine konstitutionelle Bindung gefallen lassen: „Weil wir das so sagen“ nennen sie Demokratie und führen sie gegen die Verfassung ins Feld. Mit solchen Leuten europapolitische Gemeinsamkeiten zu suchen, ist so, wie mit Lügnern über Erkenntnistheorie oder mit Dieben über Privatrecht zu reden. Da kommt nichts Gutes dabei heraus. Dieser Gegensatz ist kein Popanz, der sich unter vernünftigen Leuten und mit „Hello-Dictator!“-Wangentätscheln aus der Welt managen lässt, sondern real. Deshalb: Macron.

Wenn das so ist: Was wähle ich dann am nächsten Sonntag? Meine Wahlentscheidung mache ich davon abhängig, welche Koalitionsoption sich daraus ergibt, und die wiederum messe ich zuallererst daran, wie sie wahrscheinlich Macron europapolitisch zum Erfolg verhelfen wird. Denn das scheint mir die historische Aufgabe zu sein, vor die wir als Wählerinnen und Wähler im Jahr 2017 gestellt sind. Wenn ich die Parteien so durchgehe (und im Kopf behalte, dass ich die CDU nur im Paket mit der CSU bekomme), dann fällt die Wahl gar nicht so schwer.

Das geht alles gar nicht

Junckers so genannte State-of-the-Union-Rede hat nicht nur seine Opposition gegenüber Macrons Plänen deutlich gemacht, sondern war auch in anderer Hinsicht interessant: MICHAEL ZORNOW schraubt die Äußerungen Junckers in punkto Freihandelsabkommen auseinander und weist nach, wie die EU künftigen TTIP- und CETA-Problemen durch Ausbooten der nationalen Parlamente aus dem Weg gehen will – aus seiner „souveränitätsbewussten Sicht“ ein ziemlicher Skandal.

Den EuGH hat sein Urteil in Sachen Flüchtlings-Resettlement von letzter Woche die Gunst von MARTIN NETTESHEIM gekostet: Wie Ungarn, die Slowakei und andere gegen ihren souveränen Willen der Pflicht, Flüchtlinge aufzunehmen, unterworfen wurden, sei in der Tat rechtlich bei weitem nicht so unproblematisch wie der EuGH tut, schreibt Nettesheim und fragt, wie weit Luxemburg den Bindungsanspruch des Rechts noch zurücknehmen will, um der Politik Freiräume zu eröffnen.

Auch das Parlament muss sich in dieser Woche harsche Kritik gefallen lassen, und zwar von seinem ehemaligen Abgeordneten ANDREW DUFF: Die durch den Brexit eröffnete historische Chance, die Wahl zum Europaparlament durch transnationale Elemente anzureichern, drohe das Parlament zu verpassen, und damit ihren constitutional moment.

Damit es gerecht zugeht: In Karlsruhe wird man in dieser Woche den Verfassungsblog ebenfalls nicht nur mit Wohlgefallen gelesen haben. So harsch wie der Ökonom HEINER FLASSBECK trauen sich nicht viele ihr Missfallen gegenüber der europapolitischen Rechtsprechung des Zweiten Senats zu formulieren. Den jüngsten Vorlagebeschluss in Sachen Quantitative Easing nennt Flassbeck „kompletten Unsinn“ und bietet sich dem Senat als Dozent für einen „Grundkurs in unorthodoxer Volkswirtschaftslehre“ an.

Je näher der 1. Oktober rückt, desto banger sieht Europa auf Katalonien und das für diesen Tag angesetzte, aber verfassungswidrige Unabhängigkeitsreferendum. JOSÉ LUIS MARTÍ bringt uns auf den neuesten Stand und zeigt, warum unsere Sorge um die Verfassungsstaatlichkeit in diesem Teil Europas mehr als berechtigt ist. In dem Zusammenhang: Ich werde über den 1. Oktober nach Barcelona fahren und mir die Sache aus der Nähe ansehen. Dann dazu Näheres auf dem Verfassungsblog.

Das Urteil des indischen Supreme Court zur muslimischen Triple-Talaq-Scheidung analysiert und vergleicht KARLSON LEUNG unter dem Gesichtspunkt, wie anspruchsvoll es ist, religiöse Vielfalt und Grundrechtsschutz unter einen Hut zu bringen. Ebenfalls im Kontext des muslimischen Scheidungsrechts gab es in dieser Woche auch interessante Schlussanträge beim EuGH, zu denen wir einen Beitrag von NADJMA YASSARI erwarten.

Und weil wir ja zu alledem auch noch einen möglichen Atomkrieg zu gewärtigen haben, schaut sich MONIKA POLZIN genauer an, was das Völkerrecht zu einem möglichen Militärschlag der USA gegen Nordkorea zu sagen hat: „Es stellt sich hier mit großer Schärfe die Grundfrage, ob in einer Situation, in der ein Schurkenstaat bereits über Atomwaffen verfügt, die Autorisierung militärischer Sanktionen jemals eine gem. Art. 42 UNCh erforderliche Maßnahme zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens darstellen kann. Denn gerade ein kollektiver Militärschlag gegen einen Staat, der völkerrechtswidrig Nuklearwaffen besitzt, kann zu dem Atomkrieg führen, den es gerade abzuwehren gilt.“

Anderswo

Ein gut begründetes und instruktives Beispiel, wie Experten die verschiedenen Policy-Vorstöße in Junckers Rede interpretieren, findet sich bei MANUEL MÜLLER.

MAREK DOMIN beschreibt das Verfassungsdrama um die Amnestien des korrupten früheren Präsidenten Mečiar in der Slowakei.

MICHAL HAIN analysiert zwei neue Entscheidungen des britischen Supreme Court, die das britische Verfassungsprinzip der Parlamentssouveränität relativieren könnten.

CONRAD BOSIRE untersucht das Urteil des kenianischen Obersten Gerichtshofs, die Präsidentschaftswahl für ungültig zu erklären.

So viel für diese Woche. Ihnen, soweit Sie wählen können, eine gute Entscheidung!

Ihr Max Steinbeis

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