Jenseits von Dublin

Die Woche der Abrechnung mit dem europäischen Flüchtlingsschutzsystem und andere Verfassungsnews von Max Steinbeis

von Maximilian Steinbeis
5 Minuten
Junge Männer steigen durch ein Loch in einem Maschendrahtzaun mit Natodraht.

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Dies sollte die Woche der Abrechnung mit dem maroden europäischen Asylsystem werden. Seine Unzulänglichkeit im Angesicht von humanitären Großkrisen, von Migrationsströmen von nie gekannten Ausmaßen, von Zigtausenden unterwegs Ertrunkenen, Erfrorenen und Ermordeten erwarteten wir vom Europäischen Gerichtshof höchstrichterlich bescheinigt, beglaubigt und ausgefertigt zu bekommen, in Gestalt der Urteile A.S. und Jafari, für welche die Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Schlussanträgen die Argumente bereits in bewundernswerter Breite und Tiefe aufgefächert hatte.

Es kam bekanntlich anders. Das Dublin-System ist, was wir haben, und die Luxemburger Richter bauen uns kein anderes. Die Staaten an den Außengrenzen bleiben auch in der Krise mit der Zuständigkeit, Flüchtlingszahlen in sechsstelliger Höhe zu bewältigen, alleine, wenn sich von den anderen niemand findet, der ihnen von sich aus einen Teil der Verantwortung von den Schultern nimmt. Politisch kann man das enttäuschend finden – aber was die Funktion des EuGH als Gericht betrifft, hat dieses Ergebnis durchaus eine Menge für sich. Der EuGH hat, wie FERDINAND WEBER darlegt, den Ball damit wieder zurück an die Politik gespielt. Und dort gehört er, wie CONSTANTIN HRUSCHKA ergänzt, auch hin: „Es zeugt von einer in der überhitzten Asyldebatte beruhigend wirkenden, rechtsstaatlichen Herangehensweise, wenn der EuGH nicht versucht, gestalterisch Lösungen für ungelöste, tieferliegende Probleme in die Rechtsnormen hineinzulesen. Progressive Lösungen müssen aus der Legislative kommen und die besteht im europäischen Rahmen aus dem Europäischen Parlament und dem Rat.“

Nun würden wir solche progressiven Lösungen von der Legislative nur allzu gern in Empfang nehmen, aber weder die Erfahrung der Vergangenheit noch die Indizien der Gegenwart machen da viel Hoffnung. Was man bisher über das geplante Dublin IV hört, klingt doch eher nach mehr vom Gleichen. Das Relocation-Programm von 120.000 umzuverteilenden Flüchtlingen aus Italien und Griechenland liegt weiterhin so mausetot im Wasser wie seit Jahr und Tag, auch wenn Generalanwalt Yves Bot die Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen diese Verpflichtung für unbegründet hält (dazu erwarten wir in den nächsten Tagen übrigens einen Beitrag von RALUCA BEJAN).

Bewegung – und hier rollt dann der Ball doch wieder zurück ins Feld der Gerichte – kann in diese verfahrene Situation dann kommen, wenn die betroffenen Menschen ihre Rechte vor Gericht einklagen. Dublin III regelt nicht nur Zuständigkeiten zwischen Staaten, sondern räumt auch den Asylsuchenden Verfahrensrechte ein. In einem weiteren Urteil, am gleichen Tag wie A.S./Jafari verkündet, hat der Gerichtshof auch die Frist, binnen dreier Monate die Zuständigkeit fürs Asylverfahren zu prüfen, als subjektives Verfahrensrecht des Asylsuchenden anerkannt. Die rechtliche Handlungsfähigkeit der Asylsuchenden, so DANA SCHMALZ in ihrer Besprechung des Urteils Mengesteab, ihr Recht, sich Einzelfall für Einzelfall voranzuklagen auf dem Weg zu einem gerechten, stabilen Asylsystem in Europa – das ist vielleicht die beste Hoffnung auf „progressive Lösungen“, die wir im Moment haben.

Faktizität und Fiktion

A.S., Jafari, Mengesteab, Schlussanträge zu Ungarn/Slowakei – wer glaubt, am Mittwoch hätte es der EuGH mit diesen vier Schwergewichten genug sein lassen, täuscht sich. Am gleichen Tag lud er uns auch noch sein Gutachten zum Abkommen mit Kanada in Sachen Fluggastdatenspeicherung auf den Schreibtisch – die wichtigste Entscheidung zum Thema Datenschutz aus Luxemburg seit Schrems, so CHRISTOPHER KUNER in seiner umfangreichen Analyse. RAPHAEL BOSSONG beleuchtet, wie diese Entscheidung auf die eigene geplante Richtlinie der EU zu Fluggastdaten zurückwirkt.

Schon in der Vorwoche hatte der EuGH das deutsche System, Arbeitnehmern Sitz und Stimme in den Aufsichtsräten von Großunternehmen zu geben, vor der sozialpolitischen Nivellierungslust der Kommission bewahrt, sehr zur Zufriedenheit von MARTIN HÖPNER. Die Überlegungen der Kommission zur „sozialen Zukunft Europas“ untersucht EBERHARD EICHENHOFER als Auftakt einer Serie von Beiträgen, die im Rahmen des neuen, von Sintiou Buszewski und Tim Wihl organisierten politischen Salons „We think Europe“ entstehen.

Apropos Zukunft Europas: In Polen hatte Anfang der Woche Präsident Duda überraschend den Plan der Regierung, die Justiz unter Kuratel zu stellen, mit seinem Veto (teil-)durchkreuzt – ein Veto, das anders als das zunächst angekündigte, tatsächlich ernst gemeint und ernst zu nehmen war. Was dahinter steckt und was sich daraus entwickeln könnte, untersucht MARCIN MATCZAK. Die Aussichten, Polens Stimmrechte in der EU zu suspendieren, indem man das so genannte Artikel-7-Verfahren mit einem weiteren gegen Ungarn verknüpft und so dessen Blockademöglichkeit umgeht, analysiert ALEXANDER THIELE. Ergebnis: ja, das ginge.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in der Vorwoche ein Urteil zum Recht der Opposition verkündet, von der Bundesregierung Informationen über V-Leute im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat 1980 zu bekommen – nach Ansicht von BENJAMIN RUSTEBERG mit wesentlich weniger erfreulichem Ausgang für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Aus meiner Sicht ein Höhepunkt der vergangenen Woche war unser Online-Symposium zu der Frage, was das Bundesverfassungsgericht vor genau zehn Jahren mit seiner berühmt-berüchtigten Entscheidung zum Verbot des Romans „Esra“ von Maxim Biller der Literatur angetan hat – mit Beiträgen von GEORG M. OSWALD und Billers Verleger HELGE MALCHOW aus Perspektive der Literatur, von HANS-JÜRGEN PAPIER, EVA INÈS OBERGFELL, SANDRA WESTPHAL und SOPHIE SCHÖNBERGER aus Perspektive der Rechtswissenschaft sowie von RUSS MILLER mit einer phänomenalen Verbindung beider Perspektiven.

Anderswo

MANUEL MÜLLER beschreibt die Optionen der EU im Polen-Drama, und ANNA SLEDZINSKA-SIMON schildert die „polnische Revolution 2015–2017“ im Gesamtzusammenhang.

MARK ELLIOTT erklärt die jüngste verfassungsrechtliche Landmark-Entscheidung des britischen Obersten Gerichtshofs, Gerichtsgebühren für Arbeitsgerichtsprozesse als Verstoß gegen die Herrschaft des Rechts zu werten, und das Gleiche tun DOMINIC RUCK KEENE und CHRISTINA LIENEN.

ERIC POSNER hat eine Idee, wie sich die Spirale aus „Trump macht sich wegen Behinderung der Justiz strafbar“ und „Trump begnadigt sich einfach selbst, macht sich damit aber wegen Behinderung der Justiz strafbar“ am Ende auflösen lässt.

MENAKA GURUSWAMY berichtet über ein aktuelles Verfahren vor dem indischen Obersten Gerichtshofs, das ein Recht auf Datenschutz in Indien begründen könnte.

In den nächsten Wochen des August werde ich Sie mit diesen Emails in Ruhe lassen – da sind Sie vermutlich im Urlaub, wenn Sie es nicht eh schon längst sind. Ich jedenfalls bin es. Der Verfassungsblog wird weiter verarbeiten, was anfällt, aber mit gedämpfter Schlagzahl. Anfang September geht es dann wie gewohnt weiter mit den wöchentlichen Verfassungsnews.

Ihnen und uns allen einen erholsamen Sommer!

Ihr Max Steinbeis

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