Fool me once

von Maximilian Steinbeis
7 Minuten
Porträt von Maximilian Steinbeis

Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs,

Ich wünschte, ich könnte melden, dass die EU-Kommission jetzt endlich beim EuGH beantragt hat, die Unterwerfung des Obersten Gerichtshofs in Polen als Vertragsverletzung festzustellen. Das wollte die Kommission am Mittwoch eigentlich beschließen. Hat sie aber nicht oder jedenfalls den Beschluss nicht veröffentlicht, angeblich um den EU-Gipfel in Salzburg nicht zu stören. Jetzt also am Montag, heißt es. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass sich die Kommission schon so lange von Polen und zuvor von Ungarn an der Nase herumführen lassen, dass es jetzt auf ein paar Tage auch nicht mehr ankommt. Andererseits nutzt die PiS-Regierung jeden Tag, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Mit jeden Tag, den der EuGH später per einstweiliger Anordnung interveniert, geht dem Rechtsstaat in Polen weiteres Terrain verloren.

Noch mal kurz zur Erinnerung: Die PiS will einen großen Teil der Richter_innen am Obersten Gerichtshof in die Zwangsrente schicken, um sie durch eigene Leute ersetzen zu können und sich den Gerichtshof als unabhängiges Kontrollorgan vom Hals zu schaffen. Das gilt insbesondere für die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Małgorzata Gersdorf. Deren Amtszeit ist direkt in der Verfassung auf sechs Jahre festgelegt. Daher weigert sie sich, zusammen mit den meisten ihrer betroffenen Kollegen, bislang standhaft, ihre Ablösung anzuerkennen und das Feld zu räumen.

Das bisherige Bemühen der Kommission, durch „Dialog“ und gutes Zureden und Drohen mit dem Zeigefinger die polnische Regierung zur Raison zu bringen, war spektakulär unerfolgreich, wie das traurige Schicksal des Verfassungsgerichts und des Nationalen Justizrats beweisen, und zwar seit Jahr und Tag.

Aber Geduld, Geduld: Nach einem Bericht des Journalisten Andrzej Stankiewicz hat Regierungschef Mateusz Morawiecki bei Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einen Aufschub erwirkt, um den Konflikt mit Gersdorf durch einen „Kompromiss“ aus der Welt zu schaffen. Morawieckis Angebot: Das Gesetz, auf dessen Grundlage Präsident Andrzej Duda über die Zwangsverrentung entschieden hatte, wird geändert und die Entscheidung wieder dem Gericht selbst überlassen. Den Richtern, die bereits einen Bescheid über ihre Zwangsverrentung bekommen hatten, soll der Entschluss, aus eigenem Antrieb aufzuhören, mit dem Angebot einer Verrentung zu vollen Bezügen versüßt werden. Auch Gersdorf soll bleiben dürfen, dafür aber eine Beurteilung durch den Nationalen Justizrat beantragen.

Das war ein vergifteter Apfel, den Morawiecki der Präsidentin da überreicht hatte, und dass sie da nicht hineinbeißen will, ist nicht weiter verwunderlich. Das könnte der PiS so passen, die zermürbten Richter jetzt einfach aus dem Gericht heraus- und sich selbst von allen rechtsstaatlichen Bedenken frei zu kaufen und trotzdem zu kriegen, was sie will, nämlich ein gefügig gemachtes Gericht. Wenn Gersdorf akzeptiert und bei dem frisch der PiS unterworfenen Justizrat eine Beurteilung beantragt hätte, dann hätte sie damit obendrein dessen Legitimität anerkannt. Na klar doch.

Wie auch immer: Die Zeit für Dialog und Kompromiss und wechselseitigem Entgegenkommen ist vorbei. Jetzt muss der EuGH entscheiden. Und das kann er nur, wenn die Kommission endlich auf den Vertragsverletzungs-Knopf drückt. Jean-Claude Juncker hat durch sein jovial-windelweiches Herumgeonkele im Angesicht des autoritären Verfalls von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in so vielen EU-Mitgliedsstaaten die Glaubwürdigkeit der Kommission als Hüterin der Verträge lange genug beschädigt: Fool me once, shame on you. Fool me twice, shame on me. Jetzt Polen endlich vor Gericht zu stellen, ist das Mindeste, was er und seine „politische Kommission“ tun können, um den Schaden wenigstens teilweise zu reparieren.

Ein europäisches Parteiverbotsverfahren

Wissen Sie noch, das NPD-Verbotsverfahren? Das ist noch nicht lange her und scheint doch einer versunkenen Epoche anzugehören. Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD mangels Relevanz als verfassungsfeindlich, aber nicht verbotswürdig zu klassifizieren, hat diesem Instrument der „wehrhaften Demokratie“ wohl endgültig das Lebenslicht ausgeblasen. An seine Stelle tritt ein neues Verfahren, das auf den Entzug der Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien hinausläuft.

Weitgehend unbemerkt ist geblieben, dass es seit 2017 auf europäischer Ebene ein Verfahren dieser Art ebenfalls gibt. Es ermöglicht, einer europäischen Partei die Registrierung und damit den Zugang zur Parteienfinanzierung zu entziehen, wenn sie die Grundwerte der EU nach Art. 2 EUV verletzt. Dass die polnische PiS und die ungarische Fidesz genau das tun, haben die Kommission bzw. das EU-Parlament mit Zweidrittelmehrheit ausdrücklich festgestellt – weshalb die Frage nicht fern liegt, wie es deren jeweilige europäische Parteiheimat mit den Grundwerten hält, wenn sie diese Leute in ihrer Mitte duldet. Diese Frage haben jetzt die beiden Europarechtsprofessoren Alberto Alemanno und Laurent Pech dem Europäischen Parlament unterbreitet, und so wie ich die beiden kenne, werden sie keine Ruhe geben, bevor sie darauf nicht eine gut begründete Antwort erhalten haben.

Das Verfahren ist kompliziert. Die Frage der Verfassungstreue wird in der EU nicht juridifiziert, anders als in Deutschland, aber auch nicht dem Machtapparat der EU selbst überantwortet, sondern einer eigenen unabhängigen Behörde sowie einem „Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten“, bestehend aus sechs Mitgliedern: die spanische Ex-Verfassungsrichterin Maria Emilia Casas und der der italienische Christdemokrat und MdEP Carlo Casini (benannt vom Parlament), die beiden Ex-Kommissare Antonio Vitorino und Meglena Kuneva (Kommission) und die dänische Politologin Rebecca Adler-Nissen sowie der uns wohl vertraute und persönlich bekannte HU-Verfassungsrechtsprofessor Christoph Möllers (Rat).

Wenn dieses Verfahren jetzt in Gang kommt, dann halte ich das auf jeden Fall eine gute Sache – nicht so sehr, weil ich ACRE und EVP die Löschung aus dem Parteienregister wünsche (das wird natürlich nicht passieren), sondern weil es die Institutionen der EU und am Ende auch die beiden Parteien dazu zu zwingen könnte, Farbe zu bekennen, sich für oder gegen die Verfassungstreue von PiS und Fidesz auszusprechen und dafür Verantwortung zu übernehmen.

Schmerzende Schläfen

Deutschland reibt sich unterdessen die Augen bzw. die Schläfen angesichts des Verlaufs, den die Affäre Maaßen nimmt. Dass der Verfassungsschutzpräsident im Kontext seiner Amtsausübung nicht einfach qua Bildzeitungsinterview irgendwas vor sich hinfinden darf, nur weil er die Kanzlerin nicht mag, stellt JÖRN REINHARDT klar. CHRISTOPH SCHÖNBERGER hält es rechtlich für unproblematisch, Maaßen auch gegen den Willen seines Dienstherrn im Bundesinnenministerium in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, wenn Kanzlerin und Bundespräsident das wollen und verantworten. HEIKO SAUER widerspricht: Dem sei das Ressortprinzip aus Art. 65 Grundgesetz vor, das auch Maaßens Beförderung zum Staatssekretär zu einer Ressort- und nicht zu einer Kabinettsentscheidung mache, die Innenminister Seehofer ganz alleine zu entscheiden habe.

In Bayern wird demnächst gewählt, und alles spricht dafür, dass die Mehrheitsfindung im Land der ehemals unerschütterlichen CSU-Dominanz extrem schwierig und langwierig werden wird. Das kann sich zu einem echten Problem auswachsen, da die bayerische Verfassung für die Regierungsbildung sehr kurze Fristen setzt. Was das bedeutet und wie sich dies in die Verfassungsrechtslage in anderen Bundesländern einfügt, erläutert FRANZ-JOSEF LINDNER.

Was Ungarn und das vom Europaparlament initiierte Artikel-7-Verfahren betrifft, so warnt KLAUS BACHMANN vor der Erwartung, dass dieses Verfahren per se viel bringen werde – Wirkung sei eher von der Erosion des wechselseitigen Vertrauens zu erwarten, wenngleich für niemanden eine Erfreuliche. Aus den Beispielen Ungarn und Polen leiten DIMITRY KOCHENOV und PETRA BÁRD die vier Instrumente im autokratischen Werkzeugkasten ab, deren Einsatz zur Demolierung der Rechtsstaatlichkeit die Regimes dieser beiden Länder perfektioniert haben.

Polens Mitgliedschaft im European Network of Councils for the Judiciary (ENCJ) ist nach der Unterwerfung des polnischen Justizrats suspendiert worden. Die bulgarische Delegation hat sich enthalten. Was dahintersteckt und wie erschreckend der Zustand der Unabhängigkeit der Justiz in Bulgarien ist, schildert RADOSVETA VASSILEVA.

In der Schweiz hat sich das Bundesgericht mit seiner Rechtsprechung zum kantonalen Wahlrecht politisch unbeliebt gemacht. Jetzt rückt im Parlament die Aussicht auf eine Verfassungsänderung näher, um den wahlrechtlichen Status Quo gegen die Interventionen des Gerichts abzusichern. ANDREAS GLASER berichtet.

Noch ganz andere Blüten treibt der justizielle Interventionismus in Pakistan: Dort sammelt der Präsident des Obersten Gerichtshofs Geld für ein Staudammprojekt vor lauter Verzweiflung über die Untätigkeit von Legislative und Exekutive, um nur das Eklatanteste der von ADEEL HUSSAIN geschilderten Beispiele zu nennen.

In Großbritannien sind die Geheimdienste beim Überwachen der Internet-Kommunikation kaum weniger ungebremst und unkontrolliert unterwegs als in den USA. Dazu hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Position bezogen, analysiert von MARIA TZANOU.

36 Jahre ist das Massaker in den Flüchtlingslagern Sabra und Shatila im Libanon jetzt her, begangen von maronitischen Milizen unter Duldung der israelischen Armee. JAMAL EL-ZEIN fragt nach den rechtlichen Verantwortlichkeiten für dieses von vielen vergessene Ereignis.

Das Urteil des indischen Obersten Gerichtshofs zur Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichem Sex stellt EUGENIE MÉRIAU in den Kontext britisch-kolonialer „Sodomy Laws“.

Vor dem Europäische Gerichtshof gab es schließlich in dieser Woche Schlussanträge zu der Frage, ob das Fleisch geschächteter Schlachttiere mit dem EU-Biosiegel versehen werden kann. EIKE MICHAEL FRENZEL analysierte die Position des Generalanwalts und würdigt dessen Verzicht, die Rechtsfragen dieses Falls „auf die Ebene des Verfassungsrechts hochzuzonen“.

Anderswo

LORNA WOODS schaut sich die geplante EU-Richtlinie zu Terrorpropaganda im Internet unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit an.

DANIEL BRETT erklärt, warum die Proteste in Rumänien so wenig bewirken.

CONOR GEARTY glaubt unter der Überschrift „Why we must all now be with Rees-Mogg“, dass nur ein katastrophal harter Brexit unter Verantwortung der harten Brexiteers die nötige kathartische Wirkung in Großbritannien entfalten kann.

RONAN McCREA sieht Ungarn und Polen und den Vertrauensverlust der EU-Mitgliedsstaaten als viel größere Gefahr für die Union als den Brexit.

PIERRE DE VOS erläutert die Entscheidung des südafrikanischen Verfassungsgerichts, die Kriminalisierung von Cannabis für verfassungswidrig zu erklären

VICTOR AUDUBERT beschäftigt sich mit dem Urteil des Verfassungsgerichts von Bolivien, das Präsident Evo Morales und seinem Stellvertreter gegen den eindeutigen Wortlaut der Verfassung, wie bereits 2013, eine weitere Amtszeit erlaubt.

HAIM ABRAHAM berichtet von dem ersten Urteil in Israel, das von dem neuen Gesetz zum jüdischen Nationalstaat Gebrauch macht und jüdische Terroropfer gegenüber anderen Terroropfern privilegiert.

STEFANUS HENDRIANTO beleuchtet den Anteil des Verfassungsgerichts von Indonesien an der Tatsache, dass bei den Präsidentschaftswahlen 2019 wohl nur die Wahl zwischen Pest und Cholera übrig bleibt.

Ihr Max Steinbeis

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