Ein Weihnachtswunsch

von Maximilian Steinbeis
8 Minuten
ein schwarzes Quadrat mit orangem Rand [AI]

Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs,

Dies ist das letzte Editorial in diesem Jahr vor der Weihnachtspause, und bevor ich auf die weiterhin ungebremst auf uns einprasselnden Verfassungs-Aktualitäten in Europa und der Welt zu sprechen komme, will ich gern ein paar Worte über uns verlieren, wenn Sie erlauben.

Zum einen: Dies war ein Wahnsinnsjahr, und ich bin allen, die daran mitgewirkt haben, einen riesengroßen Dank schuldig. Allen voran natürlich unseren Autor_innen, deren Zahl vor wenigen Tagen die 1000 überschritten hat und die unser ganzer Stolz und unsere Freude sind. Wir haben mittlerweile ein regelrechtes Korrespondent_innennetzwerk von fantastischen Leuten, die aus vielen Regionen der Welt für uns berichten und ihre Expertise zur Verfügung stellen. Die Zahl und Vielfalt der Themen ist enorm gestiegen. Wir haben im Schnitt jeden Monat 44 Artikel veröffentlicht (2017: 38), die Spitze im Juni lag bei 69, da sind wir wirklich kaum noch hinterhergekommen (Sie womöglich auch nicht). Noch stärker gewachsen ist die Reichweite: Im letzten Jahr hatten wir im Monat durchschnittlich 28.000 Besucher auf der Seite; in diesem Jahr waren es sagenhafte 43.000! Das ist für ein so nerdiges Akademiker_innenforum, wie wir es sind, doch eine ganz gute Zahl.

Wir haben auch thematisch ein paar recht solide Pflöcke eingeschlagen: Im Frühsommer konnten wir, vor allem dank der Interventionen von Daniel Thym und Dana Schmalz, dem von CSU, AfD und anderen so erfolgreich verbreiteten Mythos von dem Rechtsbruch in der Flüchtlingskrise ein paar harte rechtliche Argumente entgegensetzen. Das ganze Jahr über haben wir uns an Polen und Ungarn abgearbeitet und an der existenziellen und weiterhin dramatisch unterschätzten Gefahr, die der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft daraus droht: mit einer Artikelserie von Laurent Pech und Kim Scheppele zu den Reaktionsmöglichkeiten der EU, mit einem Online-Symposium zum Celmer-Urteil des EuGH in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut in Heidelberg, mit Dutzenden weiterer Posts zu allen möglichen Aspekten, und wenn es am Ende alles nichts genutzt haben sollte, um den Verfall der Demokratie im Osten der EU (und beileibe nicht nur dort) zu bremsen, geschweige denn aufzuhalten, so haben wir doch wenigstens unser Bestes gegeben.

Überhaupt, Online-Symposien

Überhaupt, Online-Symposien: Sieben Stück haben wir veranstaltet, bis zum Jahresende wird womöglich noch ein achtes dazu kommen. Wir haben dieses Format seit 2011 entwickelt und zu einem Service für die wissenschaftliche Debatte ausgebaut, und in diesem Jahr haben eine ganze Reihe von Kooperationspartnern von diesem Service Gebrauch gemacht – das T.M.C.-Asser-Institut in Den Haag gleich zweimal, ferner Armin von Bogdandy und unser verehrtes MPI für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht in Heidelberg, Karin Loevy von der NYU School of Law, Mark Dawson von der Hertie School of Government und natürlich unser Haupt-Kooperationspartner und -Förderer, Mattias Kumms Center for Global Constitutionalism am WZB Berlin, und auf ein kleines Jahresabschluss-Projekt mit Liav Orgad vom WZB zum Thema Unionsbürgerschaft können wir uns hoffentlich noch vor Silvester freuen.

Das wollen wir künftig noch ausbauen. Online-Symposien sind eine tolle Sache, um schnell und mit hoher Sichtbarkeit wissenschaftliche Debatten in Gang zu setzen und zu einem Zeitpunkt für die Öffentlichkeit sicht- und nutzbar zu machen, wo die Nachfrage danach entsprechend hoch ist. Wer kennt nicht die Frustration, wenn man einen Tagungsband oder Sonderheft in Händen hält, die superspannende Debatten dokumentieren, nur sind bis zum Erscheinen schon so viele Monate oder gar Jahre ins Land gegangen, dass das Thema leider keinen Menschen mehr interessiert?

Wenn Sie also interessante und aktuelle Forschungsthesen zur Debatte stellen wollen, sprechen Sie uns gerne an! Am besten schon bei der Antragstellung. Fördermittelgeber finden ja nichts toller als den Nachweis von „public impact“ und dergleichen. Verglichen mit einer Konferenz sind die Kosten eines Online-Symposiums wirklich mehr als bescheiden, und das bei deutlich mehr öffentlicher Sichtbarkeit.

Die Sache mit dem Geld

Womit wir beim Thema Geld wären. Es gibt nach meiner Wahrnehmung das verbreitete Missverständnis, dass wir als Teil einer Forschungsinstitution oder eines Forschungsprojekts finanziert sind. Das ist sehr verständlich, denn das ist ja normal im Wissenschaftsbetrieb: Irgendjemand muss erfolgreich irgendeinen Förderantrag durchgebracht haben, sonst gäbe uns doch gar nicht, oder?

Nein. Das ist nicht so. Der Verfassungsblog ist nicht Teil des Wissenschaftsbetriebes. Kann es gar nicht sein. Wir kooperieren mit Wissenschaftsinstitutionen, aber wir sind nicht Teil des Systems. Wir sind ein journalistisches Projekt. Wir stehen auf niemands Lohnliste und sind niemands Weisungen unterworfen. Wir sind unabhängig. Wir veröffentlichen keine Forschungsergebnisse, und schon gar nicht machen wir Wissenschafts-PR. Nur so konnte das Projekt Verfassungsblog überhaupt dauerhaft erfolgreich sein.

Finanziert wird der mittlerweile wirklich massiv aufwändige Betrieb des Verfassungsblogs somit nicht von Fördermittelgebern. Am Ende hängen wir, um unserer Unabhängigkeit willen, von niemand anders ab als von Ihnen, liebe Leser_innen.

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, bewerbe ich auf diesem Editorial immer wieder mal Calls for Papers, Calls for Applications und Buch-Neuerscheinungen. Wenn Sie dafür ein Budget haben, können Sie gerne bei uns eine Anzeige im Editorial schalten oder Ihren Verlag bitten, das zu tun – ganz klassisch: als Textanzeige oder als JPG-Banner. Das kost’ nicht viel, und uns bringt es echt voran (und für die Community ist es nützlich obendrein). genügt.

Die andere Möglichkeit ist Crowdfunding. Vielleicht verstehen Sie jetzt besser, warum ich mich vor einigen Monaten mit der Bitte an Sie gewandt hatte, den Verfassungsblog mit 4 Euro monatlich zu unterstützen. Bisher beträgt die Zahl der Leser_innen, die auf diese Bitte reagiert haben, gerade mal 219 Stück. Ich hatte bei vielen eine Irritation wahrgenommen, im Sinn von: wieso das denn, die kriegen doch ihr Geld aus irgendeinem Fördertopf, wieso soll ich da noch was zahlen. Tut mir leid, ich hätte das besser erklären müssen (wäre ich ein guter Verkäufer, dann wäre ich einer geworden und kein abgerissener Verfassungsjournalist).

Ich bin ziemlich sicher, dass die Zahl der Leute, die den Verfassungsblog mehr als nur gelegentlich und am Rande mal lesen, ein ganzes Stück höher ist als 219. Ich glaube nach wie vor eigentlich, dass 1000 nicht zu ehrgeizig ist. Deshalb: Wenn Sie uns mit 4 Euro im Monat unterstützen wollen, dann klicken Sie bitte hier. Wenn Sie uns mit einem selbstgewählten monatlichen Betrag oder einem Einmalbetrag Ihrer Wahl unterstützen wollen, dann klicken Sie bitte hier. So oder so: wir verneigen uns tief vor Dankbarkeit.

Wenn Jurist_innen so richtig Spaß haben

So, jetzt wo das aus dem Weg ist, endlich zu den Themen dieser wieder mal außerordentlich ereignisreichen Woche: allen voran natürlich das unfassbare Spektakel namens Brexit. Noch am Montag hatte der EuGH die Möglichkeit der Briten, es sich doch noch anders zu überlegen, sehr großzügig ausgelegt, wie KENNETH ARMSTRONG erläutert. An dem Tag dachten wir noch, dass das britische Parlament über den Brexit-Deal mit der EU abstimmen würde, mitsamt den jeweils sehr listen- und folgenreichen Änderungsanträgen, die JACK SIMSON CAIRD für uns analysierte. Dazu kam es bekanntlich nicht. Theresa May hat keine Mehrheit, ist aber trotzdem immer noch im Amt. Ein rechtlich interessanter Seitenast der Affäre ist der Streit um die Offenlegung der Rechtsgutachten der Regierung, der AGUSTÍN JOSÉ MENÉNDEZ zu dem Vorwurf animiert, Theresa Mays Regierung lege es offenbar darauf an, sowohl die Volks- als auch die Parlamentssouveränität in UK völlig zu entkernen, bevor sie aus dem Amt gekickt wird. Alles sehr grässlich, aber alles auch sehr interessant. Es ist ja für den juristischen Beruf nicht untypisch, dass man seine größten Spaß immer dann hat, wenn es für die eigentlich Betroffenen besonders scheußlich wird, und das ist in punkto Verfassungsrecht beim Thema Brexit halt auch nicht anders.

Dass Juraprofessor_innen aber auch anders können, zeigt der von ALBERTO ALEMANNO, DAN KELEMEN und LAURENT PECH initiierte Aufruf an die Präsidenten von EU-Kommission, -Rat und -Parlament, ihr „beschämendes Schweigen“ zu brechen und nach dem erzwungenen Exil der CEU endlich die Fundamente der Union vor dem Treiben der ungarischen Regierung zu schützen. Die drei sind Inhaber von Jean-Monnet-Lehrstühlen, und weitere 39 Mitunterzeichner ebenso. Wir finden das toll, und noch toller fänden wir es, wenn sich auch möglichst viele andere Wissenschaftler_innen für Ungarn und das Schicksal der CEU interessieren würden.

In Frankreich hat Präsident Macron nach den Protesten der Gelben Westen ein Signal des Einlenkens zu senden versucht. TIM WIHL weist auf die „institutionenpolitische Logik“ der Proteste hin: Macron habe die Rechts-Links-Balance im Parteiensystem zerstört und mit der politisch „richtungslosen“ reinen Vernunft „Ausschlüsse produziert, deren Opfer orientierungslos herumirren und schon formal zu chaotisieren gezwungen sind“.

Der EuGH hat dem Bundesverfassungsgericht auf seine Vorlage zur Geldpolitik der Europäischen Zentralbank Antwort erteilt, und MATTHIAS GOLDMANN ist mit ihr sehr zufrieden: Luxemburg gebe weder Deutschland noch Italien Anlass zum Triumphieren und zeige „ auf geradezu vorbildhafte Weise die rationalisierende Wirkung rechtlicher Diskurse“.

Austerity-Politik wirkt sich oft dadurch aus, dass es den Beamt_innen bzw. ihren Gehältern an den Kragen geht. ANUSCHEH FARAHAT und TERESA VIOLANTE untersuchen aus Anlass einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die rechtliche Seite dieses Phänomens im deutsch-portugiesischen Vergleich.

Österreich beschenkt Investoren mit der Staatsbürgerschaft, nimmt dieselbe aber gleichzeitig Dutzenden von türkisch-stämmigen Doppelstaatlern wieder weg. Die Schlüsselfrage, findet ALMA STANKOVIC, ist, warum das Urteil, wer dazu gehört und wer nicht, ausgerechnet der Markt treffen können soll.

In Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof dem EuGH die Frage vorgelegt, ob wegen des nicht umgesetzten Dieselfahrverbots in München Amtsträger des Freistaats in Zwangshaft genommen werden könnten. BERNHARD WEGENER sorgt sich, dass die Fahrverbots-Klagen die Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats überbeanspruchen könnten.

Dass ein Amt nicht tut, was es rechtlich tun muss, kommt nach der Beobachtung von MARK SWATEK-EVENSTEIN auch beim deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestürzend häufig vor.

In Österreich haben Gerichte die Pläne mehrerer Regionalregierungen durchkreuzt, Asylberechtigten die Mindestsicherung zu kürzen. PETRA SUSSNER berichtet.

In den USA sind zurzeit Verfahren gegen den Zensus 2020. Das wirft interessante Fragen nach dem Vergleich mit dem deutschen Zensus 2011 und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil dazu auf, denen SUSAN ROSE-ACKERMAN und LENA RIEMER nachgehen.

Zu Anfang der Woche wurde in Stockholm der Friedensnobelpreis an Denis Mukwege und Nadia Murat wegen ihres Einsatzes gegen Vergewaltigung als Kriegs- und Bürgerkriegswaffe verliehen. LEONIE STEINL beleuchtet die völkerstrafrechtliche Seite dieses Phänomens.

Anderswo

CEDRIC SERNEELS untersucht ein Urteil des EGMR in einem belgischen Fall zum Recht auf einen Anwalt im Strafprozess.

ELINA LEMAIRE hält die Regeln zur Besoldung französischer Verfassungsrichter für zu intransparent.

JEAN-CHARLES ROTOUILLÉ erklärt, warum es so schwierig ist, den spanischen Diktator Francisco Franco umzubetten.

ANDRÉS BOIX PALOP geißelt das Dringlichkeitserlass-Regime der spanischen Regierung von Pedro Sanchez und die Verachtung der Eliten gegenüber Verfassungs-Spielregeln, die ihnen unbequem erscheinen.

PATRICK IVO D’ANDREA berichtet über ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts zum Hissen von Regionalfahnen auf Amtsgebäuden.

ALEKS SZCZERBIAK erläutert das politische Kalkül hinter den Beschwichtigungsgesten der polnischen Regierungspartei PiS in Sachen Justiz-Unterwerfung in Richtung EU.

So viel für dieses… Jahr! Für den Rest desselben werden wir noch allerhand Lesenswertes zu posten haben, unter anderem zu der erneuerten Frische, mit der sich der von seinen Freunden aus CSU, ÖVP und anderen ehrenwerten konservativen Parteien ermutigte und vor allem Übel beschirmte Viktor Orbán sich gerade daran macht, nach polnischem Vorbild seine Justiz zu vergewaltigen. Da bleiben wir natürlich dran. Aber das Editorial macht jetzt erst mal bis Januar Pause (das nämlich mitsamt allem anderen doch eine verteufelte Anstrengung, und ich brauch jetzt wirklich Urlaub).

Ihnen jedenfalls einstweilen erholsame Feiertage und alles Gute, und wir sehen uns im neuen Jahr!

Ihr Max Steinbeis

Verantwortlich im Sinne des Presserechts

Maximilian Steinbeis


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