Den Kopf hinhalten

von Maximilian Steinbeis
9 Minuten

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Wir kommunizieren falsch. Fake sind die News, alternative sind die Facts, in dem Befund ist man sich von links bis rechts einig, wenngleich mit jeweils entgegengesetzter Adresse, hate ist die speech und political die correctness, und wer das eine meint, nimmt das andere nicht mehr wahr, denn alle zappeln wir unentrinnbar in unseren Filterblasen und Echokammern. Das hat alles irgendwie mit dem Internet zu tun, mit den „neuen Medien“. Weil Leute über 50 dazu neigen, zu diesen auch das Medium des Blogs dazuzurechnen, hat auch der Verfassungsblog Anlass, über seine Rolle in diesem Desaster zu reflektieren. Auslöser aber war diese Woche eine Konferenzeinladung des Karlsruher „Forum für Kultur, Recht und Technik“ ins eindrucksvolle Medientheater des Zentrums für Kunst und Medien (ZKM). „Staat machen in 140 Zeichen“ lautete der Titel des Treffens, „Neue Kommunikationsformen verändern Politik und Kultur“ seine These, und eine der „neuen Kommunikationsformen“, die über das Wie und Warum Aufschluss geben sollte, war der Verfassungsblog.

In der Tat spiegelt sich in dem Wandel, von dem da die Rede ist, meine Berufsbiographie wider. Ich bin kurz vor der Jahrtausendwende Journalist geworden, im späten, vom Schein der allerletzten Abendsonnenstrahlen golden beschienenen Fin de Sciècle des Print-Kapitalismus. Ende 1999 trat ich einen Job als Redakteur bei einer großen überregionalen Tageszeitung an, die jeder kannte und, über Nacht in Hunderttausenderauflage gedruckt, an die sogenannten „Entscheidungsträger“ ausgeliefert wurde, an die Mächtigen in Wirtschaft und Politik, auf dass sie ihre Entscheidungen auf solide vor- und informierter Basis fällen. Bevölkert war diese Redaktion vorwiegend von Männern mit sehr großen Egos, die sich die ganze Zeit anschrieen, stritten und bekämpften, es war wahnsinnig kompetitiv, alle wachten eifersüchtig darüber, wer wen anrufen und wer welche Zugänge zu den mächtigen Entscheidungsträgern (auch fast alles Männer) kultivieren durfte, die uns lasen und unsere Quellen waren. Exklusiv sollten die News sein, darauf kam es an, als erster auf dem Markt zu sein mit der Geschichte, und die Währung, in der wir den Wert unserer Arbeit maßen, war die Zahl, wie oft die anderen etablierten Medien ringsum uns zitierten.

Von dieser ganzen Redaktionskultur hatte ich nach fast zehn Jahren – während derer der ökonomische Boden, auf dem sie gründete, immer rissiger wurde – gründlich die Nase voll. 2008 kündigte ich meinen Job, schrieb ein, zwei Bücher und begann dann 2009 mit dem Verfassungsblog. Einen Blog zu gründen war schon lange nicht mehr revolutionär damals, aber verglichen mit der Welt, aus der ich kam, immer noch neu genug: Man ist schnell, man kann genau zu dem Zeitpunkt mit der Geschichte draußen sein, wo die Nachfrage am größten ist, man hat keinen Redaktionsschluss und kein Layoutraster und keine feste Zahl von Seiten, immer entweder zu wenige oder zu viel für das Maß an vorhandenen Geschichten. Einen Wordpress-Blog aufsetzen kostet fast nichts, das kann im Prinzip jeder, und ob man Erfolg damit hat, hängt nicht vom Investitionskapital oder von irgendwelchen Machtstrukturen ab, sondern davon, ob man gut ist in dem, was man tut. Für mich persönlich war dieser Schritt auch inhaltlich eine Befreiung: Ich musste nicht mehr irgendwelchen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wegen eines nichtigen Exklusiv-Quotes auflauern, sondern konnte mich stattdessen mit faszinierend klugen Wissenschaftlerinnen über fundamental wichtige Themen unterhalten. Ein Traum.

Vor allem aber war aus damaliger Sicht neu daran, dass die Leserinnen und Leser, an die wir trotz gegenteiliger Beteuerungen des Verlagsmarketings zu Zeitungs-Zeiten ehrlich gesagt nur sehr selten dachten, plötzlich eine sehr große Rolle spielten. Über die Kommentarfunktion konnten sie sofort Rückmeldung geben zu der Geschichte. Das machte die Sache einerseits riskant, weil man für jeden Fehler sofort gnadenlos bloßgestellt wird, andererseits aber machte es möglich, subjektiver, vorläufiger zu schreiben, nicht immer so tun zu müssen, als hätte man ex cathedra irgendwelche Wahrheiten über die Welt zu verkünden, und Ausgewogenheit und Neutralität zu suggerieren, sondern mit Formulierungen wie „ich vermute“, „mir scheint“ oder „das sieht für mich erst mal so aus als ob“ zu operieren, dafür aber inhaltlich umso pointierter Position zu beziehen. Anders als ein Leitartikel, der schwarz auf weiß und unverrückbar in der Zeitung steht, ist ein Blogpost notwendig subjektiv, vorläufig und pluralistisch: Natürlich kann man das alles auch ganz anders sehen, und wer das tut, kann das in Form eines Kommentars direkt dazuschreiben.

Technizitäten

Aus heutiger Sicht würde ich sagen: Das war alles sehr schön damals, aber über den Ort des Verfassungsblogs unter den „neuen Kommunikationsformen“ ist damit noch nicht allzu viel gesagt. Aus heutiger Sicht erscheint mir das Neue des Blog-Mediums doch vor allem in seinen Technizitäten zu liegen. Gemessen an den Umwälzungen, die in der Medienlandschaft in dieser Zeitspanne stattgefunden haben, scheint mir überhaupt nicht klar zu sein, auf welche Seite der Verfassungsblog gehört, ob auf die des Neuen oder die des Alten, oder besser: Klassischen.

Zum einen ist, wenn man sich mal von der Analog/Digital-Differenz ein bisschen löst, die publizistische Form, in der die meisten Beiträge auf dem Verfassungsblog erscheinen, so klassisch wie sie nur sein kann. Der Single-Author-Blog, als der das Projekt mal gestartet ist, existiert zwar in Gestalt dieser Editorial-Kolumne fort, aber das Gros der Artikel, die von den mittlerweile über 700 Autorinnen und Autoren beigesteuert werden, erscheint im klassischen Format des Op-Ed bzw. Gastkommentars: informierte Expertenmeinungen zu aktuellem politischen Geschehen. Das gibt es per se schon seit 100 Jahren. Zum anderen gibt es auf dem Verfassungsblog weiterhin so etwas wie eine redaktionelle Entscheidungsstruktur. Wenn man das Wort „Blog“ hört, denkt man an Leute, die irgendwo sitzen und ins Netz hochladen, was ihnen gerade so alles einfällt, ohne dass irgendwo noch jemand entscheidet, was veröffentlicht wird und was nicht. Das ist auf dem Verfassungsblog nicht der Fall.

Wie hält es der Verfassungsblog mit den Sozialen Medien? Wir haben eine Facebook-Seite und einen Twitter-Account, beide kontinuierlich wachsend, und beide sind als Verbreitungskanäle von mittlerweile enormem Gewicht für uns. Das Interessante an den sozialen Medien ist, dass der Unterschied zwischen Produktion und Konsum bis zur Unkenntlichkeit verschwimmt. Jeder postet, jeder liked, jeder shared, und wer was weiß und wer was meint, wer was gehört hat und wer was interessant findet, wer sich empört und wer sich belustigt, das alles rinnt in einem großen Kommunikationsstrom zusammen, aus dem wir alle schöpfen und den wir alle speisen, uno actu. Das scheint es mir zu sein, was neu ist, wenn von „neuen Kommunikationsformen“ die Rede ist. Das ist es, worum die Debatten um den Wandel, der da mit uns passiert, im Wesentlichen kreisen.

Durch die sozialen Medien können sich die „ganz normalen Leute“ da draußen in einem Maß Gehör verschaffen für ihre Befindlichkeiten wie niemals zuvor, und tun das auch. Und trotzdem schrauben sie sich immer tiefer in das Gefühl rein, dass ihnen niemand zuhört. Dass es egal ist, was sie sagen und meinen. Und sie haben Recht damit: Es ist ja tatsächlich egal, was sie sagen und meinen – es kommt nur darauf an, dass sie etwas sagen und meinen. Sie können liken oder disliken, Hauptsache sie interagieren überhaupt. Die Algorithmen der Plattformbetreiber werden oft als neue Gatekeeper bezeichnet, als sei anstelle der alten Macho-Chefredakteure ein anonymer, aber um nichts weniger autoritärer Machthaber getreten, der selektiert, was Verbreitung findet und was nicht. Das stimmt schon auch irgendwie, verdeckt aber, dass der Algorithmus, anders als der Chefredakteur, nicht nach Inhalten selektiert, sondern nach dem Grad von Aufmerksamkeit, den ein Post erregt. Ihre Aufmerksamkeit ist es, was Wert hat an den Leuten und an ihrer Teilhabe an der Gesellschaft, aber was mit ihnen ist, ob es ihnen gut geht oder nicht, ob sie zustimmen oder ablehnen, ob sie überzeugt sind oder skeptisch, das ist vollkommen irrelevant. Das macht sie einerseits immer wütender, dass sie als Personen dermaßen irrelevant sein sollen, und andererseits in der Artikulation ihrer Wut immer verantwortungsloser. Denn wenn es schon so wurscht ist, wer ich bin, dann ist es halt auch echt wurscht, wer ich bin. Dann kann ich genauso gut auf 4Chan rassistische Memes basteln, 14-Jährige in den Selbstmord treiben und just for lulz Trump wählen. Das ist dann halt auch wurscht.

Den Kopf hinhalten

Erstens: es ist nicht wurscht, was man sagt oder schreibt. Wer sich äußert, muss dafür Verantwortung übernehmen. Muss sich fragen lassen: Wie meinst du das? Wie begründest du das? Wie kommst du drauf? Muss sich festhalten lassen und den Kopf hinhalten und geradestehen für das, was er sagt oder schreibt. Wie ein Journalist. Das ist für die allermeisten Leute furchtbar ungewohnt. Sie haben das halt irgendwo im Internet gelesen, sie haben nicht groß drüber nachgedacht, sie finden das halt irgendwie plausibel, oder es schmeichelt ihnen, oder es erwischt sie an einer Stelle, wo sie empfindlich sind, ohne vielleicht genau zu wissen, warum. So redet man mit dem Nachbarn über den Gartenzaun, und plötzlich werden sie dafür von irgendwelchen Fremden in die Verantwortung genommen und kritisiert. Das triggert dann womöglich wieder ihre Wut: Zensur! Wird man doch noch sagen dürfen! Meinungsfreiheit!

Davon braucht sich niemand einschüchtern zu lassen. Dass andere, wenn sie meine Meinung kritisieren, nicht die Meinungsfreiheit verletzen, sondern von ihr Gebrauch machen, das kann jeder verstehen. Die Reflexionsfähigkeit, die mit dem Sich-Äußern-Können und Gehör-Beanspruchen einhergeht, kann und sollte man den Leuten abverlangen.

Auf dem Verfassungsblog haben wir vor ein paar Monaten eine Neuerung eingeführt. Bis dahin war die Kommentarfunktion weitestgehend für jeden offen, der davon Gebrauch machen wollte; nur Spam, Illegales oder Diskriminierendes wurde gelöscht, was aber nur selten vorkam. Jetzt ist es so, dass Kommentatoren eine valide Emailadresse angeben müssen. Sie können weiterhin unter Pseudonym kommentieren – dafür kann es ja, etwa bei Beamten, gute Gründe geben – aber sie müssen jedenfalls für die Redaktion als diejenigen, die sich da äußern, erreichbar sein. Und das kontrollieren wir auch. Im Zweifel schicken wir an die angegebene Emailadresse eine Mail und schalten den Kommentar erst frei, wenn sie beantwortet ist. Das führt dazu, dass es einen Link zwischen den ganz realen Leuten gibt und den Äußerungen, die sie tun. Sie müssen zu dem, was sie posten, stehen. Verantwortung übernehmen. Das Ergebnis war, dass die Zahl der Troll-Kommentare auf nahezu Null zurückgegangen ist.

Zweitens: Ich will nicht zurück zu den alten Zeiten des Printkapitalismus, selbst wenn das ginge. Dass die Ära der Silberrücken und Leitartikler und Großreporter ein Ende findet, ist gut und richtig. Dennoch will ich den Verfassungsblog als „klassisches“ Autorenmedium betreiben, bei dem es jemand gibt, der für die Entscheidung, was erscheint und was nicht, Verantwortung übernimmt. Wir haben auf dem Verfassungsblog keine Werbung, dazu ist unsere Zielgruppe auch zu klein und strukturell ungeeignet. Das hat aber den Riesenvorzug, dass wir keinem Zwang unterliegen, unsere redaktionellen Entscheidungen nach Resonanz zu optimieren. Wir wollen stattdessen eine Redaktion bleiben, die ihre Entscheidungen inhaltlich verantwortet. Wir wollen Vertrauen in die Qualität unserer Arbeit aufbauen. Wir schreiben auf, was wir wissen und meinen, und stellen es der Öffentlichkeit hin, zu ihrem Gefallen und zu ihrem Gebrauch und zu ihrer Kritik. Ganz klassisch.

Abstrakt und halbgebildet

In Polen hatte Präsident Duda die Pläne der PiS, die unabhängige Justiz ihrem Willen zu unterwerfen, gestoppt. Weit weniger Aufsehen erregt der Umstand, dass seine eigenen Pläne, die Justiz zu „reformieren“, nicht weniger verfassungswidrig sind, wie WOJCIECH SADURSKI aus Anlass der Gespräche zwischen PiS und Präsident begründet. Inmitten der Ratlosigkeit der EU-Institutionen, wie mit dem Zerfall der Rechtsstaatlichkeit in Polen umzugehen ist, schickt sich jetzt der EuGH an, den Weg zur Sanktionierung Polens europarechtlich zu ebnen, und nimmt die Missachtung der Anordnungen des Gerichts im Fall des von Abholzung bedrohten Bialowieca-Urwalds dafür zum Anlass. ROBERT GRZESZCZAK und IRENEUSZ KAROLEWSKI erläutern die Hintergründe dieses Falls und warnen bei aller Kritik, die die polnische Regierung verdient, davor, um der polnischen Rechtsstaatlichkeit willen die europäische überzustrapazieren.

Die Europäische Union hat genug Probleme, und manche fordern, sie durch eine republikanische Neugründung der EU zu überwinden. Mit zwei Autor_innen, die das besonders enthusiastisch und erfolgreich tun, nämlich Ulrike Guérot und Robert Menasse, befasst sich ALEXANDER SOMEK und findet ihren Pro-Europäismus „eine fragwürdige Segnung (…). Er ist abstrakt und halbgebildet. Und er ist sogar ein wenig gefährlich.“

Apropos Republik: In Deutschland findet sich nach dem Scheitern der Jamaika-Option der Bundespräsident in einer ungewohnt einflussreichen Position wieder. THORSTEN KINGREEN hält die Erwartung, die Parteien im Allgemeinen und die SPD im Besonderen von Schloss Bellevue aus zur staatspolitischer Verantwortung zurückzuführen, für zutiefst unrepublikanisch.

Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam in dieser Woche eine Entscheidung, die die Möglichkeiten Deutschlands betrifft, sich strafrechtlich nicht belangbare Islamisten durch Ausweisung vom Hals zu schaffen. TOBIAS KLARMANN bedauert, dass sich der EGMR „im Zweifel für die Sicherheit“ entschieden habe.

Unser Online-Symposium zum 3. Geschlechtsoption und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu haben wir in dieser Woche abgeschlossen, mit Beiträgen von GRIETJE BAARS zur Sinnhaftigkeit der Geschlechtskategorie im Personenstandsregister und von CHRIS AMBROSI zur Offenheit der 3. Option für andere als inter*sexuelle Personen.

Anderswo

MARKO MILANOVIC bringt etwas Licht in die verworrene Materie des Urteils des Jugoslawien-Tribunals gegen eine Reihe von kroatischen Protagonisten im bosnischen Bürgerkrieg, mitsamt den beunruhigenden Reaktionen aus Zagreb und dem widerwärtig-schaurigen Spektakel, das der verurteilte Kriegsverbrecher Slobodan Praljak mit seinem öffentlichen Giftselbstmord bot.

ESZTER BODNÁR vergleicht die Volksbefragungen in Ungarn zum „Soros-Plan“ und in Australien zur Ehe für alle und findet trotz aller politischen Unterschiede ziemlich viele Ähnlichkeiten.

BILYANA PETKOVA fragt, ob die Städte in den USA in Zeiten von Datenkraken und datenschutzfeindlichen Vorstößen der Trump-Administration „die letzten Bastionen des Datenschutzes“ werden können.

Soweit für diese Woche. Ihnen einstweilen alles Gute! Wenn Sie übrigens dieses Editorial per Email zugeschickt bekommen möchten: Bestellen Sie hier!

Max Steinbeis

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