Damit es nicht brennt

Über Proteste, Kopftücher und die Ehe für alle – Verfassungsnews der Woche von Max Steinbeis

von Maximilian Steinbeis
7 Minuten
Maximilian Steinbeis mit Mikro auf einer Veranstaltung

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Dies war eine Woche, an die wir deutschen Konstitutionalisten uns noch lange erinnern werden. In Hamburg wurde die Versammlungs-, in Karlsruhe die Glaubens- und Berufsfreiheit einem Stresstest sondergleichen unterzogen, und die Ehe für alle hat in Deutschland eine Debatte über verfassungsrechtliche Grundsatzfragen von staunenswerter Breite, Dauer und Leidenschaft ausgelöst. Alle Welt zerbricht sich den Kopf und redet in erhöhter Stimmlage darüber, was der Wille des Verfassungsgebers ist in Bezug auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Und wie man ihn ermittelt. Ob und wie er sich verändern kann, mit und ohne formelle Änderung des Verfassungstextes. Und wie die Kompetenz zur Verfassungsinterpretation zwischen Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht verteilt sind. Fantastisch! Wenn die Zahl der Zeitungsartikel, Blogposts, Tweets und Facebook-Notizen voller Gedanken und Meinungen zur Verfassungsordnung ein Indikator für deren Wohlbefinden ist, dann braucht sich man sich um Deutschland derzeit keine Sorgen zu machen.

Was ist der Wille des Gesetzgebers zu der Frage, ob eine Kopftuch tragende Muslima ihr Rechtsreferendariat absolvieren darf wie jede_r andere auch? Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat dazu in einer vorläufigen Eilentscheidung eine Interpretation angeboten, die gleichfalls eine ziemlich wuchtige Debatte ausgelöst hat. Wie bei der Ehe für alle stehen sich zwei Lager von Verfassungsinterpreten gegenüber:

Die Verfassung, so sagen die einen, hat ein bestimmtes normatives Bild davon, wie eine neutrale Richterbank respektive ein verheiratetes Paar beschaffen zu sein hat. Wenn das Rechtssystem sich auf eine Weise aufstellt bzw. vom Gesetzgeber aufgestellt wird, durch die diese Soll-Vorstellung nicht mehr mit der Wirklichkeit übereinstimmt, dann ist das verfassungswidrig. Und damit verboten. Das soll nicht sein. Dazu ist Verfassungsrecht schließlich da.

Die Verfassung, so sagen die anderen, gibt Menschen Rechte. Die Rechtsreferendarin mit Kopftuch bzw. das gleichgeschlechtliche Paar kann diese Rechte gegen das bestehende normative Bild von Ehe bzw. neutraler Richterbank ins Feld führen, wenn dieses Bild sie ausschließt. Jedes Bild schließt aus: Es hat so auszusehen, und eben nicht so. Das kann sehr ungerecht sein. Und das soll nicht sein. Dafür ist Verfassungsrecht schließlich da.

Dass es Spannungen zwischen diesen beiden Perspektiven gibt, ist weder neu noch bemerkenswert; ich würde behaupten, dass die Verfassungsgeschichte zu neun Zehnteln aus nichts anderem besteht. Vielleicht auch nicht neu, aber doch jedenfalls bemerkenswert ist die Wucht, mit der diese beiden Perspektiven in den aktuellen Debatten aufeinanderprallen.

Ich frage mich, wieso. Wer von dem normativen Bild, das sich die Verfassung macht, ausgeschlossen ist, hat – und zwar seinerseits kraft Verfassung – ein Recht, dass dieser Ausschluss ihm gegenüber gerechtfertigt wird. Man kann nicht einfach sagen: das haben wir immer schon gemacht. Oder: das machen wir, weil wir können. Oder: das steht so halt drin in der Verfassung, komm drüber weg. Es muss Gründe geben, das Bild so zu zeichnen und nicht anders. Gründe, über deren Güte man streiten kann. Aber geben muss es sie. Dafür ist die Verfassung schließlich da.

Im Fall der Ehe für alle scheint es mir so zu sein, dass es solche Gründe halt einfach nicht gibt. Dass das Argument, dass nur Frau und Mann miteinander Kinder zeugen können, in so viele Inkohärenzen führt, dass es einfach nicht mehr genügend Überzeugungskraft entfaltet, um den Ausschluss zu rechtfertigen. Dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats, als sie 1948/49 den Begriff „Ehe“ ins Grundgesetz schrieben, nicht an gleichgeschlechtliche Paare dachten, ist unter diesem Aspekt ebenso wahr wie unproblematisch. Das heißt nur, dass ihnen damals weder sie selbst, noch sonst jemand sich ein solches Maß an Überzeugungskraft abverlangt hatten. Das haben alle auch so geglaubt. Nennt es Verfassungswandel: das ist jetzt halt anders.

Im Fall der Kopftuch tragenden Rechtsreferendarin liegt der Fall insoweit anders, als der Gesetzgeber durchaus Gründe für den Ausschluss anführt und das Bundesverfassungsgericht sie einstweilen auch hinreichend überzeugend findet. Der Staat darf, wenn er von der Richterbank herab Hoheitsgewalt ausübt, kein religiöses Bekenntnis verkünden, und wenn die Rechtsreferendarin das mit ihrer religiös motivierten Kopfbedeckung tut, dann kann sie die Teile ihrer Ausbildung, die Hoheitsgewalt implizieren, halt nicht absolvieren. Ob das alles überzeugend ist? Darüber kann man streiten und tut es bereits mit großer Leidenschaft. Gottlob ist das jüngste Wort aus Karlsruhe nur ein vorläufiges, und nur von einer Kammer gesprochen. Wie der komplette Senat in der Hauptsache entscheidet, wird man sehen und kann ihm einstweilen ja noch allerhand gute Gegengründe zu bedenken geben (dazu unten mehr). Es ist noch nicht so lange her, dass angesehenen Juristen jede Menge Gründe eingefallen sind, warum Frauen auf der Richterbank nichts zu suchen haben. Gesellschaftlicher Fortschritt entsteht, wenn der konservativen Seite keine Gründe mehr einfallen, die sie sich selber noch so richtig glauben. Ich persönlich bin sehr guter Dinge, dass das auch in der Kopftuch-Frage früher oder später geschehen wird. Dass auf diese Weise für die Ausgeschlossenen dieser Welt mehr zu holen ist als durch Gewalt, geschweige denn durch das Anzünden des nächstbesten Mazda am Straßenrand, brauche ich den Leser_innen dieses Editorials gegenüber nicht weiter zu betonen.

Die globale Gemeinde derer, die wissenschaftlich an diesem Projekt mitarbeiten, hat sich in dieser Woche in Kopenhagen getroffen, zur jährlichen Konferenz der International Society of Public Law (ICON*S). Ich konnte leider nicht hinfahren. Aber auf Youtube habe ich mir die Keynote Lecture angesehen, und ich würde jeder Leser_in, die nicht selber dort war, innigst empfehlen, das auch zu tun. Bryan Stevenson, Rechtsprofessor an der NYU und Gründer der Equal Justice Initiative, hat sie gehalten und darin auf eine Weise, die wohl nicht nur mir buchstäblich die Tränen in die Augen getrieben hat, seinen Kampf gegen Todesstrafe, Masseneinkerkerung und Diskriminierung der schwarzen Bevölkerung in den USA geschildert. Wer Zweifel und Zynismus an sich nagen spürt und sich vergewissern will über das Maß dessen, was Recht und Rechte ausrichten können in einer Gesellschaft, die noch mehr Ungerechtigkeit zulässt als unsere hier in Europa, der höre diesem Prediger im bestmöglichen Sinne zu.

Schrödingers Camp

Ein Musterbeispiel, wie ich finde, für die Methode, der konservativen Rechtfertigung des Ausschlusses das Äußerste abzuverlangen, ist ANNA KATHARINA MANGOLDs Kommentar zum Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Es ist die Grundüberzeugung demokratischer Selbstregierung durch Gesetze, dass ein und dasselbe Gesetz in den Händen noch so verschiedener Personen, sind sie nur durch Studium und Referendariat gut ausgebildet für das richtende Amt, zu einer im wesentlichen gleichförmigen Anwendung führen wird. Schließen wir Personengruppen von diesem Vertrauen aus, indem wir ihnen die Fähigkeit gänzlich und pauschal absprechen, die demokratischen Gesetze neutral und unparteilich anzuwenden, so bedroht dies eine Grundbedingung unserer Staatsform.“ Ich bin oft stolz auf die Artikel auf dem Verfassungsblog, aber auf diesen hier besonders.

Wie der Beschluss aus der Perspektive der Betroffenen aussieht, der Kopftuch tragenden Rechtsreferendarin und ihrer Grundrechte, analysiert NAHED SAMOUR in einem ebenfalls sehr zur Lektüre empfohlenen Beitrag und zieht dabei in Vorwegnahme des Vortrags von Bryan Stevenson eine Parallele zur Segregation in den Südstaaten der 60er Jahre: „Rosa Parks im Zuschauerraum des Gerichts“.

Ein weiterer Höhepunkt dieser außergewöhnlichen Woche war UWE VOLKMANNs Doppelschlag zur Dekonstruktion des Mythos, die Ehe zwischen Mann und Frau stehe halt verbindlich im Grundgesetz. Im ersten Teil zeigt er, warum aus rechtsrealistischer Perspektive halt nun einmal alles dagegen spricht, dass dies die autoritative Antwort dessen sein wird, von dem wir sie erwarten – des Bundesverfassungsgerichts. Im zweiten Teil grenzt er seinen Begriff von Verfassungswandel von der Sichtweise ab, die Verfassung könne ja weiter von Ehe zwischen Mann und Frau sprechen, während im Bürgerlichen Gesetzbuch längst etwas anderes steht. Zu empfehlen ist in diesem Fall auch die Lektüre der Kommentare, in denen sich Volkmann mit FRANK SCHORKOPF eine spannende Kontroverse liefert.

Zu den Vorgängen in Hamburg gehört auch die Vorgeschichte dazu, der juristische Kampf um das G20-Protestcamp, bei dem sich niemand mit Ruhm bekleckert hat, weder die Polizei noch die Justiz noch das Bundesverfassungsgericht. BENJAMIN RUSTEBERG rekonstruiert die ganze Geschichte und kommt zu dem Schluss, dass „Schrödingers Camp“, gleichermaßen verboten und nicht verboten, den Institutionen des Rechtsstaats nicht zur Ehre und der Versammlungsfreiheit zum Schaden gereicht.

Fast schon vergessen ist in dieser Woche das große Aufregerthema der Vorwoche, die Legalisierung des sogenannten „Staatstrojaners“ durch die Große Koalition. Mit welch massiven Grundrechtseingriffen dieser Schritt verbunden ist und warum er zur weiteren Vergeheimdienstlichung des Strafverfahrens führt, ist bei TOBIAS SINGELNSTEIN nachzulesen.

Dass sich die Welt auch außerhalb Deutschlands weiterdreht, ruft uns HANS HOSTEN in Erinnerung. Die Verfassungskrise in Venezuela eskaliert immer weiter. Jetzt ruft das Oppositionsbündnis dazu auf, den Präsidenten, den Nationalen Wahlrat und das Verfassungsgericht nicht länger als legitime Staatsorgane anzuerkennen.

In Europa scheint Ungarn mit seinem „Lex CEU“, das die höchst angesehene, aber ärgerlich unabhängige Central European University vom Erdboden tilgen soll, ungeschoren davon zu kommen, was LAURENT PECH der EU-Kommission nur schwer verzeiht.

Und der Glossator FABIAN STEINHAUER regt im Zusammenhang mit der Debatte um die Ehe für alle an, denjenigen, die auf einem exklusiv Mann und Frau vorbehaltenen Ehebegriff im Grundgesetz bestehen, die Dialektvielfalt im föderalen Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Anderswo

Weiteres zur Ehe für alle: Dagegen ist MATTHIAS FRIEHE, der auch das ganze gesetzgeberische Verfahren unwürdig findet, und TIMO SCHWANDER widerspricht. ELISABETH GIULIANI und THERESA AMIGO halten fest, dass es mit der Öffnung der Ehe für alle noch lange nicht vorbei ist mit dem Ausschließen, denn was ist mit Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen lassen wollen?

Weiteres zum G20-Protest: ANDREAS ENGELMANN und MAX PICHL nehmen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der Protestcamper gegen die Polizei in Schutz, und JOHANNES FRANKE und NICO SCHRÖTER legen die dabei aufgetretenen Mängel im verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz frei.

SHPRETIM BAJRAMI untersucht das Verbot für den türkischen Präsidenten, in Deutschland zu seinen hier ansässigen Bürgern zu sprechen, aus Versammlungs-, Verfassungs- und Völkerrechtsperspektive.

GABRIEL ARMAS-CARDONA greift die Debatte um das EGMR-Urteil zum russischen Gesetz gegen „Gay Propaganda“ auf und untersucht das Minderheitsvotum als „Fenster in eine nicht-westliche Weltsicht“. Wir werden in den nächsten Tagen zu diesem wichtigen Urteil auch noch einen Beitrag bringen.

RUTH KEATING analysiert die Möglichkeit, die Vereinbarung zwischen der Tory-Regierung und der nordirisch-protestantischen DUP wegen Verstoßes gegen das Karfreitags-Friedensabkommen zu Fall zu bringen.

AARON BRANTLY warnt vor der Gefahr von Cyberangriffen, wie man sie zurzeit in der Ukraine studieren könne.

So viel für diese Woche. Wir sind ja sehr dafür, dass es spannend bleibt in der Welt des Verfassungsrechts, aber wenn uns die nächste etwas mehr Zeit zum Schnaufen ließe, wären wir auch nicht böse. Ihnen einstweilen alles Gute!

Ihr Max Steinbeis

P.S.: Wenn Sie dieses Editorial in Ihr Postfach bekommen möchten, können Sie es hier abonnieren. Gerne auch an andere potenziell Interessierte weiterleiten!

VGWort Pixel