Das Gute am Deutschsein

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten

Haben Sie schon mal ausprobiert, Deutsche_r zu sein? Sollten Sie unbedingt mal machen. Das ist wirklich toll. Super Sache. Können wir wirklich nur empfehlen. Sie machen einen Fehler, wenn Sie’s nicht tun.

Überlegen Sie mal, was das für Vorteile bringt: Als Deutsche_r sind Sie in punkto Syrien und Giftgas und Völkermord in jedem Fall bei den Guten dabei, finden den Bombeneinsatz Ihrer Verbündeten wahlweise skandalös oder „verhältnismäßig und erforderlich“, müssen selbst aber mangels einsatzfähiger Bundeswehr und dank Ihrer notorischen Friedensliebe das Völkerrecht weder einhalten noch brechen. Als Deutsche_r können Sie die Sorge, ob und wie die Eurozone die nächste Wirtschaftskrise überlebt, dem hübschen Herrn Macron und den Südeuropäern überlassen, die ja schließlich auch nicht über so eine supertüchtige Dieselautoindustrie und so einen sauer ersparten Exportüberschuss verfügen wie Sie und daher, anders als Sie, gerechterweise mit zerfallender Infrastruktur und 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit bestraft gehören. Als Deutsche_r können Sie voll Wut und Trauer über das Problem des „islamischen Antisemitismus“ die Hände ringen, dessentwegen man sich mit Kippa auf dem Kopf mitten in Ihrem Prenzlauer Berg nicht mehr auf Ihre Straßen trauen kann und Sie sich allmählich dem Gedanken nähern, dass der Islam vielleicht doch nicht zum definitiv und durch und durch anti-antisemitischen Deutschland gehört.

Nein, Deutsche_r sein ist toll, wirklich. Fast so toll wie vor 2015, als wir Deutschen, umringt von Freunden und durch keine kontrollierte EU-Binnengrenze mehr von ihnen getrennt, glaubten, dass die EU-Außengrenze und die humanitäre Katastrophe jenseits von und an ihr nicht unser Problem sei, denn die Schlauchboote sanken ja nicht vor unseren Küsten, und wenn doch mal jemand durchschlüpfte zu uns, dann schickten wir ihn, zack!, per Abschiebeflieger wieder zurück nach Rom und Athen. Oder davor, die Jahre nach 2010, als Griechenland, Spanien und Italien unter den von deutschem Groß- und Opfermut aufgespannten „Rettungsschirm“ schlüpfen durften, um dort mit der ihrem schlimmen Schicksal angemessenen Demut Lektionen in schwäbischer Haushaltsführung zu lauschen. Hach! Das waren Zeiten. Uns ging’s super, und wir konnten trotzdem jammern. Was will man mehr.

Im Ernst jetzt. Seit einem Jahrzehnt taumelt Europa von einer Krise in die nächste. Das meiste von dem, was Frankreichs Präsident Macron jetzt zur Reform der Eurozone vorschlägt, hätte man schon vor fünf Jahren anpacken können und sollen: Bankenunion, Europäischer Währungsfonds, europäische Arbeitslosenversicherung, Investitionen in die Infrastruktur. Passiert ist nichts davon. Seither ist Italien unregierbar geworden, Frankreichs Parteiensystem zerschlagen, Spanien schaut in den Abgrund des Staatszerfalls, Ungarn und Polen sind dem Autoritarismus anheimgefallen, und Griechenland, du liebe Zeit, reden wir nicht über Griechenland. Nur bei uns ist alles beim Alten. Uns geht’s super, und wir können trotzdem jammern. Warum also etwas ändern?

Mein verbleibender Restoptimismus speist sich aus dem Koalitionsvertrag und, call me crazy, der Person unserer Kanzlerin. Wenn man sich das Bekenntnis zur europapolitischen Erneuerung aus dem Programm der bundesdeutschen Regierungskoalition der 19. Legislaturperiode wegdenkt, dann weiß man ja endgültig nicht mehr, wozu diese überhaupt gut sein soll. Es gibt, jedenfalls auf SPD-Seite, Kabinettsmitglieder, deren europäische Credentials über alle Zweifel erhaben sind. Von diesen, liebe Frau Bundesjustizministerin, erhoffe und erwarte ich mit großem Nachdruck, dass sie nicht zulassen werden, dass die Koalition hinter diesen ohnehin bescheidenen Standard zurückfällt.

Was Angela Merkel betrifft: Ich weiß, ich weiß. Aber das ist ihre letzte Legislaturperiode. Sie hat nichts mehr zu verlieren, viel zu gewinnen, und erwiesenermaßen keine Angst vor Horst Seehofer. Ihre Partei ist ihr noch immer gefolgt und würde das auch diesmal tun, nicht ohne Gezeter, aber am Ende doch; man ist ja nicht bei den Sozialdemokraten. Die Kanzlerin, die bekanntlich vom Ende her denkt, wird Deutschland und Europa nicht ohne eine krisenfester gemachte Währungsunion in den kommenden Konjunkturabschwung gehen lassen.

Soweit mein Restoptimismus. Ob er trügt oder trägt, werden wir nach dem EU-Gipfel im Juni wissen.

Tragödien und Skandale

Dass der alliierte Vergeltungsschlag nach dem mutmaßlichen Giftgasangriff des von Russland und Iran gestützten syrischen Machthabers Assad völkerrechtlich nicht zu rechtfertigen ist, stellt ANDREAS KULICK mit allem Nachdruck klar, und welchen Schaden die lauwarme Reaktion der Bundesregierung darauf dem Völkerrecht obendrein zuzufügen droht, zeigt HELMUT PHILIPP AUST.

In Polen hat die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs ihren Widerstand gegen den Zusammentritt des mit lauter PiS-Getreuen vollgestopften Nationalen Justizrats aufgegeben – eine wahrhaft tragische Entscheidung mit unabsehbaren Folgen für die Justiz in Polen, analysiert von WOJCIECH SADURSKI.

Die EU-Kommission und ihr Präsident Jean-Claude Juncker haben mit der fragwürdigen Beförderung des Juncker-Vertrauten Martin Selmayr zum Generalsekretär einen handfesten Skandal am Bein. FRANKLIN DEHOUSSE, ehemaliger Richter am Europäischen Gericht, beschreibt, worin der Skandal rechtlich und politisch besteht.

Der EuGH hat mit seinem Urteil zum Recht der Kirchen, bei ihren Angestellten nach religiösen Kriterien zu diskriminieren, in Deutschland eine Menge Aufsehen erregt. Was es damit auf sich hat, berichtet ANDREA EDENHARTER.

Die Urteils-Saga um den italienischen Geschäftsmann Romano Pisciotti und seine Auslieferung in die USA hat durch den EuGH ein weiteres Kapitel hinzugefügt bekommen, das nicht nur europarechtlich, sondern auch für die oberste Gerichtsbarkeit in Deutschland von hohem Interesse ist: Es könnte sein, dass der BGH darüber urteilen muss, ob das BVerfG Europarecht verletzt hat, glaubt BERNARDO VASCONCELOS.

Zuletzt, und ebenfalls vom EuGH: das Urteil zum Recht minderjähriger Flüchtlinge auf Familiennachzug, das in der Analyse von CONSTANTIN HRUSCHKA nicht zuletzt die Wirkung haben wird, dass die deutschen Behörden ihre Entscheidung nicht mehr so lang hinauszögern können, bis der Flüchtling volljährig wird.

Anderswo

ARMEL LE DIVELLEC wundert sich über die langwierige deutsche Regierungsbildung und die Nutzlosigkeit der vergleichsweise minutiösen verfassungsrechtlichen Normen, die dieselbe regeln.

PIERRE AURIEL ist entsetzt, dass in Frankreich Asylbewerber während der Feststellung der Zuständigkeit für das Verfahren nach den Dublin-Regeln in Haft genommen werden können, ohne dass der Verfassungsrat das stoppt, was er bei Anwendung seiner bisherigen Rechtsprechung eigentlich hätte tun müssen.

MICHAELA PALESE hält den deutschen Wahl-O-Mat für ein beispielhaftes Tool zur Information der Wähler_innen, von dem sich UK manches abschauen könnte.

ANTONI ABAT I NINET und JOAN QUERALT JIMÉNEZ schildern den Konflikt um die katalanischen Sezessionisten im „Exil“ und ihre jeweiligen Haftbefehls- und Auslieferungsverfahren und hoffen, dass die dazu erwarteten Gerichtsentscheidungen aus Deutschland, Belgien, Schottland und der Schweiz die spanische Regierung dazu bringen, eine Lösung auf politischem statt auf strafrechtlichem Wege zu suchen.

ALI DURSUN ULUSOY beschreibt, wie die Verfassungsreform in der Türkei im letzten Jahr die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt hat.

JANNEKE GERARDS und SARAH LAMPRECHT finden die Endfassung der Kopenhagen-Erklärung zur Weiterentwicklung der Menschenrechtskonvention eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Entwurfsfassung, wenngleich auch nicht ohne Makel.

DANIEL SARMIENTO sieht eine „April-Revolution“ im europäischen Menschenrechtsschutz im Gang, und zwar ganz unabhängig von der Kopenhagen-Erklärung: was dieser Monat nämlich obendrein gebracht hat, sind das 16. Zusatzprotokoll zur EMRK und mit ihr die Möglichkeit für die nationalen obersten Gerichtshöfe, dem EGMR Fragen vorzulegen, sowie die EU-Richtlinie zur Unschuldsvermutung im Strafprozess, nach Sarmiento „das weitreichendste Beispiel von Harmonisierung von Menschenrechtsstandards“ und ein „Mini-Kodex des Menschenrechtsschutzes im Strafprozessrecht“. Das 16. Zusatzprotokoll feiert auch DARIO MARTIRE.

MONICA HAKIMI sieht Gründe, warum der Militärschlag in Syrien völkerrechtlich gerechtfertigt sein könnte. MARKO MILANOVIC sieht solche Gründe nachdrücklich nicht. VERONIKA FIKFAK und HAYLEY J. HOOPER untersuchen, ob die britische Regierung zuvor das Parlament hätte konsultieren müssen.

LEONID SIROTA schreibt über die verpasste Chance des Supreme Court von Kanada, dem Land eine Art Dassonville-Urteil zu schenken und es von interprovinziellen Handelsbeschränkungen zu befreien.

SADAF AZIZ berichtet über den Konflikt, in dem sich die Justiz in Pakistan seit der Amtsenthebung des korrupten Ex-Premiers Navaz Sharif befindet, und seinen möglichen Auswirkungen auf die Wahlen im Sommer und auf die Zukunft der Demokratie in Pakistan überhaupt.

Soviel für diesmal. Ihnen eine gute Woche!

Ihr Max Steinbeis

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