Mit harter Hand gegen Umweltzerstörer

Warum Juristinnen und Juristen den Ökozid völkerrechtlich endlich zur Straftat erkären wollen

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
33 Minuten
ein Waldbrand mit Rauch und Rauchwolken [AI]

Im Sommer 2019 haben im Amazonas grosse Flächen Regenwälder lichterloh gebrannt, und die Welt sah mehr oder weniger tatenlos zu. Zwar drohten europäische Politiker damit, Freihandelsabkommen mit südamerikanischen Staaten in Frage zu stellen, falls diese nichts gegen die Brandrodungen unternähmen. Doch rechtlich war man zum Nichtstun verdammt. Für Verbrechen gegen die Umwelt gibt es keinen internationalen Gerichtshof. Der Natur kommen keine eigenen Rechte zu.

Bei Verbrechen gegen die Menschheit sieht das anders aus. Seit den Nürnberger Prozessen, in denen nach dem Zweiten Weltkrieg die Hauptverbrecher des Naziregimes verurteilt wurden, gilt ein Grundsatz: Die schwersten Verbrechen, welche die Welt als Ganzes berühren, dürfen nicht unbestraft bleiben. Dieser Satz steht heute im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (auch Römisches Statut genannt). Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression (zum Beispiel Angriffskriege) können seit 2002 vor dieses Gericht in Den Haag gebracht werden. Gerade erst im Juli 2019 ist wieder ein Urteil gefallen: Die Richter sprachen den ruandischen Milizenführer Bosco Ntaganda der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.

In Umweltfragen sind die Richter in Den Haag aber nur eingeschränkt zuständig, dann nämlich, wenn in einem Krieg weitreichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursacht werden. In Friedenszeiten können Umweltverbrecher völkerstrafrechtlich nicht belangt werden.

Dafür, dass sich dies ändert, kämpfen Umweltjuristinnen und -juristen seit vielen Jahren. Sie wollen, dass auch die massive Zerstörung der Natur zu einem Völkerrechtsverbrechen erklärt wird, das die Weltgemeinschaft genauso wie einen Genozid ahnden muss. Wer einen sogenannten Ökozid begeht, soll in Zukunft einer internationalen strafrechtlichen Verfolgung nicht mehr entgehen können: Dem Täter würde eine Gefängnisstrafe drohen, und er müsste den Schaden wiedergutmachen, mit Geld und indem er die zerstörte Natur wiederherstellen müsste.

Vom Tatbestand des Ökozids, ist er denn einmal festgeschrieben, erhofft man sich auch eine präventive Wirkung; er soll potenzielle Täter von ihrem Tun abhalten, genauso wie Mord oder Diebstahl durch das nationale Strafrecht nicht nur im Nachhinein gesühnt, sondern im besten Fall im Vornherein verhindert werden sollen.

Verantwortliche für Brandrodungen im Amazonas oder andere schwere Umweltkatastrophen sollen nicht mehr ungeschoren davonkommen: Sie sollen nicht nur für die Schäden bezahlen müssen, sie sollen auch ins Gefängnis wandern..