„Es geht um den Kick, etwas vom Himmel zu holen“

Wegweisendes Urteil gegen einen Waldrapp-Wilderer in Italien

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
5 Minuten
Flug ins Ungewisse: Da die Waldrappe verlernt hatten, vom Nordrand der Alpen rechtzeitig gen Süden zu ziehen, versuchen die Mitarbeiter des Schutzprojekts, ihnen dies wieder beizubringen. Dabei kommen zur Begleitung motorisierte Gleitschirme zum Einsatz, deren Konstruktion an das Flugtempo der Vögel angepasst wurde  – Jäger, Stromleitungen, Füchse zählen dazu..

Der Oberste Gerichtshof Italiens hat das Urteil gegen den Jäger, der 2012 die beiden Waldrappe Goja und Jedi erschossen hat, bestätigt. Es ist bislang der einzige Fall, in dem es gelungen ist, einen Waldrapp-Wilderer zu identifizieren, anzuklagen und zu bestrafen. Über das Urteil sprach Christiane Habermalz mit Johannes Fritz, dem Leiter des „Waldrappteams“, eines EU-geförderten Naturschutzprojekts, das sie bei „Flugbegleiter“ Anfang März vorgestellt hat.

Herr Fritz, sind in diesem Jahr schon Waldrappe abgeschossen worden?

2017 noch nicht. Aber die illegalen Abschüsse finden so gut wie ausschließlich während der Herbstmigration statt, also ab Anfang September, wenn in Italien auch offiziell die Jagdsaison beginnt. Das ist für uns auch ein klares Indiz dafür, dass es sich bei den Wilderern vorwiegend um Jäger mit Jagdlizenz handelt, die auch Mitglieder in den Jagdverbänden sind. Das ist von den Jagdverbänden lange geleugnet worden. Man hat immer so getan, als würden irgendwelche Irre durch die Wälder laufen und Vögel abschießen.

Einer der beiden Vögel, die 2012 abgeschossen wurden, war das Weibchen Goja, das als erster Waldrapp nach über 400 Jahren alleine die Alpen überquerte und aus dem Wintergebiet nach Europa zurückgekehrt war. Ist das aktuelle Urteil auch deswegen so bedeutsam für Sie und Ihr Projekt?

Das ist sicher einer der Gründe, warum das Urteil so immens wichtig ist. Noch wichtiger als die 2000 Euro Strafe wiegt es, dass dem Täter auch die Jagdlizenz entzogen wird. Das wird ihn wahrscheinlich viel stärker treffen. Zudem hat es ein Urteil gegen einen illegalen Vogel-Wilderer in dieser Form in Italien noch nicht gegeben . Und es war ein Sieg in höchster Instanz, in einem Land, in dem die illegale Vogeljagd immer noch oft als Bagatelldelikt eingestuft wird. Das alles hat eine starke Signalwirkung auch für spätere Prozesse – wir haben also hoffentlich einen Präzedenzfall.

2000 Euro Geldstrafe erscheint dennoch wenig für zwei tote Waldrappe, die mit viel Aufwand und öffentlichen Fördermitteln aufgezogen und per Flugzeug nach Italien geleitet wurden.

Das ist erst mal nicht viel, in der Tat. Aber das Urteil eröffnet uns jetzt natürlich die Möglichkeit für einen Zivilprozess auf Schadenersatz. Da werden wir für Goja und Jedi eine Schadenssumme von 13.000 Euro bis 15.000 Euro ansetzen. Auch das ist noch niedrig berechnet, aber 2012 waren wir noch kein LIFE-Projekt der Europäischen Union, da hat das Projekt noch mit ziemlich geringem Budget gearbeitet. Man kann ja nur den materiellen Schaden beziffern, nicht den emotionalen. 2016, als fünf Vögel abgeschossen wurden, waren wir schon LIFE-Projekt, da sind europäische Fördergelder in beträchtlicher Höhe geflossen. Deswegen haben wir den Schaden pro Vogel mit 40.000 Euro bis 70.000 Euro angesetzt.