Witzsumme für den Datenschatz

Deutschland gibt für das Vogelmonitoring soviel Geld aus wie für wenige Meter neue Autobahn. Das sollte sich ändern. Kommentar

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
3 Minuten
Eine Gruppe Vogelbeobachter im ersten Morgenlicht. Die Menschen sind nur als Silhouetten zu erkennen.

Was bekommt man als Staat oder öffentliche Hand für 300.000 Euro? Einen 20 Quadratmeter großen LED-Bildschirm an der Außenfassade des Landtags in Düsseldorf zum Beispiel. Oder ein neues Löschfahrzeug für die Feuerwehr. Oder knapp zwei Meter der neuen Berliner Stadtautobahn. Nicht so richtig viel also.

Manchmal sind 300.000 Euro aber auch ein echtes Schnäppchen, um nicht zu sagen: ein Spottpreis, für den der Staat sehr viel erhält. Die „Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring“ ist so ein Beispiel. Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) die Organisation und die wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings in Deutschland. Dafür erhält er einen Zuschuss von knapp 300.000 Euro im Jahr.

Ohne abgesicherte Daten kein Vogelschutz

Konkret bedeutet das: Bund und Länder erhalten aufgrund des ehrenamtlichen Engagements Tausender Vogelbeobachter und der wissenschaftlichen Auswertung der dabei gewonnenen Daten durch die Profis vom DDA für einen sehr bescheidenen Betrag grundlegende Daten, ohne die sie viele ihrer national und international eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen könnten. Zum Beispiel die Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie und die Verpflichtungen zur Datenerhebung im Rahmen internationaler Übereinkommen wie der „Bonner Konvention zum Schutz wandernder Arten“ mit dem Afrikanisch-eurasischen Wasservogelabkommen. Selbst die Europäische Union nutzt die Daten.

Fundierte Daten sind aber nicht zuletzt auch für den Schutz von Vögeln hierzulande unerlässlich. Die Ergebnisse des Vogelmonitorings liefern nämlich eine unverzichtbare Basis für politische Entscheidungen beispielsweise in der Agrarpolitik oder der Ausweisung von Schutzgebieten. Gleiches gilt für die Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Schutzmaßnahmen.

„Die Ergebnisse des Vogelmonitorings zeigen uns in vielen Bereichen konkrete Gefährdungen und Handlungsbedarfe an“, fasste das unlängst die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Beate Jessel, bei einer Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen der Kooperationsvereinbarung zusammen. „Deshalb wollen wir das Vogelmonitoring weiter stärken“, versprach sie. Großes Lob kam bei dem Festakt auch vom Thüringer Umwelt-Staatssekretär Olaf Möller. Die Vereinbarung sei beispielgebend im Natur- und Umweltschutz".

Mehr wert als das Leipziger Budget zur Graffitibeseitigung

Daran, wie stark passionierte Vogelbeobachtung mittlerweile auch hierzulande verankert ist, erinnerte der DDA-Vorsitzende Bernd Hälterlein, der auf inzwischen mehr als 30.000 Menschen in Deutschland verwies, die ihre Beobachtungen dem DDA meldeten. Aus einer vor noch nicht allzu langer Zeit freundlich belächelten Passion einiger ist mit dem bundesweiten Vogelmonitoring mittlerweile das wohl größte bürgerwissenschaftliche Netzwerk – moderner: „Citizen-Science-Projekt“ – in Deutschland entstanden.