Sonnenstrom für Alle: Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern

Eine Photovoltaik in Mehrparteienhäusern mit mehreren Eigentümern installieren? Nicht ganz einfach, da dem einige rechtliche Hürden entgegenstehen. So können Eigentümergemeinschaften diese überwinden.

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Ein knappes Dutzend Menschen, versammelt um sechs Photovoltaik-Module, auf dem Flachdach eines Mehrparteienhauses

Rund 3,3 Millionen Mehrparteienhäuser gibt es in Deutschland, mit insgesamt gut 43 Millionen Wohnungen. Kaum eines davon ist mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Den Bewohnern, ob Eigentümer oder Mieter, bleibt damit etwas verwehrt, was Haushalten in Einfamilienhäusern viel Geld spart: sich sehr günstig mit hausgemachtem Solarstrom zu versorgen. Der Grund liegt vor allem darin, dass der Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern einige Hürden entgegenstehen, die die Installation einer Anlage recht kompliziert machen. Das gilt besonders für Immobilien, deren Wohnungen im Besitz mehrerer Parteien sind. Wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) diese Hindernisse überwinden können.

Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft erwägt, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Was sollten wir dabei beachten?

Zunächst einmal sollten die Eigentümer klären, was sie mit der Anlage vorhaben: Geht es darum, die Wohnungen günstig mit Energie zu versorgen? Oder die Stromkosten im Gemeinschaftseigentum zu reduzieren? Oder aber mit dem Einspeisen des Stroms ins öffentliche Netz Geld zu verdienen? Davon hängt das Betriebskonzept der Anlage ab – und meist auch die Bereitschaft der Eigentümer, überhaupt in eine Photovoltaik-Anlage zu investieren. In vielen Gebäuden dürfte es gar nicht so einfach sein, hier auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. „Die Interessen der Eigentümer innerhalb einer WEG unterscheiden sich oft“, sagt Michael Nack, Rechtsreferent und -anwalt des Vereins Wohnen im Eigentum e.V. „Selbstnutzer wollen häufig günstigeren Strom, viele Vermieter dagegen möglichst wenig investieren. Wer seine Mit-Eigentümer für eine Photovoltaik-Anlage gewinnen will, ist deshalb gut beraten, im Vorfeld der WEG-Versammlung die Interessenslagen zu klären.“