Zeige deinen Fetisch

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten

„Fetischismus“ hat Emmanuel Macron in seiner Rede in Aachen in dieser Woche genannt, was Franzosen und Deutsche seiner Meinung nach im Wege steht dabei, das für Europa Richtige zu tun. Wir verehren Fetische, so Macrons Diagnose, wir machen leblose Objekte da draußen in der Natur zu aktiv handelnden Subjekten, beseelt von der Macht und dem Willen, uns wechselweise gesund/reich/befriedigt zu machen oder den Tod zu bringen: ersteres im Fall Deutschlands auf den Knien vor dem Altar der heiligen Schwarzen Null, letzteres im Fall des vor dem Bogeyman Staatsausgabensenkung zitternden Frankreich. Weg mit diesem Aberglauben, ruft Macron, der Aufklärer: Diese zauberischen Dinge, sie haben keine Macht über euch außer der, die ihr in sie hineinfantasiert! Der deutsche Haushalts- und Handelsbilanzüberschuss und das Niveau der französischen Staatsausgaben, sie existieren trotz all ihrer schrecklichen Größe nicht aus eigener Macht, sondern weil und soweit wir das so wollen. Und ob wir das so wollen, ist unsere politische Entscheidung, für die wir verantwortlich sind und uns rechtfertigen müssen.

Mein Bedürfnis nach Aufklärung, nach gradem Rücken und Sonnenschein und frischer Luft, habe ich schon letzte Woche artikuliert, und es ist seither nicht geringer geworden. Vorgestern hat mir mein neuer Freund Andrzej Bryk geschrieben – der konservative Verfassungsrechtsprofessor aus Krakau, den ich neulich in Posen kennengelernt hatte –, um mir einen Artikel des Philosophen und PiS-Abgeordneten Ryszard Legutko ans Herz zu legen, als „Beitrag zu unserem wechselseitigen Verständnis als Europäer“ und ein „Muss für Westeuropäer/Deutsche, um zu verstehen, was in Osteuropa los ist“. Der Autor erklärt darin die „Battle for Europe“ – so der Titel – als Konflikt, der sich im Kern um Abtreibung und Homo-Ehe dreht: die dekadenten westlichen Eliten dagegen, die braven Osteuropäer dafür, und der ganze Konflikt nur ein „postkolonialer“ (sic!) Versuch des Westens, dem Osten den eigenen verkommenen Willen aufzuzwingen.

Gründe, bitte!

Auf den ersten Blick überraschend ist an dem Artikel, dass die eigentlichen Konfliktfelder – Verfassungsgericht, Unabhängigkeit der Justiz, Rechtsstaatlichkeit – so gut wie gar nicht vorkommen. Auf den zweiten Blick ist das aber ganz folgerichtig: Verfassungsgerichtsbarkeit, unabhängige Justiz und Rechtsstaatlichkeit heißt, dass Herrschaft sich rechtfertigen und Gründe vorbringen muss für das, was sie den Beherrschten befiehlt und verbietet. Wer Schwulen und Lesben das Heiraten verbieten und vergewaltigten Frauen das Gebären befehlen will, braucht Gründe. Und die sind halt nicht mehr so leicht zu haben heutzutage. Es gibt weiter genügend, die das gerne würden, aber ihnen sind die Gründe ausgegangen, die sie selber überzeugend finden würden. Deshalb, und nicht aus höherer moralischer Einsicht, haben die Union in Deutschland und die Republikaner in den USA ihren Widerstand gegen die Homo-Ehe aufgegeben. Deshalb werden, wenn die Umfragen nicht täuschen, die Ir_innen an diesem Sonntag wohl beschließen, das kategorische Abtreibungsverbot aus ihrer Verfassung zu streichen.

Was macht man da als braver Nationalkonservativer? Man fetischisiert. Es ist ja gar nicht er, der irgendetwas auf Kosten von anderen fordert. Ihn kann man dafür nicht verantwortlich machen. Es ist die Institution der Ehe selbst! Das ungeborene Leben! Die christlich-abendländische Kultur! Der Wille des Volkes! Das alles steht machtbeseelt in der Natur herum und will, dass wir ihm opfern.

Fällt uns aber gar nicht ein. Wir wollen Gründe, und wenn die das postkolonial von uns finden, dann stachelt das unsere aufklärerische Irreverenz nur noch mehr an.

Eine Organklage zur „Grenzöffnung“

Dass auch das Recht, sogar das Verfassungsrecht zu einem Fetisch werden kann, zeigt die anlässlich der „Erklärung 2018“ wieder aufgeflammte Debatte um den „fortgesetzten Rechtsbruch“ Angela Merkels in der Flüchtlingspolitik seit 2015. DANIEL THYM hatte ja in der vergangenen Woche Unschätzbares dafür geleistet, denselben mittels sauberer und auch europarechtlich informierter juristischer Argumentation als Mythos zu entlarven. Aber wie die Kommentarspalte und vor allem Thilo Sarrazins Reaktion auf der „Achse des Guten“ darauf zeigen, gilt aus fetischistischer Sicht in diesem Falle: Wenn die Rechtsordnung für einen solchen Rechtsbruch nichts hergibt, um so schlimmer für die Rechtsordnung.

Die AfD will offenbar das Bundesverfassungsgericht zum Oberpriester für ihren Fetisch bestellen und hat in Karlsruhe eine Organklage eingereicht. Der Antrag richtet sich angeblich darauf, festzustellen, dass die Rechte des Bundestags verletzt sind, weil die Bundesregierung an der „Grenzöffnung“ festhält, ohne das Parlament darüber beschließen zu lassen. „Verfassungsgericht entscheidet über die Grenzöffnung!“, titelt die „Achse des Guten“ aufgeregt und prognostiziert: „Das Aktenzeichen 2 BvE 1/18 des Bundesverfassungsgerichts wird mit Sicherheit in die Rechtsgeschichte Deutschlands eingehen.“ Das halte ich offen gestanden für unwahrscheinlich, solange ich nicht weiß, wie die Antragsteller darlegen, welcher Entscheidung genau der Bundestag überhaupt hätte zustimmen können, geschweige denn müssen. Keine Entscheidung, die Grenze zu schließen, ist ja nicht das gleiche wie eine Entscheidung, sie zu öffnen. Und darzulegen, wie das überhaupt gehen soll, zu einer nicht gefällten Entscheidung die Zustimmung des Bundestags einzuholen, halte ich für nicht trivial.

Das könnte also ein ziemlich kurz gefasster Beschluss werden, das Aktenzeichen 2 BvE 1/18. Nicht dass das die Leser_innen der „Achse des Guten“ groß anfechten würde. Die lecken an ihrem Fetisch, no matter what, und wenn Karlsruhe den Zauber nicht mitmacht, dann zu seinem eigenen Fluch. Der lauert in Artikel Zwanzig Vier! Widerstandsrecht! Zittert, ihr Ungläubigen! Weh euch, wenn dieser Zauberspruch seine ganze dunkle Macht entfaltet!

Im Namen der Sicherheit

Aber genug von diesem Unfug. Das wohl einschneidendste Ereignis dieser Woche mit potenziellen Auswirkungen weit sie hinaus war der Donald Trumps Ausstieg aus dem Iran-Abkommen. Dass dieser Schritt nicht ohne Bruch des Völkerrechts geht, hatten PAULA FISCHER und BERND SCHOLL schon vor zwei Monaten argumentiert; auf diesen Blogpost sei aktualitätshalber hier noch einmal hingewiesen.

Manchmal muss man zwei Schritte zurücktreten, um in seiner ganzen Dimension zu erkennen, was gerade vor sich geht. Das hat CHRISTOPHE PAULUSSEN vom Asser-Institut in Den Haag in unserem aktuellen Online-Symposium getan und eine Materialsammlung zusammengetragen, die zeigt, wie weit die Anti-Terror-Gesetzgebung in- und außerhalb Europas mittlerweile in die Grundrechte hineinreicht und wie schwer sich die Justiz oft tut, damit zurecht zu kommen – mit Berichten von RUMYANA GROZDANOVA aus den Niederlanden und UK, von MARTIN SCHEININ aus Finnland, von ARIANNA VEDASCHI aus Italien, von MARGERITE ZOETEWEIJ aus der Türkei, von DANIEL SPRICK aus China, von BÉRÉNICE BOUTIN aus Frankreich, von our own BENJAMIN RUSTEBERG aus Deutschland und von LAURA GÓMEZ ABEJA aus Spanien.

In Polen will Präsident Andrzej Duda im November die Bürger_innen abstimmen lassen, ob die aktuelle polnische Verfassung reformiert werden soll. Anders als die Fidesz in Ungarn hat die PiS in Polen keine verfassungsändernde Mehrheit. Was hinter diesem Schachzug des PiS-Präsidenten steckt und wie damit die aktuelle Verfassung schleichend delegitimiert werden soll, schildert MARCIN MATCZAK. Und AGNIESZKA GRZELAK berichtet von dem Dilemma, in dem der polnische Bürgerrechtsbeauftragte Adam Bodnar steckt, wenn die drei illegal in ihre Ämter gewählten Richter am Verfassungsgericht über seine Verfassungsklagen mitzuentscheiden drohen.

In Österreich will die schwarz-blaue Regierung eine „Rechtsbereinigung“ durchführen und alle vor 2000 erlassenen Gesetze, soweit nicht explizit ausgenommen, pauschal für ungültig erklären. Was dieses Projekt über das Selbstverständnis der Regierung Kurz verrät, analysiert SEBASTIAN SPITRA.

In Deutschland ebbt die Aufregung um die Vorgänge von Ellwangen nur langsam ab: MAX PICHL sieht in dem Widerstand von Geflüchteten gegen die Abschiebung eines der ihren weniger einen Anschlag auf den Rechtsstaat als einen Akt des zivilen Ungehorsams und findet, in Deutschland werde in punkto Rechtsstaat mit dreierlei Maß gemessen.

Das deutsche Bundesland Berlin will einen neuen gesetzlichen Feiertag einführen, und MANUEL MÜLLER ruft dazu auf, den Europa-Tag am 9. Mai zu wählen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den staatlichen „Hygienepranger“ – Verbraucherwarnungen wegen überschrittener Grenzwerte in Lebensmitteln und anderer Verstöße – für teilweise verfassungswidrig erklärt. EIKE MICHAEL FRENZEL ordnet die Entscheidung ein.

Anderswo

DAVID KUCH berichtet über einen vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof anhängigen Fall zu der Frage, ob der Berliner Justizsenator, wenn er sich im Parlament kritisch zur AfD äußert, damit deren Recht auf Chancengleichheit einschränkt (Spoiler: vermutlich nicht).

OLIVIER BEAUD analysiert die Entscheidung des französischen Verfassungsrats zum Zugang zu den Universitäten.

GIANFRANCO BALDINI, ANDREA PEDRAZZANI und LUCA PINTO vermuten, dass die Suche nach dem richtigen System, in Italien die Regierung zu wählen, mit dem aktuell geltenden Wahlrecht noch nicht beendet ist.

AURELA ANASTASI beschreibt die Schwierigkeiten in Albanien, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

JOHN FABIAN WITT erinnert aus Anlass der Senatsanhörung in den USA zu Gina Haspel, die für ihre führende Rolle beim illegalen Foltern von Gefangenen von Donald Trump mit dem Amt der CIA-Direktorin belohnt werden soll, an die nicht geringe Zahl von Amtsträgern mit äußerst dunklen Flecken auf ihrer Biographie in der amerikanischen Geschichte.

TOM GERALD DALY berichtet, wie in Afrika um den Afrikanischen Menschenrechts-Gerichtshof als Nukleus so etwas wie ein Verfassungsgerichtsverbund entsteht.

So viel für diese Woche. In der nächsten erwartet uns eine zweitägige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über den umstrittenen Rundfunkbeitrag, den bekanntlich jeder Haushalt zahlen muss, ob in ihm nun ARD und ZDF geguckt und Deutschlandfunk gehört wird oder nicht. Das wird spannend. Ich für meinen Teil werde nächste Woche eine Pause einlegen mit dem Editorial, offiziell aufgrund des hohen christlichen Feiertags Pfingsten, inoffiziell weil ich eine nötig habe. Ihnen einstweilen alles Gute!

Ihr Max Steinbeis

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