Staatsschutz im Widerstand

von Maximilian Steinbeis
7 Minuten
ein blaues Quadrat mit lila Rand [AI]

Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs,

Herbert Kickl, Bundesminister für Inneres der Republik Österreich, hat in dieser Woche im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ein bemerkenswertes Interview gegeben. Der FPÖ-Mann will Asylbewerbern den Zugang zu Justiz und unabhängigem Rechtsrat beschneiden und kriminell gewordenen anerkannten Asylberechtigten den Schutzstatus entziehen. Dass man dabei „auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit“ stehe, sei „eine Selbstverständlichkeit“, schickte der Minister voraus, um dann diese Selbstverständlichkeit wie folgt zu erläutern: Die größte Gefahr für den Rechtsstaat sei, „dass er missbraucht wird und quasi gegen sich selbst zur Anwendung gebracht wird, dass man quasi über die eigenen Gesetze stolpert und handlungsunfähig ist“. Das sei die Situation, vor der Österreich asylpolitisch stehe: „Da brennt das Haus. Dort liegt der Schlauch.“ Aber „irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen“ hinderten ihn daran, den Schlauch zu nehmen und zu löschen, „teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen entstanden“. Mit diesen Regelungen wolle er sich „anlegen. Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“

Das war ersichtlich als Einladung formuliert, sich über den skandalösen Mangel an Respekt der FPÖ vor Recht und Gesetz aufzuregen und damit vermeintlich den Beweis dafür zu liefern, dass diejenigen, die sie annehmen, mal wieder überhaupt keine Ahnung haben von dem, worüber sie reden: „Schon unsere Jüngsten lernen in, Staatsbürgerkunde’“, schnöselt beispielsweise das FPÖ-nahe Portal „unzensuriert.at", „dass im Parlament Politiker sitzen und dass diese unsere Gesetze,, das Recht’, machen.“ Das Rechtssystem stelle „keine unveränderliche Gegebenheit dar, sondern basiert auf einem gesellschaftlichen Konsens und ist das Ergebnis eines oft kontroversen gesellschaftlichen und politischen Aushandlungsprozesses. Recht gibt einerseits den verbindlichen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Politik bewegt, und ist andererseits das Produkt von Politik, die durch die Gesetzgebung Recht vorgeben und verändern kann.“

Da haben sie gut aufgepasst in Staatsbürgerkunde, die Burschen von der FPÖ. Recht ist im modernen Verfassungsstaat in der Tat das Produkt von Politik und nicht allein deren Handlungsrahmen. Slow clap für Innenminister Kickl: Dass er sich mit Regelungen, die ihm politisch nicht passen, „anlegen“ will, ist überhaupt nicht der Rede wert. Solche Regelungen verändern zu wollen, das ist es, was Politik tut.

„Dinge aus den Fünfziger Jahren“

Aber hören wir weiter, was der Mann in dem Interview zum Besten gibt. Ob er ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen würde, fragt ihn die ORF-Journalistin. „No ja, wir tun das ja auch bei Dingen, wo es ums Finanzielle geht“, antwortet der Minister freimütig. Österreich zahlt seit Jahresbeginn EU-Ausländern, deren Kinder im Heimatland leben, weniger Familienbeihilfe als Österreichern und wird dafür von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt. „Dann gibt’s ja auch einen Konflikt mit dem EU-Recht“, so der Innenminister. „Und wir sind der Meinung, dass das, was wir tun, korrekt ist.“ Und wenn es „Schwierigkeiten gibt, wenn wir hier möglicherweise an Grenzen kommen, dann will ich eine ehrliche Diskussion darüber haben. Sonst hört sich ja die Politik auf. Wir können ja nicht mit Dingen aus den Fünfziger Jahren herumtun unter völlig anderen Voraussetzungen!“

Aha. Das ist interessant! Wenn ich das richtig deute und nicht wieder nur in eine dieser in typisch rechter Manier aufgespannten Zweideutigkeitsfallen tappe, dann sagt der Minister damit zwei Dinge: Einen Bruch des Europarechts (hier der „aus den Fünfziger Jahren“ stammenden EMRK) will er erstens bewusst in Kauf nehmen, wenn nicht gar herbeiführen, um nämlich zweitens darüber „eine ehrliche Diskussion“ über die darin errichteten rechtlichen Grenzen zu bekommen. Korrekt soweit, FPÖ?

Wenn ich mich nicht irre, dann scheint der Minister damit eine Art Strategie des zivilen Widerstands gegen das Europarecht zu propagieren: Gezielt und bewusst das Verbotene tun ist ja seit jeher ein probates Mittel, um die als ungerecht empfundenen Regeln und die als illegitim empfundenen Macht dahinter sicht- und anprangerbar zu machen und den Protest dagegen zu einem realen und konkreten Leiden und Erleiden derselben zu markieren. Rosa Parks setzt sich im Bus auf den Sitzplatz, auf den sie sich nach geltendem Recht nicht setzen darf – und macht damit real, was das geltende Recht ihr jeden Tag antut, macht es zum Skandal, zum Politikum. Und sie macht sich selbst, die Unsichtbare, sichtbar als leidende Person und politisches Subjekt.

So stellt sich Kickl offenbar das auch mit der europäischen Menschenrechtskonvention vor: Sollen nur alle sehen, was uns diese „Dinge aus den Fünfziger Jahren“ da jeden Tag antun! Soll das mal ruhig real werden! Ziviler Widerstand! Wir brechen das Recht, und zwar gezielt und in strategischer Absicht! Wir wollen die „ehrliche Diskussion“! Sollen sie uns halt verklagen! Immer her damit! Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht umgekehrt, und diese Reihenfolge erzwingen wir durch den Bruch des Rechts, das wir damit in ein Politikum verwandeln und uns dadurch selbst als leidende Person und politisches Subjekt sichtbar machen!

Jetzt muss man sich für einen Moment klar machen, dass das der amtierende Innenminister der Republik ist, der so spricht. Es ist der Herr über den staatlichen Sicherheitsapparat, der sich hier sozusagen zur Rosa Parks macht. Aber jenseits dieser gallenbitteren Ironie tut Kickl damit noch etwas anderes: Er rekonstruiert das Europarecht als ein Recht, das einem leidenden Subjekt seine Rechte verweigert. Was ist das für ein Subjekt? Das sind all diejenigen, die ihren straffällig gewordenen Mitbürger_innen mit Asylstatus die Menschenrechte beschneiden wollen, aber wegen irgendwelcher „Dinge aus den Fünfziger Jahren“ nicht dürfen. Die von der FPÖ so gern beschworenen ganz normalen Österreicher eben. Die gefühlte Mehrheit im Lande. Das so genannte Volk. Oder mit anderen Worten: die Wähler_innen und Anhänger_innen der Freiheitlichen Partei Österreichs. So stellt sich das der Herr Minister Kickl vor, dass er durch den Bruch des Europarechts im Namen des Staates Österreich die Identifikation des Staates mit seiner FPÖ-Klientel symbolisch herbeiführen kann. So stellt er sich das offenbar vor, der für den Staatsschutz verantwortliche Herr Minister für Inneres Herbert Kickl von der FPÖ.

Das scheint mir die Quelle des autoritären Schwefelduftes zu sein, den dieses Interview verströmt: Kickl hat darin in der Tat seine Karten offengelegt, und die sehen einen Bruch nicht allein mit der EMRK, sondern mit den Fundamenten des demokratischen Rechts- und Verfassungsstaats vor. Dass dieser Mann in Österreich über Polizei und Verfassungsschutz befehligt, kann einem den gesunden Nachtschlaf rauben. Einziger Trost: in diesen Zeiten schläft doch eh keiner mehr gut.

Vom Präsens zum Futur

Das sicherlich erschütterndste Ereignis der Woche war der Schwur von Juan Guaidó, als Interims-Präsident sein Land Venezuela aus der autoritären Chavez/Maduro-Diktatur herauszuführen. Noch ist nicht klar, ob aus diesem Futur so schnell ein Präsens wird, aber der Welt wurde immerhin klar, was da gerade Gewaltiges, Unheimliches, Begeisterndes passiert. Und nicht zuletzt verfassungsrechtlich extrem Interessantes. MARYHEN JIMÉNEZ MORALES erklärt, was sich da zuträgt, und weitere Artikel zu dem Thema werden hoffentlich in der nächsten Woche folgen.

In Äthiopien kann man sich bereits im Präsens begeistern über die enorme Schritte, die das Land seit April 2018 in Richtung demokratischer Verfassungsstaat unternommen hat. Aber das Futur wird beschattet von der ungelösten Frage, wie die ethnische Vielfalt im Land sich in der Verfassung niederschlägt. YONATAN FESSAH erörtert, ob der ethnische Föderalismus, der die Verfassung kennzeichnet, zukunftsfähig ist und ob und welche Alternativen es gäbe.

Die EU-Kommission hat einen kritischen Bericht zu dem umstrittenen „Golden-Passport“-Handel veröffentlicht, mit dem manche Mitgliedstaaten den Zugang zur Unionsbürgerschaft für bares Geld verticken. DIMITRY KOCHENOV gehört seit langem zu den heftigsten Gegnern eines „thick concept of citizenship“, das diesen Handel skandalisiert, und nimmt aus dieser Perspektive die rechtliche Argumentation der EU-Kommission ohne falsche Schonung unter Feuer.

In Deutschland hat der Asylgesetzgeber beschlossen, die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu verlängern, was JAKOB HOHNERLEIN zu der Frage veranlasst, inwieweit es vom politischen Mehrheitswillen in Deutschland abhängen kann, ob man in Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko vor Verfolgung sicher ist oder nicht.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist seit Jahrzehnten eine reiche Quelle verfassungsrechtlicher Problemkonstellationen, und dass die auch mit der jüngsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zur Textberichterstattung im Internet nicht zu sprudeln aufgehört hat, wird aus dem Artikel von HAUKE MÖLLER deutlich.

Unser gemeinsam mit Liav Orgad und dem WZB veranstaltetes Online-Symposium zum Für und Wider einer von der nationalen Staatsbürgerschaft abgelösten Unionsbürgerschaft („Eurozenship“) fährt fort mit Beiträgen von RAINER BAUBÖCK, EVA ERSBØLL, JULES LEPOUTRE, JEAN-THOMAS ARRIGHI, JELENA DZANKIC und dem bereits anderweitig erwähnten DIMITRY KOCHENOV.

Anderswo

MANUEL MÜLLER hält den Vorstoß von EU-Kommissar Pierre Moscovici, nationale Vetorechte in der EU-Steuerpolitik abzuschaffen, für einen Gewinn für die Demokratie.

THOMAS KIENLE erklärt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des aktuellen Streits um den Digitalpakt Schule in Deutschland.

LAURENS LAVRYSEN bedauert, dass der EGMR in einem russischen Fall nicht die Rechte von Angeklagten, Entlastungszeugen zu laden, menschenrechtlich abgesichert hat.

GAUTAM BHATIA berichtet von den Bemühungen des indischen Obersten Gerichtshofs, anlässlich des Verbots von Tabledancing in Maharashtra eine handhabbare Definition des Begriffs „obszön“ abzuliefen.

MARIO GOMEZ gibt einen Überblick über die Verfassungskrise in Sri Lanka.

ANNETTE DE MOURA analysiert die verfassungspolitischen Pläne des neuen, rechtsextremen Präsidenten von Brasilien.

ROSELINE LETTERON kritisiert die Entscheidung des französischen Verfassungsrats, die Zuständigkeit spezieller Militärgerichte für Klagen gegen gewalttätige Gendarmes abzusegnen.

MARK ELLIOTT stellt klar, dass die britische Regierung ein eventuelles Gesetz des Parlaments gegen einen No-Deal-Brexit nicht dadurch verhindern kann, dass sie der Königin „rät“, ihre Zustimmung dazu zu verweigern. ROBERT CRAIG wägt alle Argumente für und wider und artikuliert Erstaunen darüber, „in einer Zeit zu leben, wo die Regierung vorstellbarerweise der Königin raten könnte, von einem Vorrecht Gebrauch zu machen, das 300 Jahre lang ungenutzt war.“

VIKRAM DAVID AMAR kritisiert ein Urteil aus Alabama, das im Streit um Südstaaten-Denkmäler das Recht der Kommunen, solche Denkmäler zu errichten, als schützenswerte Ausübung von Meinungsfreiheit betrachtet.

ALBERT FOX CAHN warnt, dass die Polizei in New York 14 Drohnen mit Infrarottechnologie betreibt, die technisch „durch Wände sehen und die Privatheit des Schlafzimmers aufzeichnen“ könnten.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute!

Ihr Max Steinbeis

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